Ich empfehle, dich im mD verbeamten lassen: Vorteile: Mitnahme der Erfahrungszeiten, je älter man wird, desto wahrscheinlicher werden gesundheitliche Probleme, die ein Problem bei der gesundheitlichen Eignung werden könnten. Die Wartezeit für Dienstunfähigkeit wird bei späterer Verbeamtung später erfüllt. Du hast jetzt eine relativ sichere Perspektive. Später weiß man nie, wenn sich hausintere Verfahren und Anforderungen in der Behörde ändern bzgl. der Verbeamtung im gD.
Auf interne Stellenausschreibungen für gD wird man sich regelmäßig nicht bewerben können, wenn man im mD ist, aber einen Bachelorabschluss hat. Der Weg wäre hier die Bewerbung auf externe gD-Stellenausschreibung unter Nutzung von § 24 BLV, wie hier bereits angesprochen. Zwei Jahre nach Antritt der Stelle würde man dann in den gD wechseln; bis dahin erfüllt man gD-Tätigkeiten, bleibt aber im mD (mit entspechend niedrigerer Besoldung).