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TVöD-Bund Jahressonderzahlung

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NW:
Hallo ihr Lieben,

ich habe im August 2021, als Angestellte im öffentlichen Dienst-Bund bei der Bundesagentur für Arbeit begonnen. Mit der Novemberabrechnung habe ich dann auch 3/12 der Jahressonderzahlung erhalten.

Zum 01.12.2022 habe ich dann zur Bundeswehr gewechselt. Der Arbeitgeber ist weiterhin der Bund und auch die Entgeldstufe ist die selbe geblieben.
Zum Ende meiner Zeit bei der Bundesagentur habe ich am 30.11.2022 aber keine Sonderzahlung erhalten.

Nun kam mir die Frage, da mir doch eigentlich 11/12 der Sonderzahlung ohnehin zustanden und aber auch weil ich den Arbeitgeber ja ansich nicht gewechselt habe, hätte ich doch am 30.11.2022, 12/12 der Jahressonderzahlung erhalten müssen, oder?!

Ich freue mich von euch zu lesen. LG  8)

KakPuh:
Stichtag ist der 1.12., an dem du bei dem jeweiligen Arbeitgeber beschäftigt sein musst.

Bei der Bundesagentur passt es für den 1.12.21, aber August 21 - Dez. 21 sind doch 5 Monate, wieso hast du dann nicht 5/12 der Sonderzahlung erhalten? Am 1.12.22 warst du dort nicht beschäftigt, also erhältst du von der Bundesagentur keine Sonderzahlung für 22.

Bei der Bundeswehr passt der 1.12.22 dafür, allerdings warst du dann nur 1 Monat dort, nämlich den Dez., also würdest du 1/12 mit Bemessungsgrundlage Dezembergehalt erhalten.

Der Wechsel zum 1.12. war denkbar ungünstig, was die Jahressonderzahlung angeht.

NW:
Hallo KakPuh,

vielen Dank für deine Antwort  :)
Das war wirklich der denkbar schlechteste Zeitpunkt für einen Wechsel.

Bei der Bundeswehr habe ich mir sagen lassen, dass sie erst nach 3 oder 4 Monaten Beschäftigungszeitraum Sonderzahlungen auszahlen. Aber bei 1/12 wäre das ohnehin nicht sehr viel.

Für die Monate 08/21 - 12/21 habe ich mich vertippt. Ich meinte 4/12 erhalten zu haben. Da 1/12 mehr vermutlich nicht deutlich auffallen, kann es auch sein, dass es 5/12 waren. Ich habe es tatsächlich nicht nachgerechnet.

Ok also wenn ich dich richtig verstanden habe, steht mir seitens Bundesagentur für 2022, 0 Euro zu, da ich am 01.12.22 nicht mehr Beschäftigt war? Da zählen dann die 11 Monate zuvor nicht mit?!

Das ist seeeeehhhhhhrrrrr ärgerlich :(  :-\

ich1974:
Außerdem ist die tarifliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen ebenfalls bereits abgelaufen.

Johann:
Genau aus dem Grund ist es auch eine Jahressonderzahlung. Damit bloß kein Anspruch entsteht und den Arbeitgebern Geld spart. Insbesondere wenn Angestellte zum denkbar schlechtesten Tag (also wie in deinem Fall) kündigen.

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