Da ja tatsächlich die pauschalen Beihilfe, welche ja für Niedersachsen eingeführt wird, wäre das gegebenenfalls eine Überlegung. Hier würde ich aber
nicht empfehlen den Basistarif der Privaten Krankenversicherung als Vergleich heran zu ziehen, in diesen sollte man bestenfalls gar nicht wechseln bzw. nur wenn tatsächlich absolut gar nichts anderes übrig bleibt - da dieser in der derzeitigen Ausgestaltung grob / vorsätzlich fahrlässig ist.
Wenn man es vergleichen möchte, dann sollte man die Beihilfeverordnung von Niedersachsen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Dann bewegt man sich auf dem Niveau der Beihilfeleistungen. Reha und Pychotheraphie sind im übrigen bei der Barmenia und DeBeKa und den meisten Versicherern in den aktuellen Tarifen idR "mit dabei" - natürlich zum prozentualen Erstattungssatz. Wieviel die Beihilfe bei Ihrem Teil leistet ist bitte in den Beihilfeverordungen nachzusehen.
Um gleich vorneweg auszuhelfen:
Psychotherapie, ich glaube die GKV Erstattet wohl durchschnittlich 60 Sitzungen (?).
DeBeKa: bis zu 52 Sitzungen / Jahr und nach vorheriger Prüfung ggf. auch darüber hinaus.
Barmenia: ohne Begrenzung / Einschränkung.
medizinische Rehabilitation/AnschlussheilbehandlungDeBeKa: medizinische Rehabilitation / AHB ohne Begrenzung
Barmenia: medizinische Rehabiliation / AHB ohne Begrenzung
Jedoch gestatte ich mir zu @Karsten einen
wichtigen Hinweis, die Beiträge steigen
nicht für den jeweiligen Versicherungsnehmer im individuellen Alter oder auch etwa wegen individueller Erkrankungen. Der "spätere Einstieg" wird ja durch einen entsprechend
höheren Anfangsbeitrag kompensiert was ja auch zu "höheren monatlichen Altersrückstellungen" führt und so daher den späteren Einstieg ausgleicht.
Die Beitrage in der PKV steigen/sinken immer für das
Versichertenkollektiv in dem gleichen Tarif nach Maßgabe des
§ 203 VVG im gleichen Maße und nicht etwa weil der eine Versicherungsnehmer später eingestiegen ist. Für diesen ist der Beitrag im Alter natürlich relativ gesehen höher als für einen frühen einsteiger und das liegt dann eben an dem höheren Erstbeitrag auf den dann alle künftigen regulären Beitragserhöhungen oder -senkungen + ggf. Risikozuschlag verrechnet werden.
Auch ist darüber hinaus zur vollständigen Information der Umstand zu berücksichtigen, dass Beamt*innen im Ruhestand in der Regel einen
Beihilfesatz von 70% bekommen und daher der monatliche Beitrag geringer ausfällt entsprechend der verbliebenden 30%igen Absicherung. Plus der gesetzliche
10% Zuschlag fällt weg, was den monatlichen Beitrag nochmals um eben diese 10% verringert
Darüber hinaus, ist es auch nützlich zu wissen, dass im Gegensatz zu ggf. künftig verringerten oder wegfallenden Leistungen der GKV bei der PKV es möglich ist
Leistungseinschränkungen oder -wegfall der Beihilfe gemäß
§ 199 VVG entsprechend
auszugleichen. Bei Antrag innert 6 Monaten dann auch ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Natürlich erhöht sich der Beitrag entsprechend für den hier auszugleichenden Leistungsentfall (nicht den ganzen Tarif), aber der Versicherungsschutz bleibt eben bestenfalls immer bei 100% bei gleichbleibenden Leistungen.
Das soll aber bitte nicht davon abhalten ggf. die Option "GKV" zu prüfen oder bei anderen Versicherern umzuschauen.