Autor Thema: [NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV  (Read 12574 times)

Coucou

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #60 am: 21.11.2023 21:54 »
Hallo Monodon,

mit Interesse habe ich Deinen Beitrag (und die zahlreichen, schon mal sehr hilfreichen Antworten der anderen Forenmitglieder) gelesen.

Ich befinde mich derzeit in einer sehr vergleichbaren Situation, werde auch im Januar auf Probe verbeamtet (allerdings beim Bund) und befürchte, dass ich wegen einiger Vorerkrankungen (Skoliose, Auge, Psyche) wohl nur über die Öffnungsaktion reinkommen kann.

Du sprichst davon, dass Du Makler kontaktiert hast. Darf ich fragen wen? Gerne auch als Mitteilung direkt an mich (wenn ich das richtig verstanden habe, geht das...). Es ist wirklich ein schwer zu durchdringender Dschungel und ich würde mich sehr über einen Austausch freuen.

Danke und Grüße!

Hast ne PM:)



Hallo. Ich habe einen ähnlichen Fall und habe dir eine PN geschrieben.

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #61 am: 11.12.2023 08:13 »
Hallo!

Der zweite Makler hat es jetzt nochmal mit einer Eigenerklärung versucht und auch mit Risikoprüfern telefoniert. Leider meint er auch, dass ich nicht regulär in die PKV komme.

Er schlägt jetzt vor, es noch mal bei der Debeka zu versuchen.

Könnte ich da theoretisch - ohne meinen Namen zu nennen - in das Debeka-Büro spazieren und eine "anonyme Risikovoranfrage" mit dem Vertreter ausfüllen?

Falls das bei der Debeka nicht klappt, würde ich wohl die Öffnungsaktion bei der Barmenia in Anspruch nehmen.

Vielen Dank und beste Grüße!


Coucou

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #62 am: 11.12.2023 08:29 »
Hallo
Also ich habe danach auch explizit gefragt und ihm die Lage erklärt. Der Berater sagte mir dass es ohne Unterschrift etc. nicht geht. Aber ein Probeantrag bei Nichtannahme verworfen wird und man dann auch woanders anfragen kann. Ich habe mir das schriftlich gegeben und hoffe dass es so stimmt. Komme ich nämlich nur mit der Öffnungsklausel rein also bekomme ich eine Ablehnung dann will ich auch jeden Fall zur Barmenia.
Da ich noch nicht die Urkunde habe kann es neuerdings so sein, dass der Antrag erst abgelehnt wird und es dauert zur Zeit 4-6 Wochen bis alles bearbeitet wird.

Viel Erfolg.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #63 am: 11.12.2023 10:16 »
Das mit der "Pflicht" zur Unterschrift ist mEn kompletter Quatsch und wird auch nicht so verworfen werden, sollte man doch sich dazu genötigt werden / fühlen eine Unterschrift "leisten zu müssen", dann schreibt zumindest klar und unvermissverständlich hin dass es ein Probeantrag ist. Entweder zu Beginn des Dokuments und/oder am Unterschriftenfeld. Meinetwegen kritzele auch einen Kreisel hin, der nicht deine reguläre Unterschrift ist und schreib daneben Probeantrag.

Du bist die/der Herr*in deiner eigenen Daten.

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #64 am: 12.12.2023 19:50 »
Mein Makler erstellt mir jetzt als letzten Schritt noch einen Vergleich der Debeka, Barmenia und bbkk im Rahmen der Öffnungsaktion zurecht.

Habt jemand eine Meinung zum Vergleich der Debeka und Barmenia im Rahmen der Öffnungsaktion?

Der Makler findet die Debeka nicht schlecht, ich hab aber leider oft gelesen, dass die Leistungen im Vergleich zur Barmenia schlechter sind.

Eigentlich wollte ich über ein anonyme Risikovoranfrage noch prüfen lassen, ob die Debeka mich vlt. doch regulär aufnehmen würde. Laut Makler akzeptiert die Debeka aber oft auch keine Risikovoranfragen und ich müsste einen Antrag stellen. Dann bin ich natürlich bei der Öffnungsaktion auch auf die Debeka angewiesen -  das ist mir leider etwas zu unsicher.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #65 am: 13.12.2023 09:53 »
Ich würde, entgegen des Rats des Maklers, es dann zumindest ohne Unterschrift und mit dem Satz "Probeantrag" machen. Die DeBeKa ist grundsätzlich keine schlechte Versicherung, bis auf diese für mich gefühlt problematische viel zu offene Abfrage bei den Gesundheitsfragen "ob jemals im ganzen Leben sonst noch Krankheiten bestanden, die nicht abgefragt worden sind". Vermutlich sind damit alle "erschwerten Krankheiten" gemeint, aber durch diese offene Formulierung kommt auch im Streitfalle theoretisch ein Schnupfen infrage der nicht abgefragt worden ist oder eine Behandlung die ggf. über dem Behandlungszeitraum lag.

Ich persönlich als Laie finde im direkten Vergleich die Barmenia besser als die Debeka, mal unter der Annahme dass eine Annahme nur via Öffnungsaktion möglich ist bzw. nur der Grundtarif und ggf. + Wahltarif (sofern das Bundesland es in der Beihilfe hat) angeboten wird.

Um nochmals zur grundsätzlichen Beruhigung darauf hinzuweisen der Grundtarif (ggf. Wahltarif) + Beihilfe sind schon dem Grunde nach eine sehr solide 100% PKV Absicherung, auf Beihilfeniveau. Da müssen wir nicht darüber disikussieren. Der Eintritt via Öffnungsaktion stellt keinen im Versicherungsschutz schlechter, nur wird eben gegebenenfalls die Beihilfeergänzungstarife verweigert - was man aber ja entweder anderweitig kompensieren kann (MediClinic, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, o.ä.) oder eben dafür Rücklagen bildet.

Darüber hinaus sind die verbliebenden "krankheitsbedingten Mehrausgaben" ja von der Steuer absetzbar, sofern die Belastungsgrenze überschritten wird und Erstattungen von der Beihilfe und PKV erhalten hat und keine Beitragsrückerstattung.

Daher, wenn du auf dem Niveau der Beihilfeleistungen bewegst, solltest du bei beiden Versicherern für mich als Laie auf den ersten Blick keinen erheblichen Nachteile haben und 100% erstattet bekommen. Hie und da gibt es natürlich gefühlt marginale Einschränkungen. Die +/- Angabe ist keine abschließende Wertung von mir sondern nur ein Hinweis auf die "Unterschiede", die mir persönlich spontan aufgefallen sind.

Wie immer zum prozentualen Satz! Also vom Rechnungsbetrag z.B. 50% oder 30%.

Debeka:
- bis Höchstsatz (< 3,5)
- Analogberechnungen werden ggf. nicht bzw. "freiwillig" erstattet
+ Hilfsmittel offen sofern "diagnostisch oder therapeutisch bzw. lebenserhaltend"
+ Sehhilfen bis 1.000 € Rechnungsbetrag (= z.B. bei 50% max. 500 €)
- Hörgeräte bis 1.500 € (= z.B. bei 50% max. 750 € pro Ohr)
- Heilmittel entsprechend Beihilfe
- Vorsorgeuntersuchung gesetzlichen Programmen (ohne Altersbeschränkung)
- wenn man mag: keine Naturheilverfahren explizit erwähnt
- Haushaltshilfe für 50 € / Tag (=50%: 25 €) bis zu 21 Tagen
+ Augen-Laser-OP: ohne Begrenzung
+ HIV PrEP explizit aufgeführt
- Kuren nach Leistungstabelle bis zu 28 Tagen und "bis zu Betrag": 30% = max. 15 €/Tag, 50% = max. 25 €/Tag, ohne Unterbringungskosten

Barmenia:
+ über Höchstsatz (> 3,5), Achtung aber: der Beihilfeteil natürlich nicht.
+/- Analogberechnungen nicht explizit aufgeführt, kann evtl. erstattet werden wenn "üblich"
+ Hilfsmittel offen schließt alltägliche Dinge wie z.B. "Blutmessgeräte", "Ergometer" oder "Fieberthermometer" aus
- Sehhilfen bis 400 € Rechnungsbetrag (= z.B. bei 50% max. 200 €)
+ Hörgeräte bis 2.000 € (= z.B. bei 50% max. 1.000 € pro Ohr)
+ Heilmittel bis 1,1 fachen Bundessatz
+ Vorsorgeuntersuchungen aller Art (ohne Beschränkungen)
+ wenn man mag: Naturheilverfahren mit aufgeführt
+ Haushaltshilfe für 50 € / Tag (=50%: 25 €) bis zu 50 Tagen
- Augen-Laser-OP: bis 2.000 € Rechnungsbetrag
+/- HIV PrEP nicht explizit aufgeführt (aber wohl der PrEP Rahmenvereinbarung beigetreten)
+ Kuren ohne Begrenzung, ohne Unterbringungskosten

Beide Versicherer leisten im tariflichen Umfang unbegrenzt außerhalb Europas (zum tariflichen Prozentsatz), solange der Aufenthalt "vorübergehender Natur" ist, also keine Verlegung des Wohnsitzes außerhalb Europas vorgenommen wird.

Regulär ist 1 Monat, bei manchen Versicherern aber auch abweichend 1, 6 oder 12 Monate - zu berücksichtigen ist dabei aber dass es dabei um vorübergehende Aufenthalte "außerhalb der EU" (außereuropäisch) handelt.

Innerhalb der EU leisten in der Regel alle Versicherer ohne zeitliche Begrenzung, auch bei Verlegung des Wohnortes innerhalb der EU (manchmal mit manchmal ohne Schweiz). Der Unterschied ist dann ob nach deutschen Gebührenrahmen (deutsches Kostenniveau) erstattet wird oder nach ortsüblichen Preisen.

Die Barmenia verzichtet bei Verlegung innerhalb EU's wohl auf dieses "deutsche Kostenniveau" ohne zusätzlichen Beitragszuschlag, die Debeka kann einen Beitragszuschlag verlangen um dann auf das Kostenniveau zu verzichten.

Soweit von mir, ohne Gewähr. Die jeweiligen Tarifbedingungen und AVB sind ausschlaggebend.
« Last Edit: 13.12.2023 10:04 von Saxum »

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #66 am: 13.12.2023 22:09 »
Besten Dank, das ist sehr hilfreich:)

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #67 am: 14.12.2023 07:56 »
Gerne, ansonsten kannst du dir ja mal das "KV-Fux" bemühen, was man über die Suchmaschine findet und dann wählt man hier bei den Ergebnissen den Reiter "Finanztest-Ergebnisse". Das sind die Ergebnisse ohne Beitragsergänzungstarife (aber wohl mit Wahlleistung) da kannst du dann auch nochmals die "Wunsch-Versicherer" vergleichen.

Wenn es doch die Barmenia oder die DeBeKa wird, kannst du ja trotzdem "lieb anfragen" (lassen) ob man dir eventuell die "abgespeckten Beihilfeergänzungstarife" gönnen würde. Bei der Barmenia ist es der "Genau-Für-Sie-Ergänzung" (ohne das "Plus") und bei der DeBeKa ist es der Tarif "BG".

Die sollten bestenfalls auch ggf. "mit Öffnungsaktion" zu bekommen sein, wenn man mag. Dann wären zumindest Restkosten Zahnersatz (und Auslandsreisen ohne zeitliche Begrenzung) bei der DeBeKa mit abgesichert bei der Barmenia zudem Restkosten LASIK, Sehhilfen, Zahnbehandlung und -ersatz.

Wie aber erwähnt sind Beihilfeergänzungstarife nicht die "Pflicht" für die reguläre 100% Absicherung und eher als "Zusatzversicherung" zu sehen. Wenn man die abgespeckten bekommt und es preislich passt, why not ansonsten Rücklagen bilden. Der Auslandskrankenschutz ist relativ zu sehen, kann man sich sparen und anderweitig für einen günstigen Betrag im Jahr absichern - insbesondere wenn man ohnehin die Familie mit absichern möchte.


Karsten

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #68 am: 14.12.2023 10:10 »

Sollte ich vlt. auch darüber nachdenken, die wohl bald kommende pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen? Oder wäre die PKV als 42-Jähriger mit Vorerkrankungen auch über die Öffnungsaktion die bessere Wahl?


In jedem Fall nun die pauschale Beihilfe (wird zum 01.02.24 eingeführt) als Alternative in Betracht ziehen. Mit 42 noch in die PKV zu wechseln ist sportlich, da kaum noch Altersrückstellungen gebildet werden können. Das bedeutet, dass ihre Beiträge mit höherer Wahrscheinlichkeit im Alter steigen. Zudem gehe ich davon aus, dass Sie bisher in der GKV waren. Sofern der Beitrag der PKV aus den Angeboten sich bereits den Kosten der GKV annähert, würde ich in der GKV verbleiben. Insbesondere wenn sie einmal planen in 10 oder 15 Jahren verkürzt zu arbeiten. Im Gegensatz zur PKV sinkt der GKV Beitrag bei sinkendem Einkommen.

Als verbeamteter Lehrer verdient man sicherlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Zudem braucht man als Beamter in der GKV sich nicht gegen Krankengeld absichern - es gilt also der allgemeine Beitragssatz.
Insofern liegt der Beitrag in 2024 für Beamte bei

Fiktives Rechenbeispiel:  A13 Beamter mit 1 Kind - Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (5175 € mtl).

Allgemeiner Beitragssatz KV (14,6%) und PV 3,4% (1 Kind)
Über die pauschale Beihilfe erhält man 50% Zuschuss zur KV.

5175 €* 18,0% (KV+PV) = 931,50 € Beitrag
Zuschuss durch pauschale Beihilfe: 377,78 €

Effektiver Beitrag: 553,72 €  - dieser ist ein Richtwert zum Vergleich mit der PKV. Fordern Sie von der PKV in jedem Fall ein, das Leistungsniveau der GKV (insbesondere Rehabilitation und psychische Behandlungen) abzudecken. Ist als Lehrer nicht unwichtig.

Hinweis:
Diese 553,72 € GKV Beitrag können zu 100% als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden.
« Last Edit: 14.12.2023 10:17 von Karsten »

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #69 am: 14.12.2023 11:26 »
Da ja tatsächlich die pauschalen Beihilfe, welche ja für Niedersachsen eingeführt wird, wäre das gegebenenfalls eine Überlegung. Hier würde ich aber nicht empfehlen den Basistarif der Privaten Krankenversicherung als Vergleich heran zu ziehen, in diesen sollte man bestenfalls gar nicht wechseln bzw. nur wenn tatsächlich absolut gar nichts anderes übrig bleibt - da dieser in der derzeitigen Ausgestaltung grob / vorsätzlich fahrlässig ist.

Wenn man es vergleichen möchte, dann sollte man die Beihilfeverordnung von Niedersachsen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Dann bewegt man sich auf dem Niveau der Beihilfeleistungen. Reha und Pychotheraphie sind im übrigen bei der Barmenia und DeBeKa und den meisten Versicherern in den aktuellen Tarifen idR "mit dabei" - natürlich zum prozentualen Erstattungssatz. Wieviel die Beihilfe bei Ihrem Teil leistet ist bitte in den Beihilfeverordungen nachzusehen.

Um gleich vorneweg auszuhelfen:

Psychotherapie, ich glaube die GKV Erstattet wohl durchschnittlich 60 Sitzungen (?).

DeBeKa: bis zu 52 Sitzungen / Jahr und nach vorheriger Prüfung ggf. auch darüber hinaus.
Barmenia: ohne Begrenzung / Einschränkung.

medizinische Rehabilitation/Anschlussheilbehandlung

DeBeKa: medizinische Rehabilitation / AHB ohne Begrenzung
Barmenia: medizinische Rehabiliation / AHB ohne Begrenzung

Jedoch gestatte ich mir zu @Karsten einen wichtigen Hinweis, die Beiträge steigen nicht für den jeweiligen Versicherungsnehmer im individuellen Alter oder auch etwa wegen individueller Erkrankungen. Der "spätere Einstieg" wird ja durch einen entsprechend höheren Anfangsbeitrag kompensiert was ja auch zu "höheren monatlichen Altersrückstellungen" führt und so daher den späteren Einstieg ausgleicht.

Die Beitrage in der PKV steigen/sinken immer für das Versichertenkollektiv in dem gleichen Tarif nach Maßgabe des § 203 VVG im gleichen Maße und nicht etwa weil der eine Versicherungsnehmer später eingestiegen ist. Für diesen ist der Beitrag im Alter natürlich relativ gesehen höher als für einen frühen einsteiger und das liegt dann eben an dem höheren Erstbeitrag auf den dann alle künftigen regulären Beitragserhöhungen oder -senkungen + ggf. Risikozuschlag verrechnet werden.

Auch ist darüber hinaus zur vollständigen Information der Umstand zu berücksichtigen, dass Beamt*innen im Ruhestand in der Regel einen Beihilfesatz von 70% bekommen und daher der monatliche Beitrag geringer ausfällt entsprechend der verbliebenden 30%igen Absicherung. Plus der gesetzliche 10% Zuschlag fällt weg, was den monatlichen Beitrag nochmals um eben diese 10% verringert

Darüber hinaus, ist es auch nützlich zu wissen, dass im Gegensatz zu ggf. künftig verringerten oder wegfallenden Leistungen der GKV bei der PKV es möglich ist Leistungseinschränkungen oder -wegfall der Beihilfe gemäß § 199 VVG entsprechend auszugleichen. Bei Antrag innert 6 Monaten dann auch ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Natürlich erhöht sich der Beitrag entsprechend für den hier auszugleichenden Leistungsentfall (nicht den ganzen Tarif), aber der Versicherungsschutz bleibt eben bestenfalls immer bei 100% bei gleichbleibenden Leistungen.

Das soll aber bitte nicht davon abhalten ggf. die Option "GKV" zu prüfen oder bei anderen Versicherern umzuschauen.
« Last Edit: 14.12.2023 11:39 von Saxum »

lumer

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #70 am: 14.12.2023 12:06 »
Fiktives Rechenbeispiel:  A13 Beamter mit 1 Kind - Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (5175 € mtl).

Allgemeiner Beitragssatz KV (14,6%) und PV 3,4% (1 Kind)
Über die pauschale Beihilfe erhält man 50% Zuschuss zur KV.

5175 €* 18,0% (KV+PV) = 931,50 € Beitrag
Eine Korrektur hinsichtlich des PV-Beitragssatzes: Der beträgt nur die Hälfte (zzgl. Kinderlosigkeitszuschlag, wenn zutreffend), § 55 I 3 iVm. § 28 II SGB XI.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #71 am: 14.12.2023 12:15 »
Nachtrag für die Interessierten bzgl. der Leistungseinschränkungen oder -entfall von einzelner Beihilfeleistungen, die man dann mit der Regelung des § 199 VVG wieder aufstocken kann. Es geht also nicht "nur" um Änderungen des Beihilfesatzes (50%, 70%, etc.) sondern darum, "dass auch bei einem nur teilweisen Entfallen eines Beihilfeanspruchs, beispielsweise wenn einzelne Leistungen aus dem Beihilfekatalog entfallen oder bestimmte in der Beihilfe bisher vollständig berücksichtigte Aufwendungen künftig nicht mehr oder nur noch der Höhe nach begrenzt berücksichtigt werden, ein Anpassungsrecht besteht. Andernfalls wäre das Interesse des Versicherten, seinen Versicherungsanspruch im bisherigen Umfang zu wahren, und damit der Normzweck, gefährdet". (RN 31, OLG Stuttgart Urteil vom 28.8.2014, 7 U 52/14).

Hierzu gibt es genügend Urteile:

Etwa, wie eben zitiert aus OLG Stuttgart Urteil vom 28.8.2014, 7 U 52/14 und dort weiter stützend auf LG Saarbrücken, Urteil vom 28.05.1997 - 12 O 214/96 - zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2002, VersR 2003, 53; Präve aaO., Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG-Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 199 Rn. 7; Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VersR, 2. Aufl. 2011, § 199 VVG Rn. 7 etc.

Sofern man einen Beihilfeergänzungstarif, etwa hier beispielsweise für Zahnersatz, hat der ggf. diese wegfallenden Leistungen abdecken würde ist das vielleicht dann nicht so elementar. Jedoch ist es eine wichtige, nützliche Information, damit man sicherstellen kann dass mit dem Grundtarif seines Versicherers und der (veränderten) Beihilfe auch weiterhin der "100% Versicherungsschutz" bestehen bleibt - so wie es bisher abgeschlossen und für die Zukunft erwartet worden war.

Wichtig ist hierbei die Antragsfrist innert 6 Monaten nach Beihilfeänderung, da es dann ohne Risikoprüfung und Wartezeiten erfolgen kann.

Die Alternative dazu wäre ggf. der Tarifwechsel nach § 204 VVG, jedoch zum Unterschied zu § 199 VVG können hier für "Mehrleistungen" dann eine Risikoprüfung und ggf. Mehrbeitrag erhoben werden. Daher wenn überhaupt wäre es sinnvoll bei solchen Fällen zuerst Eine Beihilfeanpassung nach 199 VVG zu ziehen um die Mehrleistungen ohne Risikoprüfungen zu "sichern" und ggf. erst dann 204 VVG zu beanspruchen - da die Leistungen ja gleichartig sein sollen.


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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #72 am: 14.12.2023 19:09 »
Ich habe jetzt einen Vergleich von dem Makler bekommen. Aus meiner laienhaften Sicht ist die Barmenia unter dem Strich von den Leistungen leicht besser. Die Barmenia würde mich 420 Euro und die Debeka 390 Euro kosten.

Für meine freiwillige GKV zahle ich im Moment 700 Euro (also mit pauschaler Beihilfe so rund 350). Bin im Moment in A12/Stufe 4.

Ab August steige ich als Oberschullehrer dann ja aber in A13 auf und ab September 2024 bin ich in A13/Stufe 5. Ich würde dann mit pauschaler Beihilfe etwa 450 € für meine freiwillige GKV zahlen. Dann wäre die Barmenia und die GKV preislich in etwa vergleichbar.

Die Entscheidung ist für mich nicht leicht, aber ich tendiere dazu, die Barmenia zu nehmen. Hat jemand noch einen abschließenden Rat vor meiner Entscheidung?

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #73 am: 17.12.2023 14:47 »
Ich werde jetzt in die PKV gehen.

Hauptsächlich habe ich Angst vor den Kosten. Wenn ich die 420 Euro als Anfangsbeitrag nehme, komme ich bei 3% Steigerung pro Jahr bei 854 Euro in 25 Jahren raus. Mit dem Ruhestand würde der Beitrag dann auf etwa 500 Euro sinken, aber dann ja auch wieder ansteigen. Wenn ich bis etwa 90 lebe, würde der Beitrag wohl bis dahin etwa auf 900 Euro ansteigen (nach meiner laienhaften Berechnung). Das ist natürlich übel, aber wenn ich 25 Jahre lang rund 150 Euro pro Monat spare, habe ich bei Pensionseintritt einen ziemlich guten Puffer, um die hohen Beiträge zu stemmen. Mein Sold wird bis dahin ja natürlich auch um einiges steigen. Sollte so also gut machbar sein.

Wenn ich in die GKV gegangen wäre, kommt bei einer Steigerung von 3% bei Pensionseintritt bei mir auch ein Betrag von etwa 1000 Euro raus. Könnte natürlich sein, dass das dann im Ruhestand etwas besser als der PKV-Beitrag wäre, aber wer weiß. Außerdem hätte ich dann wahrscheinlich Abzüge bei meinen Kapitalerträgen. Könnte sein, dass ich dann in diese Krankenversicherung für Rentner komme, aber wer weiß, was in 25 Jahren ist.

Ich habe auch mal mit sehr laienhaften Blick versucht einzuschätzen, wie sich die gesundheitlichen Leistungen der  PKV/Beihilfe und der GKV unterscheiden. Da ist die PKV/Beihilfe wohl leicht besser, denke ich. Schwer zu sagen. Großer Pluspunkt ist natürlich die schnellere Terminvergabe und die Abrechnung nach höheren Sätzen, aber sonst  dürfte das wohl einigermaßen gleich sein. Mir ist auch aufgefallen, dass die Beihilfe weniger zahlt als die PKV im Grundtarif. Da müsste man natürlich immer die Differenz zahlen.

Ich danke Euch nochmals vielmals für Eure Hilfe! Ich kann nur allen raten, die in einer ähnlichen Situation sind, sich gleich einen VersicherungsBERATER zu suchen, der einem hilft. Ich habe da vor ein paar Monaten leider niemanden gefunden, der sich auch gut mit Beihilfe etc. auskennt, aber irgendwo sollte es ja so jemanden geben.


 

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #74 am: 17.12.2023 17:20 »
Ich denke ich werde dich insoweit beruhigen können, dass du mit deiner Entscheidung definitiv nichts falsches gemacht hast. Das wichtigste ist dass du einen Krankenversicherungsschutz hast, egal wie dieser ausfällt. Darüber hinaus muss man auch berücksichtigen, dass falls die PKV Entscheidung tatsächlich durch die Bank so schlimm wäre wie es einige meinen, hätten das keineswegs die Beamt*innen das all die Jahrzehnte getragen. Subjektive Entscheidungen oder Situationen sind schlecht zu pauschalisieren.

Zudem musst du dann im Hinterkopf die Werkzeuge behalten, die dir zur Verfügung stehen. Wie etwa eben der interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Wo man dann in einen neueren und ggf beitragsgünstigeren Tarif kommen würde.

Alles gut würd ich sagen. Durchdacht hast es ja allemal und wir können nur immer im „jetzt“ unsere entscheidungen treffen wie wir die Situation einschätzen. Ob das falsch oder richtig war sehen wir dann in xyz Jahren.

Dass die Beihilfe in einigen Situationen je nachdem (etwas) weniger zahlt ist nach Begründung der Beihilfe dem Umstand geschuldet, dass es beabsichtigt ist, dass Beamt*innen indirekt analog zu GKV versicherten einen Eigenanteil zu tragen haben und dass es nicht Sinn und Zweck der Beihilfe ist einen All-Inkl-Rundum-Flatrate-Schutz zu bieten. Das können dann entweder die Beihilfeergänzungstarife oder entsprechende seperate Zusatzversicherungen für privat Versicherte übernehmen.
« Last Edit: 17.12.2023 17:29 von Saxum »