Hallo,
wenn deine Krankheit „prägend“ für das Arbeitsverhältnis war, also 50 % oder mehr der Beschäftigungszeit betrug, dann darf „Krankheit“ als Grund für die Ausfallzeit angegeben werden. Die genaue Art der Krankheit aber selbst dann auch nicht.
Da viele AG aber Angst vor ein Klageverfahren haben, würde ich mir da nicht all so große Gedanken machen.