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Gruppenleiter Justiz

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Lilith2023:
Hallo.

Ich bin bei uns im Gericht auch Gruppenleiterin. Für die 9b läuft meine Klage vor dem Arbeitsgericht... Nach den Änderungen bei meinen Kollegen, die jetzt alle in die 9a gekommen sind, ist es so, dass 4 Kollegen mehr verdienen wie ich, da ich einige Jahre jünger bin. Ich habe das meiner Geschäftsleiterin vorgetragenen und gefragt, ob sich da was machen lässt,aber dies würde natürlich verneint. Wollte den Job dann abgeben, was mir aber untersagt wurde.

Das kann es nicht sein..... Man hat Leitung und wird dafür nicht entlohnt. Da muss sich mal was ändern.

Wollte ich nur mal schildern....

cyrix42:
Also zum Einen wird im TV-L nicht nach Alter bezahlt. Insofern ist deine vorgebrachte Anmerkung irrelevant und nicht zielführend. Als Nächstes besitzt der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und kann innerhalb diesem Aufgaben an die Angestellten zuweisen, solang dies nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung führt. (Eine solche bedarf immer der beiderseitigen Zustimmung.) Da die Eingruppierung nach dauerhaft auszuübender Tätigkeit erfolgt, verschiedene Arbeitsvorgänge zwar Merkmale verschiedener Entgeltgruppen erfüllen können, aber im Normalfall relevant ist, zu welchen Gruppen die Arbeitsvorgänge im Umfang von min. 50% der Zeit führen, kann ein hochwertiger(er) Arbeitsvorgang, der aber nur 10% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, durchaus auch übertragen werden, ohne, dass sich die Entgeltgruppe ändert. Schlussendlich steht es dir aber natürlich frei, zu kündigen, und dir einen anderen Job auszuüben.

Micha1974:

--- Zitat von: cyrix42 am 21.10.2023 14:20 ---Also zum Einen wird im TV-L nicht nach Alter bezahlt. Insofern ist deine vorgebrachte Anmerkung irrelevant und nicht zielführend. Als Nächstes besitzt der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und kann innerhalb diesem Aufgaben an die Angestellten zuweisen, solang dies nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung führt. (Eine solche bedarf immer der beiderseitigen Zustimmung.) Da die Eingruppierung nach dauerhaft auszuübender Tätigkeit erfolgt, verschiedene Arbeitsvorgänge zwar Merkmale verschiedener Entgeltgruppen erfüllen können, aber im Normalfall relevant ist, zu welchen Gruppen die Arbeitsvorgänge im Umfang von min. 50% der Zeit führen, kann ein hochwertiger(er) Arbeitsvorgang, der aber nur 10% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, durchaus auch übertragen werden, ohne, dass sich die Entgeltgruppe ändert. Schlussendlich steht es dir aber natürlich frei, zu kündigen, und dir einen anderen Job auszuüben.

--- End quote ---

Das ist alles korrekt was du schreibst.... Aber wenn eine Führungskraft weniger bekommt wie die unter ihr angesiedelten Arbeitskräfte, dann kann was nicht passen. Da passt dann irgendwas nicht.

cyrix42:
Warum sollte mein Gehalt davon abhängen, wie alt meine Untergebenen sind? Jedenfalls wäre dies ja offenbar Konsequenz der Forderung, die Lilith2023 implizit in den Raum stellt…

Tiffy:

--- Zitat von: Micha1974 am 21.10.2023 15:54 ---
Das ist alles korrekt was du schreibst.... Aber wenn eine Führungskraft weniger bekommt wie die unter ihr angesiedelten Arbeitskräfte, dann kann was nicht passen. Da passt dann irgendwas nicht.

--- End quote ---
Doch, im Einzelfall kann so etwas sein und wurde auch sogar schon gerichtlich bestätigt (alter Lehrgeselle bekam genauso viel oder mehr als jüngerer vorgesetzter Meister, Klage erfolglos).

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