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Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
TV-Ler:
Mal eine, möglicherweise dusselige, Frage: Was habe ich mir unter dem Begriff "angedruckt" konkret vorzustellen?
troubleshooting:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.10.2023 21:20 ---Der Rest ist nur 2 und 1 zusammenzählen.
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Und da es genau daran entweder aus Unvermögen oder aus Faulheit regelmäßig hapert, hat man mit dem Weglassen der konkreten EG den Namen zugeordnet schon viel gewonnen.
Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
Ich hätte dem direkt, mit Kopie Personalrat widersprochen. Wie ich eben zB auch bei meinem letzten AG der Aufnahme in die Geburtstagsliste widersprochen habe oder der Bekanntgabe meines Weggehens. Ja, auch da hätte man von einer Ausschreibung drauf schließen können, aber da die nach nun Monaten immer noch nicht erfolgt ist... Witzigerweise haben es auch immer noch einige nicht kapiert, dass ich nicht mehr da bin - soviel zu 2 und 1 zusammenzählen.
MoinMoin:
--- Zitat von: troubleshooting am 13.10.2023 07:50 ---Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
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Und einen zweiten GVPL mit Stelle, Telefonnummer, Tätigkeitsbereich, EG - fertig
troubleshooting:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.10.2023 07:59 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 13.10.2023 07:50 ---Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
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Und einen zweiten GVPL mit Stelle, Telefonnummer, Tätigkeitsbereich, EG - fertig
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Wieder die Frage, was hat denn eine EG im GVPL zu suchen? Nichts, aber auch gar nichts. Da geht es ausschließlich um Tätigkeiten und deren Zuordnung.
E15TVL:
--- Zitat von: Fragmon am 12.10.2023 07:13 ---Da im Geschäftsverteilungsplan die Aufgaben weiterhin aufgeführt sind, kann jeder daraus grob (Meist keine Zeitanteile) auf die Eingruppierung schließen. Demnach halte ich eine Streichung für nicht zielführend.
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--- Zitat von: MoinMoin am 12.10.2023 21:20 ---[...]
Also eine detaillierte Darstellung im GVP was deine Tätigkeiten sind ist nicht anfechtbar, denke ich.
Der Rest ist nur 2 und 1 zusammenzählen.
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Sind die Aufgaben bei euch im GVPL tatsächlich so detailliert beschrieben, dass man auf die Entgeltgruppe schließen könnte, selbst wenn sie nicht mit angegeben wäre? Zwischen meinen Aufgaben im GVPL und den Arbeitsvorgängen in der Tätigkeitsbeschreibung liegen Welten und ließen auch keine Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu. Die Entgeltgruppe wird im GVPL auch genauso wenig angegeben, wie Amtsbezeichnungen bei Beamten (in meinem Bundesland macht man sich ohnehin nicht viel aus diesen Bezeichnungen, außer bei den Staatssekretären und Ministern).
--- Zitat von: troubleshooting am 13.10.2023 08:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.10.2023 07:59 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 13.10.2023 07:50 ---Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
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Und einen zweiten GVPL mit Stelle, Telefonnummer, Tätigkeitsbereich, EG - fertig
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Wieder die Frage, was hat denn eine EG im GVPL zu suchen? Nichts, aber auch gar nichts. Da geht es ausschließlich um Tätigkeiten und deren Zuordnung.
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Sehe ich auch so...
Selbst für die Telefonnummern gibt es Telefonbücher.
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