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Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
Schubidu:
Mit meiner Personalführung habe ich zu dem Thema schon gesprochen. Da bekam ich als Antwort "Hauptsache Technik".
Ob der Studiengang dann tatsächlich anerkannt werden würde, würde dann erst der zuständige Sachbearbeiter entscheiden, nach vorliegenden Master. Eine vorab Prüfung wäre nicht möglich (gewollt)
Daher meine Frage hier im Forum, ob es vielleicht Erfahrungswerte dazu gibt?
Achso ich hätte nach dem Master natürlich insgesamt 300 CP.
Asperatus:
Die AVwV zur BLV sagt in Artikel 1, zu den §§ 7 und 8:
--- Zitat ---"Wurde ein Masterstudium absolviert, das fachlich nicht auf einem Bachelorstudium aufbaut, ist für die fachliche Zuordnung die Ausrichtung des Masterstudiengangs maßgebend.
Beispiel: Einen Bewerber mit Bachelorabschluss im Bereich Architektur, der einen Masterstudiengang in Betriebswirtschaft absolviert und anschließend zwei Jahre und sechs Monate als Betriebswirt in einem Bauunternehmen gearbeitet hat, kann die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst anerkannt werden."
--- End quote ---
Demnach scheint es (mittlerweile) kein Problem zu sein.
Außerdem heißt auch dort:
--- Zitat ---Im Hinblick auf den sog. Weiterbildungsmaster ist folgendes anzumerken: Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach dem Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 4. Februar 2010 nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen deshalb in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen muss in der Akkreditierung festgestellt worden sein.
--- End quote ---
Demnach scheint man die Frage bejahen zu können, dass ein nicht-konsekutiver Weiterbildungsstudiengang im technischen Bereich den bildungsseitigen Anspruch an die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes erfüllt.
An der TU Chemnitz gibt es übrigens einen Studiengang Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler (allerdings nicht berufsbegleitend).
amy1987:
Mit Wirtschaftsinformatik wäre ich vorsichtig, je nach Schwerpunkt wirst du da schnell dem nicht-technischen Dienst zugeordnet (s. Anlage 2 zur BLV).
2strong:
--- Zitat von: Hans1W am 10.10.2023 16:09 ---Du brauchst einen konsekutiven Master für den h.D. auch als techniker.
--- End quote ---
Das stimmt doch überhaupt nicht! Nur weil einzelne Behörden das in einzelnen Ausschreibungen fordern, ist es weder die Regel, noch verallgemeinerbar und schon gar nicht Vorschrift.
@ Schubidu
An welche Behörde/n denkst Du denn vornehmlich mit Blick auf eine spätere Verwendung.
Schubidu:
--- Zitat von: Asperatus am 10.10.2023 17:39 ---
Die AVwV zur BLV sagt in Artikel 1, zu den §§ 7 und 8:
--- Zitat ---"Wurde ein Masterstudium absolviert, das fachlich nicht auf einem Bachelorstudium aufbaut, ist für die fachliche Zuordnung die Ausrichtung des Masterstudiengangs maßgebend.
--- End quote ---
Außerdem heißt auch dort:
--- Zitat ---Im Hinblick auf den sog. Weiterbildungsmaster ist folgendes anzumerken: Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach dem Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 4. Februar 2010 nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen deshalb in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen muss in der Akkreditierung festgestellt worden sein.
--- End quote ---
Demnach scheint man die Frage bejahen zu können, dass ein nicht-konsekutiver Weiterbildungsstudiengang im technischen Bereich den bildungsseitigen Anspruch an die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes erfüllt.
An der TU Chemnitz gibt es übrigens einen Studiengang Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler (allerdings nicht berufsbegleitend).
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Vielen Dank, die AVwV hatte ich vergessen zu prüfen. Daraus geht es klar hervor, dass ein Weiterbildungsstudiengang kein Problem darstellt.
--- Zitat von: amy1987 am 10.10.2023 20:17 ---Mit Wirtschaftsinformatik wäre ich vorsichtig, je nach Schwerpunkt wirst du da schnell dem nicht-technischen Dienst zugeordnet (s. Anlage 2 zur BLV).
--- End quote ---
Ja das ist richtig. Ein ähnliches Thema gibt es auch z.B. beim Wirtschaftsingenieurwesen.
Der von mir angesprochene Studiengang lässt den Studenten komplett freie Wahl bei der Modul Zusammenstellung und zeigt transparent im Modulhandbuch die Gewichtung in die entsprechende Bereiche (Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Informatik und sonstige Qualifikationen). So kann ich bei der Modulwahl schon vorher einen Schwerpunkt auf Informatik legen und auch die Masterarbeit in dem Bereich schreiben.
--- Zitat von: 2strong am 10.10.2023 22:47 ---@ Schubidu
An welche Behörde/n denkst Du denn vornehmlich mit Blick auf eine spätere Verwendung.
--- End quote ---
Ich bin im GB BMVg tätig und möchte auch gerne in diesem GB bleiben. Zum einen kann ich mit diesem GB identifizieren und zum anderen sind genügend Dienstposten zwischen Köln und Koblenz für technische Verwaltungsbeamte im gehobenen und auch höheren Verwaltungsdienst vorhanden.
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