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Jahrssonderzahlung bei interner Versetzung
(1/1)
rttp889:
Hallo zusammen,
ich werde zum 1. November auf eine andere, gleichwertige Stelle versetzt (Stufenlaufzeit läuft weiter). Es wird wohl ein Änderungsvertrag abgeschlossen werden
Was wird dann bei der Jahressonderzahlung als Berechnungsgrundlage herangezogen? Das ganze Jahr oder zwei Zwölftel?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
McOldie:
Dies steht in§ 20 TV-L
Bemessungszeitraum sind die Monte Juli, August und September. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe vom 1. September
MoinMoin:
Das ganze Jahr, da du keinen AG Wechsel hast.
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