Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Entgeltordung TV-L Teil I und Teil II

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Fred vom Jupiter:
Hallo an alle, mal eine Frage:

Können Tarifbeschäftigte sowohl in Teil I und Teil II der Entgeltordnung TV-L eingruppiert werden.
Ca. 30% der Aufgaben werden aus Teil II in E6 erfüllt und ca. 70% aus Teil I in E8.
Da der Teil I überwiegt richtet sich die  Eingruppierung nach Teil I.
Ist dieses so richtig?

Gruß
Fred

oorschwerbleede:
Die Bewertung einzelner Arbeitsvorgänge kann nach den unterschiedlichen Teilen erfolgen, ja. Sind denn alle AV in Teil I mit EG 8 bewertet oder nur Teile? Für die Eingruppierung ist die gesamte Stelle relevant - heißt, sind von allen AV die Mehrheit in der EG 8, ist die gesamte Stelle mit der EG 8 bewertet und du entsprechend eingruppiert. Ob es an Teil I oder Teil II liegt, ist da irrelevant.

Fred vom Jupiter:
hallo jetzt noch eine Frage,

Tätigkeit in Teil I der Entgeltordnung in E5 mit ca. 70%

Tätigkeiten nach Teil II Nr. 12.1 in E6 mit wie gefordert mit 30% der Tätigkeit

Laut Teil II wäre die Eingruppierung in E6

Laut Teil I in E5

wo wäre jetzt die Eingruppierung?

Hoffe ihr könnt mir helfen

Viele Grüße

Fred

MoinMoin:
e5

Fred vom Jupiter:
danke, das denke ich auch, wie wäre die Begründung

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