Autor Thema: ? Öffentliche Arbeitgeber nach § 154 Abs. 2 SGB IX  (Read 3008 times)

Rainer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Hallo,

in § 154 Abs. 2 SGB IX werden öffentliche Arbeitgeber genannt. Entscheidend ist dies z.B. für die Melde- und Einladungspflicht nach § 165 SGB XI.

Handelt es sich z.B. bei der Autobahn GmbH des Bundes um einen öffentlichen Arbeitgeber?

Vielen Dank.