Das BAG hat lediglich klargestellt, wie der Arbeitsvorgang richtig zu bewerten ist, mehr nicht. Das war ein hausgemachtes Problem der TdL. Die Konsequenz der richtigen Bezahlung folgt nunmal daraus! Diese Sache hat 2018 begonnen und endete 2022 mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der TdL und Berlin. Wenn sich jetzt daraus Schieflagen ergeben oder Gerechtigkeitsbedenken von Gruppenleitern auftun, mögen diese doch auch klagen, wenn nach ihrem Dafürhalten die Bezahlung nicht stimmt oder sie müssen solange warten, bis sich bei der EntGO was ändert. Die Geschäftsstellen, die ihr korrektes Entgelt 2018 einforderten, haben teilweise erst 2023 (nach 5 Jahren!) ihr Geld erhalten, wenn überhaupt!
Das heißt aber nicht, dass jetzt andere Bereiche dadurch automatisch mehr bekommen, weil angeblich irgendwas ungerecht erscheint. Damit wendet man sich dann bitte an die Parteien, die für die EntGO zuständig sind und Tarifverträge aushandeln! Und das sind nicht die Personalverantwortlichen in den Behörden, sondern die Finanzminister der Länder und die Gewerkschaften!