Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungsstufe bei Wechsel von TvÖD zu TV-L

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cyrix42:
Moin,

Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird. Insbesondere kann einschlägige Berufserfahrung regelmäßig nicht in niedrigeren Entgeltgruppen erworben werden. Es stellt sich also die Frage, ob du überhaupt einschlägige Berufserfahrung hast, oder ob bei deinem bisherigen Arbeitgeber ein Eingruppierungsirrtum vorlag.

Unabhängig davon können natürlich Zeiten früherer Berufstätigkeit als förderliche Berufserfahrung ganz oder teilweise angerechnet werden.

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