Autor Thema: [HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz  (Read 16161 times)

PriusDriver

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #45 am: 27.11.2023 07:14 »
Gibt es schon Informationen dazu wann die erhöhten Kinderzuschläge ausgezahlt werden sollen? Wahrscheinlich gestaffelt, oder?

Der Senat hat einen Monat nach der zweiten Lesung bzw. Zustimmung der Bürgerschaft Zeit, das Gesetzt auf den Weg zu bringen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetzt diesen Freitag im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird: https://www.luewu.de/gvbl/

Die erste Zahlung sollte dann 01.01.2024 erfolgen. In KoPers sollte das schnell umsetzbar sein. Die Rückwirkenden Beträge sollte dann auch komplett mit den Januarbezügen ausgezahlt werden.

Chbeer

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #46 am: 27.11.2023 12:53 »

Danke für die Antworten!

Das würde ja heißen im nächsten Steuerjahr. Gerade die Nachzahlung bei mehr als zwei Kindern ist ja ein ordentlicher Batzen Geld.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #47 am: 27.11.2023 13:40 »
Ja die Summen sind erheblich. Ich bin für 2 Jahre bei ca. 11.200 Euro Brutto an Nachzahlung.
Wird es denn tatsächlich für 2024 versteuert? Oder würden die Steuern jeweils für die Jahre 2021 und 2022 nachträglich anfallen?

Für die Jahre vor 2021 werde ich weiter streiten müssen, da meine Widersprüche nicht wie im Gesetz verlangt explizit die Familienzuschläge ausformuliert hatten. Ich habe immer brav die Widersprüche der Gewerkschaft genutzt.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #48 am: 27.11.2023 15:43 »
Das Gesetz ist doch schon verabschiedet.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #49 am: 27.11.2023 16:47 »
Es muss noch in Kraft treten. Wirksam werden oder wie das heißt.

Phaedrus

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #50 am: 29.11.2023 10:57 »
Bei Interesse: Ist nun veröffentlicht
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2613.pdf

eclipsoid

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #51 am: 29.11.2023 14:52 »
Hat jemand einen Musterwiderspruch für Hamburg in 2023?

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #52 am: 01.12.2023 17:08 »
https://www.dpolg-hh.de/widerspruch_alimentation-2023/

Die Polizei ausm DBB hat vorgezogen. Müssten also beim DBB selbst auch Vordrucke vorhanden sein.

Grüße

eclipsoid

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #53 am: 01.12.2023 18:16 »
Danke für den Tipp, das geht von mir dann nächste Woche an den Dienstherren raus.

FAMILYfirst

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #54 am: 03.12.2023 22:44 »
Guten Abend, ich möchte den Antrag für die amtsangemessene Alimentation für kinderreiche Familie für den Zeitraum 2020 und 2021 an den Dienstherr adressieren. 1. An wen soll ich den Antrag Widerspruch schicken? Eine haushaltsnahe Geltendmachung für 2020 und 2021 habe ich gemacht. 2. Muss ich beim Antrag formulieren, dass der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung verzichten soll bzgl der Nachzahlungsforderungen für 2020? Bietet sich stattdessen eine zeitnahe Leistungsklage als bessere Lösung an? Liebe Grüße an die Freunde von Großfamilien

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #55 am: 05.12.2023 14:12 »
Ich weiß nicht, warum dieses Schreiben öffentlich ist. Aber es scheint, als würden die Nachzahlungen für 2022 und 2023 tatsächlich zum Januar 2024 erfolgen.

https://www.hamburg.de/contentblob/17698108/701f0916ad8c06aeb76b428e105e32f7/data/rds-hmbbesstruktg-2023-11-28.pdf

Nordlicht97

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #56 am: 05.12.2023 15:05 »
Mal ne allgemeine Frage dazu…

Werden die Kinder- und Familienzuschläge auch in Elternzeit bzw. bei Teilzeit voll gewährt?

SwenTanortsch

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #57 am: 05.12.2023 17:10 »
Ich weiß nicht, warum dieses Schreiben öffentlich ist. Aber es scheint, als würden die Nachzahlungen für 2022 und 2023 tatsächlich zum Januar 2024 erfolgen.

https://www.hamburg.de/contentblob/17698108/701f0916ad8c06aeb76b428e105e32f7/data/rds-hmbbesstruktg-2023-11-28.pdf

Besonders trefflich ist dieses im Schreiben deutlich hervorgehobene Zitat (die Hervorhebungen im Zitat kommen hingegen von mir):

"Möglicherweise berechtigte Personen werden im Dezember schriftlich durch das
ZPD informiert. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, dass vo-
raussichtlich
kein Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss besteht."

Aussage: Wir wissen nicht eindeutig, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, weshalb wir nicht garantieren können, tatsächlich alle Anspruchsberechtigten zu informieren, während wir die Anspruchberechtigten informieren. Würfelt man jetzt in Hamburg aus, wen man informiert? Eine klasse gesetzliche Grundlage, wenn seine Konsequenzen am Ende nicht eindeutig abgeschätzt werden können und also das Verwaltungshandeln im Ungefähren belassen werden muss, da alles andere gegen einen verwendet werden könnte.

Falls jemand auf diesen Beitrag antworten will, muss er ausnahmslos in allen Fällen ggf. diesen Nachsatz uneingeschränkt eventuell beachten: Wer von mir nicht schriftlich in einer PN darüber informiert wird, dass er auf diese Zeilen antworten darf, darf unter keinen Umständen möglicherweise auf diesen Beitrag reagieren, da das unter allen Umständen ausnahmslos definitiv eventuell nicht gestattet ist. Wer gegen diese unabwendbare und in allen Fällen möglicherweise ausnahmslos zu beachtende Auflage verstößt, hat mit vielleicht definitiv schwersten Konsequenzen zu rechnen. Diese meine Aussage ist garantiert in aller Deutlichkeit ausnahmslos und uneingeschränkt manchmal kein Spaß. Wie schön muss es sein, im ZPD Verwaltungsbeamter zu sein: Da weiß man, was man hat, guten Abend.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #58 am: 05.12.2023 20:13 »
Ich weiß nicht, warum dieses Schreiben öffentlich ist. Aber es scheint, als würden die Nachzahlungen für 2022 und 2023 tatsächlich zum Januar 2024 erfolgen.

https://www.hamburg.de/contentblob/17698108/701f0916ad8c06aeb76b428e105e32f7/data/rds-hmbbesstruktg-2023-11-28.pdf

Besonders trefflich ist dieses im Schreiben deutlich hervorgehobene Zitat (die Hervorhebungen im Zitat kommen hingegen von mir):

"Möglicherweise berechtigte Personen werden im Dezember schriftlich durch das
ZPD informiert. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, dass vo-
raussichtlich
kein Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss besteht."

Aussage: Wir wissen nicht eindeutig, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, weshalb wir nicht garantieren können, tatsächlich alle Anspruchsberechtigten zu informieren, während wir die Anspruchberechtigten informieren. Würfelt man jetzt in Hamburg aus, wen man informiert? Eine klasse gesetzliche Grundlage, wenn seine Konsequenzen am Ende nicht eindeutig abgeschätzt werden können und also das Verwaltungshandeln im Ungefähren belassen werden muss, da alles andere gegen einen verwendet werden könnte.

Falls jemand auf diesen Beitrag antworten will, muss er ausnahmslos in allen Fällen ggf. diesen Nachsatz uneingeschränkt eventuell beachten: Wer von mir nicht schriftlich in einer PN darüber informiert wird, dass er auf diese Zeilen antworten darf, darf unter keinen Umständen möglicherweise auf diesen Beitrag reagieren, da das unter allen Umständen ausnahmslos definitiv eventuell nicht gestattet ist. Wer gegen diese unabwendbare und in allen Fällen möglicherweise ausnahmslos zu beachtende Auflage verstößt, hat mit vielleicht definitiv schwersten Konsequenzen zu rechnen. Diese meine Aussage ist garantiert in aller Deutlichkeit ausnahmslos und uneingeschränkt manchmal kein Spaß. Wie schön muss es sein, im ZPD Verwaltungsbeamter zu sein: Da weiß man, was man hat, guten Abend.

Naja eigentlich ist die Aussage des Gesetzes. Wenn du Beamter/in bist und deine Frau/Mann jetzt arbeitslos wird und ihr zwei Kinder habt, braucht keiner mehr zur Arge gehen. Vorher wurden dort ja immer alle gewimmelt, da man ja über ein Einkommen verfügte. Jetzt hat sich das erledigt.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #59 am: 05.12.2023 20:29 »
Interessant wird nur, wenn ich dann am ersten 1.1. eine Abrechnungstabelle zur Prüfung anfordere.