Moin,
nein. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhältst du "einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt". Es wird also die Differenz zwischen deinem normalem Netto-Gehalt und dem Brutto-Krankengeld aufgefangen. Von dem Brutto-Krankengeld gehen dann noch die Sozialversicherungsbeiträge ab (steuerfrei ist es ja, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt). Diese Beiträge hast du dann weniger im Portemonaie. (Auch nicht aufgefangen werden die weiterlaufenden AN-Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung, die dein AG für dich vorstreckt, sich dann aber bei Wiederaufnahme der Arbeit von dir wiederholt.)