Also zum Einen wird im TV-L nicht nach Alter bezahlt. Insofern ist deine vorgebrachte Anmerkung irrelevant und nicht zielführend. Als Nächstes besitzt der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und kann innerhalb diesem Aufgaben an die Angestellten zuweisen, solang dies nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung führt. (Eine solche bedarf immer der beiderseitigen Zustimmung.) Da die Eingruppierung nach dauerhaft auszuübender Tätigkeit erfolgt, verschiedene Arbeitsvorgänge zwar Merkmale verschiedener Entgeltgruppen erfüllen können, aber im Normalfall relevant ist, zu welchen Gruppen die Arbeitsvorgänge im Umfang von min. 50% der Zeit führen, kann ein hochwertiger(er) Arbeitsvorgang, der aber nur 10% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, durchaus auch übertragen werden, ohne, dass sich die Entgeltgruppe ändert. Schlussendlich steht es dir aber natürlich frei, zu kündigen, und dir einen anderen Job auszuüben.