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Können wiederholte AUs wegen Freizeitsport zur Kündigung führen oder verboten?

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Opa:
Ich würde das Grundgesetz nicht als Witz bezeichnen, auch wenn Art. 33 Abs. 5 sich nicht jedermann erschließt.

Tagelöhner:
Habe ich auch nicht getan, allerdings verkommen Gesetze insbesondere im Angesicht des aktuellen Zeitgeistes zunehmend zur Makulatur und es scheitert meist am Vollzugswillen.

Ich behaupte sogar, dass mindestens 50% der in den letzten 5-10 Jahren frisch ins Beamtenverhältnis eingetretenen Zeitgenossen, dies aus rein egoistischen, monetären und der Vollkaskomentalität angehörenden Motiven getan haben. Im Gegenzug haben sie aber wenn überhaupt nur rudimentäre Kenntnisse davon, was das Beamtenverhältnis im Kern ausmacht und welche Pflichten tatsächlich damit verbunden sind.

Schmitti:
So ganz falsch dürftest du damit auch nicht liegen. Mir hat ein Kollege, der die letzten Jahre Gastdozent bei den Anwärtern in der Hochschule war, gesagt, dass man diese Mentalität, den zunehmenden Wünschen nach "Work-Life-Balance", Möglichst-wenig-Tage-bei-vollem-Lohn-Woche etc. dort schon sehr deutlich spüren würde. Ich zitiere mal sinngemäß: "Über zu geringe Abstände zwischen dem Bürgergeld und der Besoldungshöhe kann ich mich gar nicht aufregen, solange der einzig wahrnehmbare Unterschied in der Motivation bei den Beziehern nur der ist, sich einmal auf ne Anwärterstelle beworben zu haben."

ElBarto:
Vielleicht wieder mehr zum Thema.

Ich meine in der ferneren Vergangenheit durchaus sowas in der Art "Lass das sonst..." gehört zu haben.

Der AG kann Dir zumindest mal nahelegen vielleicht weniger verletzungsreichen Sport zu treiben.
Verbieten aber auf keinen Fall.

Auch Lohnfortzahlung muss er grundsätzlich leisten, außer er kann nachweisen, dass Du die AU selbst verschuldet hast.

Solltest Du aber z.B: später wegen dem x-ten Bandscheibenvorfall aus einer Gewichtheberkarriere, zum fünften Mal in Folge die Hälfte vom Jahr AU sein, kann es zur Kündigung kommen.

Soll heißen, vielleicht solltest Du die Sportart wechseln wenn z.B. die Bänder am Knie bereits überstrapaziert sind.

was_guckst_du:
...also Fußball ist jetzt keine Extremsportart und Verletzungen in der Freizeit mit den daraus folgenden Ausfällen im Berufsleben gehören zum allgemeinen Lebensrisiko, mit dem auch ein Arbeitgeber leben muss..

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