Autor Thema: Frust nach Vorstellungsgespräch  (Read 6319 times)

MoinMoin

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #30 am: 07.10.2023 12:39 »
Vielleicht haben die nur das kleine mit dem grossem I verwechselt?
Warum fragst du nicht dort nach und bittest um Einsichtnahme des Verfahrens, da du einen entsprechenden Verdacht nachweislich hast.

pfaffe

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #31 am: 07.10.2023 13:48 »
Außerdem kannst du als unterlegener Bewerber bei einem öffentlichen Arbeitgeber stets Akteneinsicht nehmen und anhand der Bewerbungsmatrix, des Auswahlvermerks sowie der Bewerbungsunterlagen des obsiegenden Bewerbers prüfen, ob dein Bewerberverfahrensanspruch verletzt wurde.

*einhak*

Ich darf also z. B. als unterlegener interner Bewerber beim öffentlichen AG sagen, dass ich Akteneinsicht nehmen möchte, dass ich die Bewerbungsmatrix, den Auswahlvermerk und die Bewerbungsunterlagen des Gewinners des sehen möchte?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, bitte?

Welche Akte(n) darf ich danach einsehen?

clarion

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #32 am: 07.10.2023 22:32 »
Hallo RsQ,

die Beschlussvorlage für den Rat kann direkt nach den Vorstellungsgespräch verfasst und in das Ratsinformationssytem eingestellt worden sein. Der  Rat bekommt  vermutlich auch nicht den ganzen Auswahlvermerk z.K. sondern nur eine Zusammenfassung aus wenigen Sätzen.

MoinMoin

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #33 am: 07.10.2023 23:24 »
Außerdem kannst du als unterlegener Bewerber bei einem öffentlichen Arbeitgeber stets Akteneinsicht nehmen und anhand der Bewerbungsmatrix, des Auswahlvermerks sowie der Bewerbungsunterlagen des obsiegenden Bewerbers prüfen, ob dein Bewerberverfahrensanspruch verletzt wurde.

*einhak*

Ich darf also z. B. als unterlegener interner Bewerber beim öffentlichen AG sagen, dass ich Akteneinsicht nehmen möchte, dass ich die Bewerbungsmatrix, den Auswahlvermerk und die Bewerbungsunterlagen des Gewinners des sehen möchte?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, bitte?

Welche Akte(n) darf ich danach einsehen?
Die Rechtsgrundlage ist das GG, 33 glaub ich, da jedem der Zugang zum öD ermöglicht werden muss.
Daher kann man als AN das verfahren anfechten, da Zweifel besteht, das eine korrekte Bestenauslese gemacht wurde.

RsQ

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #34 am: 07.10.2023 23:52 »
Hallo RsQ,

die Beschlussvorlage für den Rat kann direkt nach den Vorstellungsgespräch verfasst und in das Ratsinformationssytem eingestellt worden sein. Der  Rat bekommt  vermutlich auch nicht den ganzen Auswahlvermerk z.K. sondern nur eine Zusammenfassung aus wenigen Sätzen.
Mein Weg vom Gespräch nach Hause dauerte ca. 15 Min. Ich habe nach ca. 15-20 Minuten diesen TO-Punkt gesehen. Nach mir war eine weitere Bewerberin zum Gespräch - das kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal zu Ende gewesen sein. Mir bleibt ein Rätsel, warum schon während der noch laufenden Gespräche klar war, dass (auf jeden Fall) eine Frau eingestellt wird.

Allgemein: Ich finde diesen "Fall" einfach rätselhaft. Eine rechtliche Prüfung wäre sehr reizvoll - leider habe ich auch im aktuellen Job mit der ausschreibenden Institution zu tun und kann/will das nicht eskalieren. Entsprechend groß der Frust.

clarion

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #35 am: 07.10.2023 23:53 »
Dann wäre doch ein Screenshot und Akteneinsicht anzuraten.

Opa

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #36 am: 08.10.2023 07:41 »
Eine rechtliche Prüfung wäre sehr reizvoll - leider habe ich auch im aktuellen Job mit der ausschreibenden Institution zu tun und kann/will das nicht eskalieren. Entsprechend groß der Frust.
Wenn die Wahrnehmung eines grundgesetzlich verankerten Rechts ein Problem für die Arbeitsbeziehung darstellen sollte, kann das Verhältnis schon vorher nicht besonders gut gewesen sein.
Da du allerdings nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung nur 2 Wochen Zeit hast, solltest du nicht zu lange überlegen.

MoinMoin

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #37 am: 08.10.2023 09:18 »
und zu guter letzt kann es auch nur ein fehlerhaftes gendern gewesen sein und es stand noch nicht fest, dass es kein Mann wird.
Aber schade, dass du da diesem Skandal, wenn es so wäre, nicht auf den Grund gehen willst.

pfaffe

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #38 am: 08.10.2023 09:51 »
Außerdem kannst du als unterlegener Bewerber bei einem öffentlichen Arbeitgeber stets Akteneinsicht nehmen und anhand der Bewerbungsmatrix, des Auswahlvermerks sowie der Bewerbungsunterlagen des obsiegenden Bewerbers prüfen, ob dein Bewerberverfahrensanspruch verletzt wurde.

*einhak*

Ich darf also z. B. als unterlegener interner Bewerber beim öffentlichen AG sagen, dass ich Akteneinsicht nehmen möchte, dass ich die Bewerbungsmatrix, den Auswahlvermerk und die Bewerbungsunterlagen des Gewinners des sehen möchte?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, bitte?

Welche Akte(n) darf ich danach einsehen?
Die Rechtsgrundlage ist das GG, 33 glaub ich, da jedem der Zugang zum öD ermöglicht werden muss.
Daher kann man als AN das verfahren anfechten, da Zweifel besteht, das eine korrekte Bestenauslese gemacht wurde.

Der 33er ist bekannt, aber aus dem gehr doch nicht explizit dieses Recht der Einsichtnahme hervor.

MoinMoin

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #39 am: 08.10.2023 10:22 »
Der 33er ist bekannt, aber aus dem gehr doch nicht explizit dieses Recht der Einsichtnahme hervor.
Explizit nicht, aber implizit, da du nach einem Widerspruch gegen die Entscheidung, die Möglichkeit haben musst eine Klage einzureichen, bei der du darlegst, wo das Auswahlverfahren nach deiner Rechtsmeinung falsch war.
Und um das zu können benötigst du Akteneinsicht.
Ansonsten musst du klagen ohne die Klage begründen zu können und spätestens dann fordert das Gericht die Akten an.

pfaffe

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #40 am: 08.10.2023 13:14 »
D. h., ich kann gegen die Auswahlentscheidung Widerspruch einlegen? Innerhalb welcher Frist? Wann beginnt die Frist zu laufen? Ab dem Tag, an dem man eine Absage erhalten hat? Vorher weiß man ja idR nicht, ob man eine Absage erhalten wird oder nicht.

Dann wird wahrscheinlich der Widerspruch abgelehnt?!

Und danach kann ich dann Klage einreichen?! Und um diese begründen zu können, muss mir der AG vollständige Akteneinsicht gewähren?!

was_guckst_du

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #41 am: 09.10.2023 07:31 »
...der öffentl. AG ist zumindest gehalten, dir die Gründe, die zu deiner Nicxhtberücksichtigung geführt haben, darzulegen (ggfls. auf Nachfrage)...dies kann er mündlich, schriftlich oder auch per Aktenseinsicht tun..

...wenn du diese Gründe nicht nachvollziehen kannst oder darin eine Benachteiligung erkennst, kannst du ein sogen. Konkurrentenstreitverfahren anstrengen...das bedeutet Klage vor dem Arbeitsgereicht oder - bei Beamten - Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht...

...Konkurrentenstreitverfahren sind im öD nicht selten (allerdings eher bei Beamten anzutreffen)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Opa

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #42 am: 09.10.2023 08:06 »
Deine Frage zur Frist wurde bereits beantwortet:
Da du allerdings nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung nur 2 Wochen Zeit hast, solltest du nicht zu lange überlegen.

Die Frist ergibt sich daraus, dass nach Ablauf von 14 Tagen (sog. Wartefrist) der Arbeitgeber die Stelle mit dem von ihm ausgewählten Kandidaten besetzen kann, ohne durch eine gerichtliche Anordnung daran gehindert zu werden.
Innerhalb der Wartefrist kannst du die Stellenbesetzung aussetzen lassen (einstweilige Anordnung des zuständigen Gerichts) und somit deine Rechtsposition im Konkurrentenverfahren stärken.

Die Akteneinsicht ist zu gewähren, sofern nicht außergewöhnliche Umstände dem entgegenstehen. Außergewöhnliche Umstände müssen einen erheblichen Stellenwert haben wie z.B. ein Geheimhaltungsbedürfnis der Auswahlentscheidung (qualifizierte nachrichtendienstliche Aufgaben) oder ein Schutzbedürfnis der Mitbewerber (dein Ex-Mann, der ein gerichtliches Kontakt erbot gegen dich erwirkt hat).
« Last Edit: 09.10.2023 08:14 von Opa »

ts181

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #43 am: 19.10.2023 10:04 »
Ich verstehe nicht, warum der TE hier so abgewatscht wird. Er hat grundsätzlich Recht. Ob es an ihm lag, dass er bei 40 Bewerbungen keinen Zuschlag erhalten hat, sei mal dahingestellt, aber dass Frauen im ÖD krass bevorzugt werden ist doch kein Geheimnis!

Erst letzte Woche hatten wir fünf Vorstellungsgespräche für eine Mitarbeiterstelle E6. Vier Frauen, ein Mann. Der Mann hat die Fragen mit Abstand am besten beantwortet. Genommen wird eine Frau, weil der zuständige Leiter sich "wegen einer E6" nicht mit der Gleib streiten will. In unserem Bereich arbeiten mittlerweile 14 Menschen, ich bin der einzige Mann, obwohl es an männlichen Bewerbern regelmäßig nicht mangelt.

Selbst der SB aus der Personalabteilung beschwert sich, dass alle Frauen an ihm und seinen Kollegen vorbeiziehen, weil die internen Stellen ausschließlich an Frauen gehen. Im Übrigen kann ich das auch aus eigener Erfahrung bestätigen, da ich im Rahmen meiner Funktion tagtäglich Personalakten einsehen muss. Beförderungen, Stufenlaufzeitverkürzungen oder Höhergruppierungen sehe ich da fast ausschließlich bei Frauen.

MoinMoin

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Antw:Frust nach Vorstellungsgespräch
« Antwort #44 am: 19.10.2023 10:15 »
Traurig, wenn da der PR mitspielt, dafür sind die eigentlich da.
Und schade, dass der Mann da nicht reingrätscht.
Glücklicherweise wird so ein Mist bei uns nicht gemacht und die GleiBe ist bei uns ist objektiv.
Und die Führungskräft ebenfalls.