Autor Thema: Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung  (Read 3559 times)

MoinMoin

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #15 am: 13.10.2023 11:19 »
Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
Und einen zweiten GVPL mit Stelle, Telefonnummer, Tätigkeitsbereich, EG - fertig

Wieder die Frage, was hat denn eine EG im GVPL zu suchen? Nichts, aber auch gar nichts. Da geht es ausschließlich um Tätigkeiten und deren Zuordnung.
Nein, die Frage ist, warum es verboten sein sollte, dass der Ag zu Stellen es reinschreibt.
Über die Sinnhaftigkeit kann man sicherlich streiten.

Ein Argument könnte sein, damit die Kollegen, die sich für diese Tätigkeiten interessieren, wissen, welche Rechtsmeinung der AG hat bzgl. Wertigkeit dieser Tätigkeiten hat.

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #16 am: 13.10.2023 12:06 »
Dann bringe ich dir ein ganz konkretes Beispiel aus meiner Vergangenheit, warum ich es nicht wollen würde:

Langzeitvertretung für eine Kollegin, ich stand daher auch namentlich im GVPL - aber deren Job war 2 EG unter meiner eigentlichen Arbeit
Wäre mein damaliger AG auf die Idee gekommen mir das Gehalt zu kürzen, hätte er sich die Vertretung in die Haare schmieren können. Anders herum, hätte es sicher Ärger gegeben, wenn die Leuts die gleiche Tätigkeiten machen, gelesen hätten, welche EG ich habe.

Diese Vertretung nach unten war dort leider Gang und gäbe (wie gesagt, viele Häuptlinge, keine Indianer). Ebenso gab es sehr viele Beamte, deren Tätigkeit nicht zur Amtsbezeichnung passte.

Welche EG ich habe, geht eben mMn mich etwas an, meine(n) Vorgesetzte(n) und noch die Pers. Ich hab schon in der PW immer diese Lohn- und Gehaltsdiskussionen /-fragen gehasst. Das Einzige, was damit erreicht ist, Neid. Will man den in der Belegschaft? Wenn ja, kann der AG das ja öffentlich machen. ich würd da nicht arbeiten.

MoinMoin

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #17 am: 13.10.2023 12:17 »
Dann bringe ich dir ein ganz konkretes Beispiel aus meiner Vergangenheit, warum ich es nicht wollen würde:

Langzeitvertretung für eine Kollegin, ich stand daher auch namentlich im GVPL - aber deren Job war 2 EG unter meiner eigentlichen Arbeit
Wäre mein damaliger AG auf die Idee gekommen mir das Gehalt zu kürzen, hätte er sich die Vertretung in die Haare schmieren können. Anders herum, hätte es sicher Ärger gegeben, wenn die Leuts die gleiche Tätigkeiten machen, gelesen hätten, welche EG ich habe.

Diese Vertretung nach unten war dort leider Gang und gäbe (wie gesagt, viele Häuptlinge, keine Indianer). Ebenso gab es sehr viele Beamte, deren Tätigkeit nicht zur Amtsbezeichnung passte.

Welche EG ich habe, geht eben mMn mich etwas an, meine(n) Vorgesetzte(n) und noch die Pers. Ich hab schon in der PW immer diese Lohn- und Gehaltsdiskussionen /-fragen gehasst. Das Einzige, was damit erreicht ist, Neid. Will man den in der Belegschaft? Wenn ja, kann der AG das ja öffentlich machen. ich würd da nicht arbeiten.
Siehst, das meine ich doch: Der Posten hat eine Tätigkeiten die haben eine EG.
Daraus kann nicht 100%ig abgeleitet werden, welche EG die Person hat, die (temporär, teilweise, zu 100%, als Vertretung ...) im GVPL steht als Ansprechpartner für diese Tätigkeiten.

Deine individuelle EG hat da in der Tat nichts zu suchen und würde da doch nicht stehen, da gehe ich doch voll mit, da wäre durchaus der DSGVO in Betracht zu ziehen.


BlackVoodoo

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #18 am: 13.10.2023 14:23 »
Bei uns wird folgendes angedruckt, damit es nun allen klar ist.

Name, Vorname, EG Stufe, in welcher ich eingruppiert bin, Beschäftigungsumfang in MAK sowie Sachgebiet..

Konkret also...: Müller, Max, (9), 1,0 / Vollstreckung

Darunter dann Name der Steuerverwaltung, Telefonnummer sowie die Dienst Bezeichnung bei Beamten.

Und ich möchte in meinem konkreten Fall dem Andruck der EG*Stufe widersprechen, da dies niemanden im Haus (außer Vorgesetzten, PA) wie auch extern etwas angeht.

MoinMoin

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #19 am: 13.10.2023 16:27 »
Damit dürftest du auch Erfolg haben, wobei es die 9 nicht mehr gibt und viel über die Qualität des Inhaltes aussagt.
Ist wahrscheinlich so ein Beamten ich möchte zeigen das ich RR bin gedöns, was dahinter steckt.

Tiffy

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #20 am: 13.10.2023 17:48 »

Name, Vorname, EG Stufe, in welcher ich eingruppiert bin, Beschäftigungsumfang in MAK sowie Sachgebiet..

Konkret also...: Müller, Max, (9), 1,0 / Vollstreckung

Die Stufe hast Du zwar in der wörtlichen Beschreibung angegeben, aber nicht im Beispiel - dort steht nur die Gruppe.

BlackVoodoo

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #21 am: 13.10.2023 20:35 »

Name, Vorname, EG Stufe, in welcher ich eingruppiert bin, Beschäftigungsumfang in MAK sowie Sachgebiet..

Konkret also...: Müller, Max, (9), 1,0 / Vollstreckung


Sorry, natürlich meinte ich die EG Gruppe, die angedruckt wird.
Die Stufe hast Du zwar in der wörtlichen Beschreibung angegeben, aber nicht im Beispiel - dort steht nur die Gruppe.

Tiffy

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #22 am: 14.10.2023 21:02 »
Das G steht wenig überraschend bereits für "Gruppe".  ;)