Autor Thema: Krankengeldzuschuss  (Read 4762 times)

Freeseb

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Krankengeldzuschuss
« am: 09.10.2023 08:56 »
Bin beim selben Arbeitgeber seit 2011 beschäftigt. Was heißt das genau, wenn ich beispielsweise 2200 EUR netto verdienen würde und im Krankengeld nur 1700 EUR, würde ich dann 500 EUR netto vom AG bekommen sodass ich so viel verdienen würde als wäre ich gar nicht krank? Im Internet steht hierzu verschiedenes wo man teilweise gar nichts bekommt oder weniger.. was ist denn nun richtig?

cyrix42

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #1 am: 09.10.2023 09:08 »
Moin,

nein. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhältst du "einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt". Es wird also die Differenz zwischen deinem normalem Netto-Gehalt und dem Brutto-Krankengeld aufgefangen. Von dem Brutto-Krankengeld gehen dann noch die Sozialversicherungsbeiträge ab (steuerfrei ist es ja, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt). Diese Beiträge hast du dann weniger im Portemonaie. (Auch nicht aufgefangen werden die weiterlaufenden AN-Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung, die dein AG für dich vorstreckt, sich dann aber bei Wiederaufnahme der Arbeit von dir wiederholt.)