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[BW] Nebentätigkeit Höchstgrenze Verdienst

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Versuch:
Wenn  man ein genehmigtes Nebengewerbe betreibt, darf man dann als Beamter in BW nur einen Höchstbetrag verdienen und müsste den Rest abgegeben?
Ich finde widersprüchliche Angaben dazu.

Laut https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/nebeneinkuenfte-so-manches-ehrenamt-huebscht-die-besoldung-von-landraeten-auf/ gibt es in BW keine Höchstgrenze.
D.h. ich dürfte z. B. auch 1 Mio € (ich übertreibe absichtlich) verdienen?

Danke

PhRTurtle:
Als ich einmal an eine andere EU-Behörde zugewiesen wurde als Landesbeamter BW verwies das Finanzministerium nur auf §12(2) LBesGBW und sah von der Anrechnung des Zuverdienstes ab. Das hat aber für deinen Fall mit privatem Nebenverdienst denke ich keine  Anwendung.
Es gibt aber noch die Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter (Landesnebentätigkeitsverordnung - LNTVO). Hier sind Obergrenzen für Nebenverdienste definiert aber auch hier erscheint mir auf ersten Blick nichts einschlägig für deinen Fall.
Grundlage der Nebenverdienste ist die Nr35. der BeamtenVwV.

Für die Landräte aus dem Artikel gilt eventuell noch zu beachten das diese als "Wahlbeamte" keine normalen Beamte sind wie Lebenszeitbeamte und Richter.

axum705:
Nach § 60 Abs. 2 LBG BW gilt für öffentliche Ehrenämter nicht das Nebentätigkeitsrecht, somit auch nicht die Ablieferungspflicht. Hier im Beispiel des Landrats:
Verwaltungsrat OEW und Sparkasse: Öffentliches Ehrenamt
Aufsichtsrat EnBW: Nebentätigkeit

Seit 01.08. gibt es bei Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden, eine einheitliche Ablieferungspflicht für Vergütungen >9.600 €. Die Staffelung nach Besoldungsgruppen gibt es nicht mehr. Nebentätigkeiten, die nicht im öffentlichen Dienst ausgeübt werden, fallen nicht unter die Ablieferungspflicht, müssen aber ggf. genehmigt werden (z. B. Nebenjob als Trainer im Verein oder selbständige Tätigkeit).
Für nähere Infos zur Rechtslage in BW empfehle ich die GPA-Mitteilung 1/2013 (einfach googeln). Ist zwar schon etwas älter, müsste aber bis auf die Vergütungsgrenzen noch passen.

Versuch:
Danke.

Also kann ich aus Selbstständigkeit im Nebenverdienst verdienen, was ich will und ich muss nichts anzeigen und es ist o.k.?

Sleyana:
Selbständigkeit ist was anderes. Ab 1200 € im Jahr musst du in BW das genehmigen lassen, davor gilt es als automatisch genehmigt.

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