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[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
Mark87:
Hallo, ich habe ausversehen die Ruhezeit von 11 Stunden leicht unterschritten. Das war allerdings mein eigenes Verschulden und keine Anordnung von Vorgesetzten. Wer überprüft das eigentlich und kann das folgen für mich haben?
geos:
Das kann dir niemand beantworten ohne weitere Infos, um welchen Bereich es geht, wie die Struktur ist, wie protokolliert wird etc.
Wenn du nur im Büro sitzt wird es niemanden interessieren. In anderen Bereichen kann das anders aussehen.
Beste Anlaufstelle für so eine Frage ist sicher kein Forum sondern deine Kollegen.
Saxum:
Was heißt "leicht unterschritten"? Sofern das einmalig vorgekommen ist, vernachlässigbar ist und eher durch versehen des Arbeitnehmers geschehen ist wird hier meines Erachtens nach nichts weiteres passieren. Das Arbeitszeitgesetz ist zum Schutze der Arbeitnehmer*innen gedacht, dass also nicht die/der Vorgesetzte eine frühere Arbeitsaufnahme "erzwingen" kann oder die Arbeitszeit "unendlich lange einfordern" kann.
Da das oft missverstanden wird, der direkte Arbeitsweg gehört zur Ruhezeit bzw. diese beginnt wenn man Feierabend macht.
Konkret wäre prinzipiell der Arbeitnehmer dazu angehalten den Arbeitgeber zu unterrichten, dass die Ruhezeit nicht eingehalten wurde und kommt entsprechend x Minuten/Stunden später zur Arbeit um die Ruhezeit wieder herzustellen. Hat man Gleitzeit, kann man das selbst heilen, indem man entsprechend später zur Arbeit kommt.
Mark87:
Danke schon einmal für die Antworten. Ich bin Verwaltungsbeamter im md und die Ruhezeit waren ca. 10:30h.
Saxum:
Falls du also nicht schon am nächsten Tag später gekommen bist um das "auszugleichen", lass es einfach auf sich beruhen, wenn kein Schaden entstanden ist.
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