Zum einen hat der Anspruch auf Urlaubstage nichts mit den Stunden zu tun, die du in Teilzeit arbeitest, sondern mit den Arbeitstagen pro Woche. Das Bundesurlaubsgesetz sagt in § 3, dass du bei einer 6-Tage-Woche Anspruch auf jährlich 24 Tage Urlaub hast (oder umgerechnet auf die übliche 5-Tage-Woche: 20 Tage). Dazu kommt noch der tarifliche Mehrurlaub bei Angestellten oder der per Gesetz (oder Verordnung) geregelte Urlaub bei Beamten, der jeweils insgesamt (also mit dem Mindesturlaub aus dem BUrlG) 30 Tage pro Jahr beträgt. Leistest du deine 20,5 Stunden Teilzeit also an 5 Tagen pro Woche hast du den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitler.
Davon abgesehen werden Urlaubsansprüche in der erworbenen Höhe beibehalten. Erwirbst du den Urlaubsanspruch auf Basis einer 3-Tage-Woche bleibt die Anzahl der Tage bestehen, auch wenn sich die Basis (also die Arbeitstage pro Woche) erhöhen sollte. Das Gleiche gilt auch bei einer Verringerung der Arbeitstage und Resturlaubstagen aus einem höheren Tage-Modell.