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Aufhebungsvertrag

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kleene01:
Hallo,

Ich brauche dringend eure Hilfe.

Ich habe um einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2023 gebeten und im gleichen Schreiben ordentlich gekündigt.

Wer stellt denn den Aufhebungsvertrag aus? Der Arbeitgeber oder ich? Im Internet habe ich eben gelesen, dass er beidseitig unterschrieben werden muss. Bis eben dachte ich, ich bekomme nur eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung, dass ein richtiger Vertrag dafür mit beidem Unterschriften erfolgen muss, wusste ich nicht.

Muss ich noch irgendwas beachten?

Dankeschön!!!

FearOfTheDuck:
Du musst beachten, dass du bei einer vertraglichen Abmachung (die auf Augenhöhe stattfindet) nichts unterschreibst, was du nicht möchtest. Wenn der AG irgendwelche Sachen reinschreibt, die du nicht willst, die also nicht vereinbart werden sollen, bittest du ihn um Korrektur.

McOldie:
Ein Aufhebungsvertrag kommt auch dann zustane, wenn beide Vertragsparteien mit der Auflösung einverstanden sind und dieses in jeweils zwei Schreiben kundtun.

MeinerEiner:
Warum sollte noch ein Aufhebungsvertrag notwendig sein, wenn Du bereits ordentlich gekündigt hast?

RsQ:
Vielleicht, weil die reguläre Kündigungsfrist zu lang ist und man das Ganze etwas beschleunigen möchte?

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