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[NW] Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

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Goldfisch:
Meine genehmigte Teilzeit (20,5 Wochenstunden bei 39 Wochenstunden Soll) endet am 31.12.23 und ich möchte ab 01.01.24 wieder in Vollzeit arbeiten. Am 31.12.23 werde ich noch 36 Resturlaubstage aus meiner Teilzeit haben und mit ins Jahr 2024 nehmen. Werden die in Teilzeit erworbenen 36 Resturlaubstage in rund 18 "Vollzeit-Urlaubstage" umgewandelt"?

oorschwerbleede:
Zum einen hat der Anspruch auf Urlaubstage nichts mit den Stunden zu tun, die du in Teilzeit arbeitest, sondern mit den Arbeitstagen pro Woche. Das Bundesurlaubsgesetz sagt in § 3, dass du bei einer 6-Tage-Woche Anspruch auf jährlich 24 Tage Urlaub hast (oder umgerechnet auf die übliche 5-Tage-Woche: 20 Tage). Dazu kommt noch der tarifliche Mehrurlaub bei Angestellten oder der per Gesetz (oder Verordnung) geregelte Urlaub bei Beamten, der jeweils insgesamt (also mit dem Mindesturlaub aus dem BUrlG) 30 Tage pro Jahr beträgt. Leistest du deine 20,5 Stunden Teilzeit also an 5 Tagen pro Woche hast du den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitler.

Davon abgesehen werden Urlaubsansprüche in der erworbenen Höhe beibehalten. Erwirbst du den Urlaubsanspruch auf Basis einer 3-Tage-Woche bleibt die Anzahl der Tage bestehen, auch wenn sich die Basis (also die Arbeitstage pro Woche) erhöhen sollte. Das Gleiche gilt auch bei einer Verringerung der Arbeitstage und Resturlaubstagen aus einem höheren Tage-Modell.

Goldfisch:
Ich bin verbeamtet, habe in Teilzeit 5 Arbeitstage pro Woche sowie ab 01.01.24 in Vollzeit ebenso 5 Arbeitstage pro Woche.

Hier im Forum habe ich folgendes gefunden, weiß jedoch leider nicht, ob ich's für meinen Sachverhalt richtig verstanden habe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120277.45.html

oorschwerbleede:

--- Zitat von: Goldfisch am 02.10.2023 16:34 ---Ich bin verbeamtet, habe in Teilzeit 5 Arbeitstage pro Woche sowie ab 01.01.24 in Vollzeit ebenso 5 Arbeitstage pro Woche.


--- End quote ---

Dann bleibt alles, wie es ist - es ändert sich ja nichts an der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Das allein ist ausschlaggebend für die Anzahl der Urlaubstage, auf die du Anspruch hast

oorschwerbleede:

--- Zitat von: Goldfisch am 02.10.2023 16:34 ---Hier im Forum habe ich folgendes gefunden, weiß jedoch leider nicht, ob ich's für meinen Sachverhalt richtig verstanden habe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120277.45.html

--- End quote ---

Ohne mir den gesamten Topic durchgelesen zu haben geht es darin nicht um die Frage, wieviel Urlaubstage du Anspruch hast, sondern ob man sich die Differenz des Gehalts der in Vollzeit erworbenen Urlaubstage auszahlen lassen kann, wenn man sie in Teilzeit nimmt (der Urlaubstag ist ja dann mehr Stunden wert bei Vollzeit als bei Teilzeit). Die Frage hast du aber nicht aufgeworfen.

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