Autor Thema: Gruppenleiter Justiz  (Read 6312 times)

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #30 am: 24.10.2023 16:00 »
dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann.

Ich sehe das Problem nicht: Entweder, es handelt sich nicht um höherwertige Aufgaben. Dann liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers einfach irgendwem die Aufgabe aufzudrücken. Oder aber diese führen zu einer Höhergruppierung. Dann gibt es auch mehr Geld…

Ist mir klar, dass du kein Problem siehst. Damit hast du dich als Teil des Problems qualifiziert.

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #31 am: 24.10.2023 16:54 »
Oho, jeder, der nicht meiner Meinung ist, „ist Teil des Problems“. Ach, wie einfach die Welt doch manchmal sein kann…

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #32 am: 24.10.2023 16:57 »
Es ist ganz einfach, wenn einen der AG nicht schützt, muss man sich selbst schützen. Tätigkeiten mit heim nehmen, ist in meinen Augen der völlig falsche Weg. Wenn keine Leute da sind, muss halt Arbeit liegen bleiben - fertig! Solange die (zu) wenigen es immer irgendwie regeln, ist beim AG kein Druck auf Verbesserungen.

Man hat eine tarif-vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (bzw. entsprechend einzelvertraglich, wenn man in Teilzeit ist). Während dieser ist man zur Tätigkeit „mittlerer Art und Güte“ verpflichtet. Reicht dies nicht, müssen Aufgaben priorisieren werden — oder Überstunden mit samt ihren Folgen dienstlich angeordnet werden. Alles andere ist weder im Sinne der Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber (da diese auch an der langfristigen Gesunderhaltung ihrer Arbeitnehmer interessiert sein müssen, siehe Fürsorgepflicht).

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #33 am: 24.10.2023 17:04 »
Ja oder man fängt mal an praktisch zu denken. Das Theorie Gesülze ist schön, aber wenn die Vorgesetzten streng Dienst nach Vorschrift machen und ihre Mitarbeiter demotivieren und zur Klage gegen den Arbeitgeber zwingen, muss man sich natürlich nicht wundern, wenn die Angestellten einem davonlaufen. Wir haben uns festgefahren, können nicht von der Norm abweichen (Zulage 16.5 als Beispiel) und werden somit unattraktiv als Arbeitgeber. Ich bin Zwar Beamter, habe aber 2 Angestellte. Die konkurrieren mit dem normalen Arbeitsmarkt. Wenn ich die so vor den Kopf stoßen würde, wären sie längst weg und ich würde dumm aus der Wäsche gucken und mein Büro nicht mehr organisieren können.

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #34 am: 24.10.2023 17:11 »
Auch in der Privatwirtschaft wird man typischerweise nicht nach Alter der Untergebenen bezahlt… o.O Ich wüsste auch nicht, warum es für eine junge Führungskraft demotivierend sein sollte, wenn sie nicht so viel erhält wie eine altgediente Person, die in der Ebene unter ihr arbeitet.

Lo sa

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #35 am: 24.10.2023 17:29 »
Wenn man meint, zu schlecht bezahlt zu werden, kann man sich doch auch einen besser bezahlten Job suchen.
Ich bin im übrigen auch gegangen - weg von der Justiz (ebenfalls Geschäftsstelle) und trotz der E9a mittlerweile.
Es gibt ja deutlich bessere Entgelttabellen im öD  ;) man hat doch als TB jederzeit die Möglichkeit seine Arbeitskraft einem anderen zu schenken...

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #36 am: 24.10.2023 18:18 »
Wenn man meint, zu schlecht bezahlt zu werden, kann man sich doch auch einen besser bezahlten Job suchen.
Ich bin im übrigen auch gegangen - weg von der Justiz (ebenfalls Geschäftsstelle) und trotz der E9a mittlerweile.
Es gibt ja deutlich bessere Entgelttabellen im öD  ;) man hat doch als TB jederzeit die Möglichkeit seine Arbeitskraft einem anderen zu schenken...

Klar kann man das machen. Aber da wir in Zeiten des Fachkräftemangels sind, sollte auch endlich mal Personalbindung durch gute Vorgesetzte stattfinden. Leider hat man halt im Öffentlichen Dienst kaum gutes Führungspersonal. Klein halten ist die Devise. Kein Wunder , dass die Verfahrensdauer in der Justiz stetig ansteigt. Und da in der Justiz die Masse verbeamtet ist, ist es dann eben doch nicht so einfach mal eben den Dienstherren zu wechseln. Besserung ist nicht in Sicht, ein dummes Beurteilungssystem, übernimmt den Rest.

Unknown

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #37 am: 24.10.2023 18:37 »
Niemandem wird erwehrt einen Antrag auf Entlassung zu stellen bzw. einzureichen, stattdessen wird ein Leben lang nur gejammert bei jeder Gelegenheit. Offensichtlich überwiegen dann trotzdem noch die Vorteile und so schlimm kann es dann nicht sein. Wenn jeder konsequent seine Rechte in Anspruch nehmen würde, so würde es in vielen Dienststellen anders aussehen. Erst muss es richtig knallen und es muss trotz Warnung voll was gegen die Wand gefahren werden und dann wird auch erst was passieren, aber es wird eher gejammert als das man sich einsetzt und Verbesserungen anstrebt.

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #38 am: 24.10.2023 19:18 »
Das Problem wird doch auch hier recht deutlich. Anstatt darüber zu reden wie man einfachste Dinge verbessern kann, wird der schwarze Peter lieber zurück gespielt und gesagt , man soll doch kündigen oder sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Wenn das die Lösung des Problems sein soll, dann gute Nacht. Leider möchte niemand was verbessern. Am Ende jammert aber wieder der Dienstherr, dass es nicht läuft. Beide Seiten müssen endlich zusammen arbeiten, statt permanent gegeneinander. Selbst hier fällt vielen diese Sichtweise extrem schwer, aufgrund welchen Tatsachen auch immer.

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #39 am: 24.10.2023 19:46 »
Noch mal: Es gibt doch das beschriebene Problem (im Bereich der Tarif-Beschäftigten; und in diesem Subforum bewegen wir uns hier ja) gar nicht. Entweder die Aufgabe ist nicht höherwertig, dann wird sie einfach zugewiesen, oder sie ist es, dann gibt es mehr Geld. Der hier beklagten Fall, dass man für höherwertige Aufgaben nicht auch mehr Geld bekommt, und sich deshalb niemand findet, der diese übernimmt, kann qua Tarif-Automatik gar nicht eintreten…

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #40 am: 24.10.2023 20:17 »
Scheinbar waren die Gruppenleiter als höherwertige Tätigkeit zu den Geschäftsstellen in E9a eingruppiert. Mit der allgemeinen Höherstufung der Geschäftsstellen auf E9a, ist kein Abstand mehr vorhanden zwischen Gruppenleiter und einfacher Geschäftsstelle. Wenn der ältere Kollege also in Erfahrungsstufe 5 ist und die Gruppenleiterin in Stufe 4, verdient Sie jetzt weniger, obwohl höherwertige Aufgaben erledigt werden. Da kann ich den Frust durchaus verstehen.

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #41 am: 24.10.2023 20:41 »
Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor und kann im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers einfach übertragen werden. Er muss also nicht auf die Suche nach Freiwilligen gehen…

Im Übrigen heißt das auch nur, dass Personen mit entsprechender Tätigkeit (und es besteht also dabei kein eingruppierungsrelevanter Unterschied zwischen den verglichenen Personen) danach bezahlt werden, welche Stufe sie erreicht haben. Dass jemand, der schon länger seine Arbeit gut macht (und also keine verlängerten Stufenlaufzeiten aufgebrummt bekommen hat), hier also durch eine höhere Stufe mehr erhält, ist jetzt nicht weiter verwunderlich.

Wenn es ein Problem gibt, dann doch nicht, dass eine junge Führungskraft weniger erhält als ein altgedientes Team-Mitglied, sondern höchstens, dass hier die Meinung vorherrscht, eine Tätigkeit sei eigentlich höher einzugruppieren. Das war und ist aber völlig unabhängig davon, in welcher Stufe nun die verglichenen Personen sind.

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #42 am: 24.10.2023 20:58 »
Du zeigst perfekt auf, warum der Frust so hoch ist. Gratulation.

Zitat
Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor

Doch liegt sie. Nur hat das BArbG das ganze torpediert.

Ein wenig Einlesen hilft hier.

Lo sa

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #43 am: 24.10.2023 22:15 »
Das BAG hat lediglich klargestellt, wie der Arbeitsvorgang richtig zu bewerten ist, mehr nicht. Das war ein hausgemachtes Problem der TdL. Die Konsequenz der richtigen Bezahlung folgt nunmal daraus! Diese Sache hat 2018 begonnen und endete 2022 mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der TdL und Berlin. Wenn sich jetzt daraus Schieflagen ergeben oder Gerechtigkeitsbedenken von Gruppenleitern auftun, mögen diese doch auch klagen, wenn nach ihrem Dafürhalten die Bezahlung nicht stimmt oder sie müssen solange warten, bis sich bei der EntGO was ändert. Die Geschäftsstellen, die ihr korrektes Entgelt 2018 einforderten, haben teilweise erst 2023 (nach 5 Jahren!) ihr Geld erhalten, wenn überhaupt!
Das heißt aber nicht, dass jetzt andere Bereiche dadurch automatisch mehr bekommen, weil angeblich irgendwas ungerecht erscheint. Damit wendet man sich dann bitte an die Parteien, die für die EntGO zuständig sind und Tarifverträge aushandeln! Und das sind nicht die Personalverantwortlichen in den Behörden, sondern die Finanzminister der Länder und die Gewerkschaften!

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #44 am: 24.10.2023 22:40 »
Du zeigst perfekt auf, warum der Frust so hoch ist. Gratulation.

Also, wenn du frustiert bist, weil dich jemand darauf hinweist, dass dein Problem nur eingebildet ist, dann solltest du vielleicht mal hinterfragen, ob du tatsächlich im Recht bist...

Zitat
Zitat
Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor

Doch liegt sie. Nur hat das BArbG das ganze torpediert.

Nein, liegt sie offenbar nicht. Denn sonst würde sie ja zu einer höheren Eingruppierung führen. o.O

Und das hat immer noch nichts damit zu tun, dass jemand in einer höheren Stufe mehr erhält als jemand in einer niedrigeren. Und dies war ja das, was hier manche als "ungerecht" empfinden...

Zitat
Ein wenig Einlesen hilft hier.

Keine Sorge; ich habe den TV-L und auch den Anhang A dazu (die Entgeltordnung) durchaus gelesen. Und jetzt frage ich dich, weshalb du der Meinung seist, dass es ein Problem wäre, wenn jemand in einer höheren Stufe ein höheres Tabellenentgelt erhält als jemand in einer niedrigeren.