Autor Thema: [NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV  (Read 11043 times)

Max

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #30 am: 30.10.2023 06:18 »
Bei der Lebenszeitverbeamtung mache ich mir wenig Sorgen, aber was würde denn im schlimmsten Fall passieren: Es ist doch nicht so, dass ich dann schon in der PKV "gefangen" bin und dann ohne Beihilfe sogar 100% absichern muss, oder?
Ich schätze deine Schule würde dich dann als Angestellten behalten. Wenn du dann über der Versicherungspflichtgrenze verdienst,  wovon ich ggf. fälschlicherweise Weise ausging,  bleibst du prinzipiell in der PKV mit normalen 100% Tarif, ansonsten kannst du wählen.
Wenn du einfach ausscheidet,  also kein Angestelltenvertrag angeboten wird wartet je nach Familienkonstellation und Geld auf der hohen kante ggf. der PKV Basistarif womit man sich als Patient Dritter Klasse einordnen darf.
« Last Edit: 30.10.2023 06:25 von Max »

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #31 am: 30.10.2023 09:02 »
Erstmal solltest du vor allem anonyme Risikovorabfragen bei allen in Frage kommenden Versicherern ableisten bzw. machen lassen, denn die Versicherer bewerten das Risiko tatsächlich sehr unterschiedlich und nicht pauschal gleich. Es kommt natürlich auch darauf was man alles angeben musste, es vernünftig erklären kann und bestenfalls behandlungsfreiheit / vollständige Genesung besteht. Selbst wenn man die Öffnungsaktion ziehen muss, die Aussage ist ja nur "bis zu 30%" und nicht automatisch "immer 30%".

Aber ja grundsätzlich werden die 30% auf den Grundtarif (ambulant und stationär) darauf geschlagen.

Selbst wenn du die Öffnungsaktion ziehen musst, gleich ob 30% oder weniger als 30%, und keinen Beihilfeergänzungstarif bekommst, ist das nicht die schlechteste Wahl, denn du erhält ja bestenfalls immer noch die gleichen "Beihilfe/PKV Leistungen" wie die Kolleg*in am nächsten Tisch.

Denn der Beihilfeergänzungstarif sichert bei den meisten Versichern grundlegend vor allem "Material- und Laborkosten", "Heilpraktiker" und "Auslandskrankenversicherung".

Natürlich gibt es einige bessere Beihilfeergänzungstarife, die darüber hinaus gehen können und etwa beispielsweise über Höchstsatz erstatten, Einbettzimmer darauf legen und ggf. 100 € für die Brille zusätzlich bezuschussen und mEn am Sinnvollsten die Restkosten bei Hilfsmittel mit übernehmen, sofern vorhanden.

Den fehlenden Beihilfeergänzungstarif kannst du anderweitig absichern, beispielsweise gibt es eine "Zahnzusatzversicherung für privat Krankenversicherte" die bei Zahnersatz bei Privatversicherten den Eigenbehalt bis zu glaube ich 20% absichern kann womit man den Eigenbeteiligung weiter vermindern kann. Auslandskrankenschutz kann man mit den bekannten Anbietern auch gut absichern, etwa beispielsweise mit dem "großen Automobilclub".

Damit hättest du auch anderweitig einen separaten einfachen "Beihilfeergänzungstarif" der auf dem üblichen Grundabsicherungsniveau bewegt bzw. kannst auch bei den Versichern anfragen / nachschauen ob die einen "abgespeckten" Beihilfeergänzungstarif anbieten.

Ob du doch einen "besseren" Beihilfeergänzungstarif bekommst der mehr Leistungen absichert, kannst du nur mittels der anonymen Risikovorabfragen herausfinden.

Sofern deine Beihilfevorschriften auch Wahlleistungen zulassen, hast du im übrigen auch über die Öffnungsaktion Anspruch auf einen Wahlleistungstarif (idR Zweibett + Privatarzt bis Höchstsatz). Bzw. kannst du auch den Wunsch nach einem Zwei- / Einbettzimmer auch über die "Krankenhaustagegeldverischerung" abschließen oder eben es von der laufenden Besoldung bezahlen.

Jedoch werden deine Grundlegenden Leistungen im sinne der Beihilfevorschriften, auch mit Öffnungsaktion, nicht schlechter als die deiner Kolleg*innen sein.

Was den Fall angeht, dass du aus der Beihilfe fällst, da gibt es vereinfacht gesagt sieben Optionen:

- Aufnahme einer beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die über der Mindestjobgrenze liegt
- Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken, z.B. durch Teilzeit / Ansparkonto o.ä.
- Familienversicherung nach § 10 SGB V wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Erstmalige Schwerbehinderung bis ca max. 45 mit einem GdB von mind. 50
- Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II bzw. "Hartz 4")
- Umzug / Beschäftigung im EU Ausland
- GKV Versicherung bestand noch innert der letzten 5 Jahre

Die Aufnahme einer "beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" ist etwa beispielsweise das, was Max geschrieben hat, für den Fall dass die Schule dich als Angestellten weiter behält und dein Einkommen unter der JAEG liegt - wovon wohl auszugehen ist, ansonsten kann man es etwa durch Teilzeit entsprechend reduzieren.

Vom Wechsel in den Basistarif sollte man nach aktuellem Stand eher abraten, auch wenn die Möglichkeit natürlich besteht.
« Last Edit: 30.10.2023 09:19 von Saxum »

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #32 am: 30.10.2023 09:54 »
Als Nachtrag zum Post eben noch:

Online habe ich nachfolgende Übersicht gefunden, in denen auch Versicherer aufgelistet werden, die bei "Psyche" nur 5 Jahre abfragen sollen. Allerdings ist hier anzumerken, dass die Liste wohl mit Stand vom 30.11.2017 nicht zu den aktuellsten zählt und man das natürlich selbst nachprüfen sollte.

https://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/abgefragte-zeitraeume-in-den-antraegen-zur-krankenvollversicherung-2018

Laut der Liste (von 2017) wären das also unter anderem z.B. Allianz, Axa, Central, Continentale, DBV, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, LKH, LVM, Münchener Verein.

Wie Max es treffend erklärt hat, wäre es vorteilhafter den Tag +1 abzuwarten, wo die 5 Jahre um wären. Dann würde zumindest "dieser Punkt" bei den Gesundheitsfragen bei den entsprechenden Versicherern entfallen. Also diesen einen Monat würde ich für die dafür in Frage kommenden Gesellschaften noch abwarten um ein "besseres Risikobild" darzustellen.

Für alle anderen gilt, den Arztbesuch und die Beweggründe bestmöglich zu erläutern, erklären bzw. Genesung / Behandlungsfreiheit bescheinigen zu lassen oder sogar dass nie eine Behandlung erforderlich war. Ein beliebtes Beispiel ist etwa die vorübergehende begleitende "Trauerbewältigung". Da der Tod eines nahen Angehörigen für viele Menschen einen Schock darstellen kann und daher ein Besuch hilfreich sein könnte.

Das etwa wird "positiver" bewertet, wenn es abgeschlossen ist, als etwa beispielsweise eine "Störung" die natürlich "negativer" im Sinne der Risikobetrachtung ausfällt und nichts über den Menschen an sich aussagt aber versicherungsmathematisch wohl so kalkuliert wird.

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #33 am: 30.10.2023 16:46 »
Der Makler hat nun Voranfragen bei einigen Versicherern gemacht und meint, dass ich wohl nur über die Öffnungsaktion reinkomme. Er hat mich nun schon nach einem Auftrag zur Honorarberatung gefragt.

Ist es nicht eher üblich, gleich bei allen bzw. vielen Versicherern Voranfragen zu stellen?

Kann ich die Zusammenarbeit eigentlich so abbrechen und über einen anderen Makler "neu starten". Ich bin grad etwas unzufrieden mit der Zusammenarbeit und überlege, ob das vlt. die bessere Wahl wäre.


EvtlAnwärter

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #34 am: 30.10.2023 21:55 »
@Monodon:
Mir geht es leider ähnlich wie Dir, ich habe noch nicht mal einen Studienplatz, aber gucke gerade deshalb frühzeitig nach ner PKV die mich überhaupt nimmt.
5 haben mich schon abgelehnt.
Ich würde Dir fairbeamtet.de empfehlen. Die sollen super sein.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #35 am: 31.10.2023 09:31 »
Dass der Makler nach einer Honorarberatung anfragt, hat wohl damit zu tun, dass er "auf Nummer sicher gehen will" und im Falle einer Öffnungsaktion dann trotzdem für seine Leistung Geld erhalten würde.

Das ist an und für sich nicht verwerflich und verständlich, jedoch lässt sich leider echt schlecht voraussehen wie der Makler nach dem Unterschreiben der Honorarvereinbarung arbeitet. Ob er da tatsächlich dann weiterhin alle Versicherer anonym und in der bestmöglichen Form und Weise für den Kunden angefragt hat oder eher versucht die Sache schnell mit der Öffnungsaktion abzuschließen und das Honorar dann einzusacken.

Grundsätzlich, solange du jetzt keine Exklusiv-Vereinbarung eingegangen bist die im Falle eines Scheiterns auch Geld kostet und unzufrieden fühlst, kannst du jederzeit natürlich einen anderen Fachmenschen suchen, der gegebenenfalls besser zu dir passt. Die andere Möglichkeit ist sich selbst einzulesen in die Versicherungsbedingungen, sich die geläufigen Begriffe/Unterschiede zu eigenen machen und gegebenenfalls bei spezifischen Fragen ein Fachforum für PKV Versicherungen zu konsultieren und dann eigenständig die anonymen Risikovorabfragen vorzunehmen. Ob es ein Makler, ein Honorarberater oder man es selbst macht, der monatliche Beitrag (+ ggf. Risikozuschlag) bleibt der gleiche.

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #36 am: 31.10.2023 12:12 »
Ich kann es nicht oft genug sagen: Besten Dank für Eure Hilfe!!!

Ich habe den Makler wohl falsch verstanden. Er sucht weiter nach einem Anbieter, der mich regulär aufnimmt. 6 von 8 haben mich schon abgelehnt. 2 Antworten stehen noch aus. Bald stellt er neue Anfragen. Sieht aber natürlich eher schlecht aus für mich. Das Honorar ist sehr viel geringer als die Provision, von daher ist das wohl auch sehr in seinem Interesse, mich regulär versichern zu lassen.

Komischerweise ist der Termin bei der Kassenärztlichen Vereinigung und meiner Versicherung bezüglich der Anpassungsstörung auf den März 2019 datiert, obwohl ich im November 2018 das Problem hatte. Im März 2019 hatte ich lediglich noch einen kurzen Bericht für die Arbeitsagentur bekommen. Daher müsste ich jetzt noch bis März 2024 warten, damit ich das nicht bei den PKVen mit 5-Jahres-Frist angeben muss.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #37 am: 31.10.2023 12:21 »
Da du hier wohl evtl. bis März 2024 wartest, gestatte ich mir den Hinweis dich dran zu erinnern, dass die Öffnungsaktion nur 6 Monate lang gilt. Würdest du also etwa beispielsweise zum 01.11.2023 verbeamtet werden, wäre die letzte Möglichkeit im April 2024.

Sofern du bist dahin freiwillig gesetzlich versichert bleiben würdest, kann das natürlich unter Umständen teurer sein durch den wegfallenden Arbeitgeberanteil. Natürlich könntest du auch versuchen deine Ernennung bis April 2024 zu verschieben, aber ob man hier mitmacht bleibt offen.

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #38 am: 31.10.2023 15:00 »
Ich bekomme meine Urkunde morgen:) Daher wäre das jetzt echt blöd, der Schulleitung und der Behörde morgen zu sagen, dass ich noch Zeit brauche.

Wäre natürlich bitter, 5 Monate lang den vollen GKV-Beitrag zu zahlen, aber wenn man wüsste, dass das höchstwahrscheinlich zum Erfolg führt, würde ich das wohl machen.

Kann der Makler denn überhaupt mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit sagen, woran die Nichtaufnahme ohne Öffnungsaktion liegt? Leider hatte ich ja noch ein paar andere gesundheitliche Baustellen, die vlt. auch nur Nichtaufnahme führen.

Kann man dann eigentlich ohne Gefahr erneute Risikovoranfragen stellen. Meine Gesundheitsfragen werden dann ja ziemlich ähnlich beantwortet werden. Mit Größe und Alter bin ich dann ja ziemlich leicht als "Wiederholungstäter" zu identifizieren.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #39 am: 31.10.2023 16:02 »
Ich kann natürlich nicht für die Versicherungen sprechen, aber ich würde behaupten dass anynome Risikovorabfragen, auch bei gleichen Fragestellungen, spätestens nach 6 Monaten nicht mehr vergleichbar sind, da ich mich dran erinnere dass in den E-Mails immer stand, dass das Angebot 6 Monate gilt und danach es gelöscht werden würde. Ich glaub aber dass Versicherungen nicht täglich die anynomen Risikovorabfragen vergleichen, ob der denn schonmal was geschrieben hat.

Es hält aber dich keiner ab, nochmals gleiche Vorabfragen zu stellen. Der Makler kann in jedem Falle nachfragen, woran es denn liegt, eine "Antwortpflicht" gibt es wohl seitens der Versicherung nicht. Meistens werden die was wohl was verklausuliertes sagen im Sinne von "aufgrund versicherungsmathemathematischer Gründe". Aber Fragen kostet nichts.

Und Herzlichen Glückwünsch zur Ernennung vorab, für morgen.

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #40 am: 01.11.2023 19:12 »
Und Herzlichen Glückwünsch zur Ernennung vorab, für morgen.

Besten Dank:)

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #41 am: 07.11.2023 14:52 »
Hallo zusammen,

leider ist die Zahl der Ablehnungen jetzt auf 13 gestiegen. Die Hauptursache ist wohl das Melanom in situ, das erst Anfang dieses Jahres entfernt wurde. Der Makler sieht keine Chance, mich "normal" zu versichern.

Über die Öffnungsaktion würde ich bei der Barmenia die Bausteine GK20, GK30 und PVB für 403 € (inklusive 30% Risikozuschlag) bekommen. Das wäre seine Empfehlung. Wäre das ein guter Tarif über GKV-Niveau, obwohl der  ohne Beihilfeergänzungstarif ist?

Er meinte, ich könnte selbst noch mal bei der Debeka eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Aber er sieht hier auch wenig Hoffnung. Zudem habe ich schon viel Gutes über die Barmenia gelesen, da dort viele Leistungen im Haupttarif abgedeckt sein sollen.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?


Max

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #42 am: 08.11.2023 08:00 »
Ein Angebot von der Debeka einholen und dann ggf. mit Hilfe eines Honorarberaters genau vergleichen womit man besser bedient ist.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #43 am: 08.11.2023 09:45 »
Es schadet jedenfalls nicht bei der Debeka, meinetwegen auch der HUK, probiert anonyme Risikovorabfragen zuzusenden, wobei bei erstem ich davon ausgehe dass es auch die vollen 30% sind. Lass dich aber bitte davon nicht abhalten, sondern Frag nach - als nie gefragt haben obwohl man es vielleicht bekommen hätte. Ggf. ja sogar mit "abgespecktem Beihilfeergänzungstarif".

Darf ich Fragen welche Versicherungen bisher alle abgefragt worden sind?

Wurde z.B. auch die Continentale, SDK, Mecklenburgische, Generali, LVM, VRK, oder andere Versicherungen probiert die nicht unbedingt auf den Vergleichsportalen auftauchen?

Zur Barmenia, ich würde sagen, hat man nur den Grundtarif (+ ggf. Wahltarif) ist der Tarif der Barmenia grundsätzlich sehr gut vergleichbar mit den anderen Versicherern. Auch wenn der gut ist, hier würde ich dann tatsächlich eher strikt Vergleichen wenn andere Versicherer für Ihren Grundtarif einen geringeren Risikozuschlag verlangen.

Anderseits, man hat nach § 41 VVG das Recht auf Herabsetzung des Risikozuschlags, wenn der ursprünglich als gefahrerhebene Zustand nach einer Zeit nicht mehr so gefahrerhebend ist.

EvtlAnwärter

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #44 am: 08.11.2023 12:34 »
Frage: Gibt's das Recht zur Herabsetzung des Risikozuschlags nach § 41 VVG auch für PKVen die im Rahmen der Öffnungsaktion abgeschlossen wurden?