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Gruppenleiter Justiz

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Lo sa:
3 Sa 680/22 LAG Hamm
Hier wurde die E9b abgelehnt, da die Leitung einer "großen Serviceeinheit" 10 unterstellte Mitarbeiter erfordert.
Wenn keine 10 vorliegen, liegt auch nicht die E9b vor.
Da kann der Arbeitgeber auch nichts dran ändern. Wenn es jetzt Schieflagen gibt, weil sich die Tarifvertragsparteien bei der Auslegung des "Arbeitsvorgangs" geirrt haben, können auch nur die Tarifvertragsparteien das ändern, indem sie bei der EntgO etwas  ändern würden für den Bereich Justiz.

clarion:
Dass junge Vorgesetzte  weniger als altgediente Mitarbeiter  bekommen, ist doch so ungewöhnlich nicht.

VaPi:
Klar kann man jetzt hier so antworten und sich auch auf die Seite der Arbeitgeber stellen (vlt zurecht), dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann. Danken tut es einem keiner und mehr Kohle gibts also auch nicht. Top für Motivation. Bei Geschäftsstellen ergibt sich zum Beispiel noch die witzige Situation zwischen Beamten und TBs: Einstieg junger Beamter A6 Stufe 1. TB Einstieg E9a.

cyrix42:

--- Zitat von: VaPi am 24.10.2023 14:58 --- dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann.

--- End quote ---

Ich sehe das Problem nicht: Entweder, es handelt sich nicht um höherwertige Aufgaben. Dann liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers einfach irgendwem die Aufgabe aufzudrücken. Oder aber diese führen zu einer Höhergruppierung. Dann gibt es auch mehr Geld…

troubleshooting:
Es ist ganz einfach, wenn einen der AG nicht schützt, muss man sich selbst schützen. Tätigkeiten mit heim nehmen, ist in meinen Augen der völlig falsche Weg. Wenn keine Leute da sind, muss halt Arbeit liegen bleiben - fertig! Solange die (zu) wenigen es immer irgendwie regeln, ist beim AG kein Druck auf Verbesserungen.

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