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DO-Angestellte auf Probe - Verbeamtung?
Roja:
Guten Tag,
bei uns im Personalrat wird derzeit überlegt, ob es sinnvoll wäre, die aktuellen DO-Angestellten auf Probe nach ihrer Bewährung auf Lebenszeit zu verbeamten statt eine DO-Anstellung auf Lebenszeit vorzunehmen. Tenor: Wozu dieses System unnötig länger am Leben halten.
Gibt es hier Erfahrungen, wie die (anderen) UV-Träger mit dem Thema umgehen?
Wasserkopp:
Wäre das nicht ein sinnvolles Thema für die Tagung der Personalleitungen letzte Woche gewesen?
Ich glaube hier gibt es nur wenige Personen, die in einem UVT arbeiten, im Forum aktiv sind und zudem eine qualifizierte Aussage dazu treffen können.
Mario12:
Ich meine dass eine Verbeamtung in der Bereich nur für Personen mit hoheitlichen Aufgaben, sprich Aufsichtsdienst/Präventionsdienst, infrage käme, jedenfalls sah das der Entwurf zum Wegfall DO-Recht so vor. Aber ich kann mich auch täuschen.
Andy24:
Eigentlich macht es wenig Sinn einen DO-Angestellten ins Beamtenverhältnis zu überführen.
Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wollte man ursprünglich das DO-Recht schließen und den UVTen (abgesehen von der BG Verkehr und der UVB) keine Dienstherrenfähigkeit geben. Da kann ich mich noch dunkel an die Intervention von Dr. Hussy erinnern - müsste Dezember 2019 gewesen sein.
Aber um aufs Thema zu kommen. Es heißt ja im SGB VII - das Personal der Unfallversicherungsträger (UVT) besteht vorrangig aus ArbeitnehmerInnen. Da gab/gibt’s diese ominöse 20%-Regelung für Beamte - das stand in irgendeiner Begründung im Gesetzesentwurf, welche ich auf die Schnelle nicht gefunden habe.
Den UVT ist dabei aber klar, dass diejenigen ein besonders Dienstverhältnis (DO- oder Beamtenverhältnis) benötigen, die hoheitlich tätig sind - das sind in der Regel die Aufsichtspersonen (APen) in der Prävention. Aber in der Regel ist die Anzahl der APen weniger als 20% der Gesamtbelegschaft, da kann ich mir sehr gut vorstellen, dass auch Spitzenämter (Hauptabteilungsleiter, Regional- oder Bezirksstellenleiter) im Beamtenverhältnis besetzt werden.
Und ja - das DO-Recht hat so ein paar kleine Vorteile gegenüber dem Beamtenverhältnis, u.a. gewisse Versorgungsgeschichten, Beförderungsgeschichten etc. - da gab es mal in einem ersten Referentenentwurf zur Schließung des DO-Rechts (aus 2017 oder 2018 eine Gegenüberstellung, die ich aber suchen müsste, wenn ich sie denn noch habe;-) ).
Unterm Strich ist aber der Tenor das es derzeit keinen guten triftigen Grund gibt freiwillig als DOler ins Beamtenverhältnis überzugehen.
Viele Grüße
Wasserkopp:
--- Zitat von: Mario12 am 26.09.2023 14:47 ---Ich meine dass eine Verbeamtung in der Bereich nur für Personen mit hoheitlichen Aufgaben, sprich Aufsichtsdienst/Präventionsdienst, infrage käme, jedenfalls sah das der Entwurf zum Wegfall DO-Recht so vor. Aber ich kann mich auch täuschen.
--- End quote ---
Dem Grunde nach schon. Es gibt aber auch Träger ohne die 1/5 Deckelung. Andere Träger haben einen gemeinsamen Stellenplan für alle Bereiche geschaffen, sodass es hier eine gewisse "Durchlässigkeit" gibt.
Ich sehe hier ebenfalls keine zwingenden Gründe DO-Ler als Beamte zu übernehmen.
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