Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Tätowierung als Mitarbeiter in der Verwaltung?
User5716:
Hallo,
ich (m/23) fange in Kürze ein Studium im Fach Public Management an. Als möglichen späteren Einsatzort interessiert mich die Ausländerbehörde. Ich habe ein Tattoo auf dem Oberarm, das einen Adler symbolisiert. Meine Frage wäre nun, inwiefern das ein Problem werden könnte bzw. ob ich das Tattoo dann immer abdecken müsste. Im Internet liest man hierzu Verschiedenes und meistens auch eher in Bezug auf den Polizeidienst.
Wenn ich ein Kurzarm T-Shirt trage, würde man das Tattoo noch minimal sehen.
Ansonsten wären noch ein Tattoo auf dem anderen Oberarm und eins auf dem Rücken geplant, aber besonders Oberarm könnte ja kritisch sein oder?
Flying:
Ich sehe da kein Problem. Habe durchaus Kollegen hier in der Verwaltung, die ebenfalls tätowiert sind und dies auffällig (Unterarm, Handgelenk, Rücken) tragen. So lange da nichts anstößiges ist, dürfte das kein Problem sein.
PhRTurtle:
Bin m32 und habe seit mehreren Jahren ein Tattoo auf dem Oberarm, das ich jetzt habe erweitern lassen Richtung Ellenbogen, so dass es nicht mehr von T-Shirts verdeckt wird. Weder mein Chef noch das Amt an sich hat hier zu jemals was gesagt oder schriftlich festgelegt.
In der Realität kommt es auf deinen Dienstherren/deinen Vorgesetzten an ob du gebeten wirst es zu verdecken, ob es überhaupt eine Bekleidungskonvention etc gibt.
Rein rechtlich gäbe es seit 2021 die Möglichkeit das Aussehen von "sonstigen" Beamten per Verordnung einzuschränken. Meines Wissens hat aber noch niemand diese Verordnungsermächtigung genutzt. Ausnahmen waren schon immer Polizist:innen und Soldat:innen, da gab es Vorgaben, die hatten aber wohl noch keine Rechtsgrundlage. Daher das Gesetz das nachgezogen wurde.
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-regelung-des-erscheinungsbilds-von-beamtinnen-und-beamten-sowie/272243
Zinc:
Ich sehe da auch kein Problem, bin selber komplett tättowiert (Arme, Beine etc.) und arbeite am Gericht. Vor ca. 8 Jahren hieß es mal, dass ich sie "möglichst verdecken soll" in Form eines langärmligen Hemdes beispielsweise. Nach meiner Entfristung habe ich auch das nicht mehr gemacht, im Sommer dann auch kurze Hosen getragen. War nie ein Problem. Ob das nun speziell auf der Ausländerbehörde zum Problem werden kann, solltest du dann lieber dort vor Ort abklären, wo du auch arbeitest. Mir sind da nur Sachen bekannt, welche die Klienten nicht traumatisieren dürfen wie der eine Fall kürzlich mit der Camouflage-Kleidung.
Johann:
Solange deine Tattoos keine negative Aussenwirkung haben, also beispielsweise verbotene Zeichen oder Darstellungen, die an anderer Stelle eine Altersbeschränkung hätten (bspw. Geschlechtsteile, Darstellungen von Geschlechtsakten oder Schockbilder wie zerstörte Gliedmaßen nach Gewalteinwirkung), kannst du als Angestellter idR Tattoos haben wie du lustig bist. Als Beamter wo du nicht mehr Herr deiner Selbst bist, mag es natürlich anders aussehen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version