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Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung

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BlackVoodoo:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.10.2023 15:56 ---

Er schreibt nicht welche EG die Person bekommt, die dann diesen Dienstposten bekleidet (das kann durchaus auch eine EG weniger sein oder höher sein, weil er noch andere Tätigkeiten übertragen bekommen hat, die im GVPL nicht direkt ersichtlich sind.)

--- End quote ---

Die EG-Stufe wird sehr wohl angedruckt, nebst Namen, Beschäftigungsumfang und Abteilungszugehörigkeit.

In meinen Augen muß es doch die Möglichkeit geben, dem Andruck der Eingruppierung zu widersprechen. Die GVPL's sind ja nicht nur von allen Mitarbeitern meines AG's einzusehen sondern von allen Beschäftigten der Steuerverwaltung des Bundeslandes.

Johann:
Man könnte einfach mal ohne rechtlichen Druck eine Anmerkung machen, dass man anzweifelt, ob das so gut ist, wenn jeder im Kreis xyz die EGs des Personenkreises zyx sehen kann.

Bei uns wurde monatlich in einem Sharepoint Artikel verkündet, welche Personen an welchem Tag zu uns kommen, unterteilt in Neueinstellung oder Abordnung. Und welche Personen uns an welchem Tag verlassen unterteilt in Rente, Pension, Abordnung oder genereller Abgang. Unter einem Artikel hat ein Mitarbeiter nur einmal ein unverbindliches Kommentar gepostet, ob das im Sinne aller wäre, wenn der genaue Grund des Abgangs drin stehen würde. Seit dem darauf folgenden Monat war diese Angabe weg und seither steht nur noch wer wann kommt und wann geht.

Unknown:
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei den Beamten kann man ebenso auf die Wertigkeit des Amtes anhand der Amtsbezeichnung schließen. Wieso sollte es bei den Tarifbeschäftigten nicht möglich sein?

BlackVoodoo:

--- Zitat von: Unknown am 12.10.2023 16:55 ---Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei den Beamten kann man ebenso auf die Wertigkeit des Amtes anhand der Amtsbezeichnung schließen. Wieso sollte es bei den Tarifbeschäftigten nicht möglich sein?

--- End quote ---

Ganz einfach. Bei mir steht aufgrund einer Zuweisung neuer Tätigkeiten eine Höhergruppierung von mind 2, wenn nicht gar 3 Entgeltgruppen an. Es kann nicht angehen, dass das ganze Haus wie auch andere von dieser Höhergruppierung Kenntnis nehmen, wenn ich dem nicht zustimme. Denn es wird bei uns Mitarbeitern nur die Abteilungszugehörigkeit angedruckt (zb Kasse, Vollstreckung usw). Hieraus ist das effektive Arbeitsgebiet und die übertragenen Aufgaben nicht ersichtlich.

Warum also sollte ich als AN nicht widersprechen dürfen, dass meine Entgeltgruppe für jeden ersichtlich veröffentlicht wird?

MoinMoin:

--- Zitat von: BlackVoodoo am 12.10.2023 17:26 ---
--- Zitat von: Unknown am 12.10.2023 16:55 ---Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei den Beamten kann man ebenso auf die Wertigkeit des Amtes anhand der Amtsbezeichnung schließen. Wieso sollte es bei den Tarifbeschäftigten nicht möglich sein?

--- End quote ---

Ganz einfach. Bei mir steht aufgrund einer Zuweisung neuer Tätigkeiten eine Höhergruppierung von mind 2, wenn nicht gar 3 Entgeltgruppen an. Es kann nicht angehen, dass das ganze Haus wie auch andere von dieser Höhergruppierung Kenntnis nehmen, wenn ich dem nicht zustimme. Denn es wird bei uns Mitarbeitern nur die Abteilungszugehörigkeit angedruckt (zb Kasse, Vollstreckung usw). Hieraus ist das effektive Arbeitsgebiet und die übertragenen Aufgaben nicht ersichtlich.

Warum also sollte ich als AN nicht widersprechen dürfen, dass meine Entgeltgruppe für jeden ersichtlich veröffentlicht wird?

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Das habe ich doch aufgeführt, dass dies platte, rein personenbezogenen Zuordnung uU nicht korrekt ist, aber die indirekte nicht zu beanstanden.
Also wenn es dich stört, dann beanstande es, wenn der AG es anders darstellt, dann denke ich hast du keine Chance hast, dass diese Information nicht nachlesbar ist.
Also eine detaillierte Darstellung im GVP was deine Tätigkeiten sind ist nicht anfechtbar, denke ich.
Der Rest ist nur 2 und 1 zusammenzählen.

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