Erstmal solltest du vor allem anonyme Risikovorabfragen bei allen in Frage kommenden Versicherern ableisten bzw. machen lassen, denn die Versicherer bewerten das Risiko tatsächlich sehr unterschiedlich und nicht pauschal gleich. Es kommt natürlich auch darauf was man alles angeben musste, es vernünftig erklären kann und bestenfalls behandlungsfreiheit / vollständige Genesung besteht. Selbst wenn man die Öffnungsaktion ziehen muss, die Aussage ist ja nur "bis zu 30%" und nicht automatisch "immer 30%".
Aber ja grundsätzlich werden die 30% auf den Grundtarif (ambulant und stationär) darauf geschlagen.
Selbst wenn du die Öffnungsaktion ziehen musst, gleich ob 30% oder weniger als 30%, und keinen Beihilfeergänzungstarif bekommst, ist das nicht die schlechteste Wahl, denn du erhält ja bestenfalls immer noch die gleichen "Beihilfe/PKV Leistungen" wie die Kolleg*in am nächsten Tisch.
Denn der Beihilfeergänzungstarif sichert bei den meisten Versichern grundlegend vor allem "Material- und Laborkosten", "Heilpraktiker" und "Auslandskrankenversicherung".
Natürlich gibt es einige bessere Beihilfeergänzungstarife, die darüber hinaus gehen können und etwa beispielsweise über Höchstsatz erstatten, Einbettzimmer darauf legen und ggf. 100 € für die Brille zusätzlich bezuschussen und mEn am Sinnvollsten die Restkosten bei Hilfsmittel mit übernehmen, sofern vorhanden.
Den fehlenden Beihilfeergänzungstarif kannst du anderweitig absichern, beispielsweise gibt es eine "Zahnzusatzversicherung für privat Krankenversicherte" die bei Zahnersatz bei Privatversicherten den Eigenbehalt bis zu glaube ich 20% absichern kann womit man den Eigenbeteiligung weiter vermindern kann. Auslandskrankenschutz kann man mit den bekannten Anbietern auch gut absichern, etwa beispielsweise mit dem "großen Automobilclub".
Damit hättest du auch anderweitig einen separaten einfachen "Beihilfeergänzungstarif" der auf dem üblichen Grundabsicherungsniveau bewegt bzw. kannst auch bei den Versichern anfragen / nachschauen ob die einen "abgespeckten" Beihilfeergänzungstarif anbieten.
Ob du doch einen "besseren" Beihilfeergänzungstarif bekommst der mehr Leistungen absichert, kannst du nur mittels der anonymen Risikovorabfragen herausfinden.
Sofern deine Beihilfevorschriften auch Wahlleistungen zulassen, hast du im übrigen auch über die Öffnungsaktion Anspruch auf einen Wahlleistungstarif (idR Zweibett + Privatarzt bis Höchstsatz). Bzw. kannst du auch den Wunsch nach einem Zwei- / Einbettzimmer auch über die "Krankenhaustagegeldverischerung" abschließen oder eben es von der laufenden Besoldung bezahlen.
Jedoch werden deine Grundlegenden Leistungen im sinne der Beihilfevorschriften, auch mit Öffnungsaktion, nicht schlechter als die deiner Kolleg*innen sein.
Was den Fall angeht, dass du aus der Beihilfe fällst, da gibt es vereinfacht gesagt sieben Optionen:
- Aufnahme einer beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die über der Mindestjobgrenze liegt
- Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken, z.B. durch Teilzeit / Ansparkonto o.ä.
- Familienversicherung nach § 10 SGB V wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Erstmalige Schwerbehinderung bis ca max. 45 mit einem GdB von mind. 50
- Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II bzw. "Hartz 4")
- Umzug / Beschäftigung im EU Ausland
- GKV Versicherung bestand noch innert der letzten 5 Jahre
Die Aufnahme einer "beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" ist etwa beispielsweise das, was Max geschrieben hat, für den Fall dass die Schule dich als Angestellten weiter behält und dein Einkommen unter der JAEG liegt - wovon wohl auszugehen ist, ansonsten kann man es etwa durch Teilzeit entsprechend reduzieren.
Vom Wechsel in den Basistarif sollte man nach aktuellem Stand eher abraten, auch wenn die Möglichkeit natürlich besteht.