Autor Thema: Höhergruppierung Leitung Finanzen  (Read 9415 times)

Schinkensandwich

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #15 am: 08.10.2023 11:03 »
Natürlich nicht, aber wenn jemand sich elf Jahre lang vom AG das Geld vorenthalten lässt und dann nicht überlegt, was will ich und scheiss egal wie der AG es realisiert, der will offensichtlich nicht wechseln und nimmt es in Kauf verarscht zu werden.

Das der AG böswillig Geld vorenthält ist eine ziemlich haltlose Behauptung. Aus den vorliegenden Infos kann ich nicht zwingend erkennen, dass die Eingruppierung in E11 fehlerhaft ist. Vielmehr wurde ja sogar durch einen externen Stellenbewerter explizit festgestellt, dass die Eingruppierung tarifgerecht ist. Für überraschend halte ich das nicht. Schon die Aufbauentgeltgruppen erfordern u.a. "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeiten und "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Es ist nicht selten, dass sich das erforderliche noch zusätzliche besondere Maß der Verantwortung für die E12 schwer begründen lässt, da das bereits für die Begründung der vorhergehenden Entgeltgruppen verbraucht ist.

Ganz grundsätzlich halte ich eine E11 für einen "Leiter der Finanzen" bei einer ggf. kleineren Kommune für schlüssig. Ich glaube in den Kommentierungen heißt es, dass E12 eine absolute Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes darstellt und entweder die Leitung eines großen Arbeitsbereiches oder die Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzangelegenheiten mit richtungsweisender Bedeutung erfordert.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #16 am: 08.10.2023 11:43 »
Und wie beweertest du die Situation, das erst 10 und dann nach Antrag die 11 gezahlt wurde?
Klingt für mich, dass der AG dem AN Geld vorenthalten hat. Nicht unbedingt vorsätzlich, dann wäre es uU Betrug, sondern einfach aus Nachlässigkeit.
Wobei es für beide Seiten gilt😇