Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen / Kenntnisse über mögliche Gründe, die im Verwaltungsrecht eine Zulassung zur Berufung ermöglichen?
Es geht um eine Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt. Dieser stützt sich zentral auf eine Gesetzesvorschrift. Diese Vorschrift wurde in den letzten Jahren geändert. Von einer soll-Vorschrift hin zu einer Muss-Vorschrift.
Wenn nun ein Verwaltungsgericht in erster Instanz die Klage abweist und als Bemessungsmaßstab die veraltete Soll-Vorschrift zugrunde legt, obwohl die Muss-Vorschrift für den Fall bereits gilt, ist das dann ein gravierender Fehler, der die Chancen erhöht, dass eine Berufung zugelassen wird?
Kann man beanspruchen, dass die gerichtliche Überprüfung anhand des des geltenden Gesetzes im Berufungsverfahren quasi nachgeholt wird? Im Prinzip ist doch gar kein angemessen Rechtsschutz gewährleistet wenn nicht mehr gültige Gesetzestexte zugrunde gelegt werden. Zwischen Soll- und Mussvorschrift ist doch schon ein Unterschied, der gewichtig sein könnte.
Meint ihr ein solcher Fehler erhöht die Chancen, dass eine Berufung zugelassen wird?