Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gruppenleiter Justiz
VaPi:
Scheinbar waren die Gruppenleiter als höherwertige Tätigkeit zu den Geschäftsstellen in E9a eingruppiert. Mit der allgemeinen Höherstufung der Geschäftsstellen auf E9a, ist kein Abstand mehr vorhanden zwischen Gruppenleiter und einfacher Geschäftsstelle. Wenn der ältere Kollege also in Erfahrungsstufe 5 ist und die Gruppenleiterin in Stufe 4, verdient Sie jetzt weniger, obwohl höherwertige Aufgaben erledigt werden. Da kann ich den Frust durchaus verstehen.
cyrix42:
Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor und kann im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers einfach übertragen werden. Er muss also nicht auf die Suche nach Freiwilligen gehen…
Im Übrigen heißt das auch nur, dass Personen mit entsprechender Tätigkeit (und es besteht also dabei kein eingruppierungsrelevanter Unterschied zwischen den verglichenen Personen) danach bezahlt werden, welche Stufe sie erreicht haben. Dass jemand, der schon länger seine Arbeit gut macht (und also keine verlängerten Stufenlaufzeiten aufgebrummt bekommen hat), hier also durch eine höhere Stufe mehr erhält, ist jetzt nicht weiter verwunderlich.
Wenn es ein Problem gibt, dann doch nicht, dass eine junge Führungskraft weniger erhält als ein altgedientes Team-Mitglied, sondern höchstens, dass hier die Meinung vorherrscht, eine Tätigkeit sei eigentlich höher einzugruppieren. Das war und ist aber völlig unabhängig davon, in welcher Stufe nun die verglichenen Personen sind.
VaPi:
Du zeigst perfekt auf, warum der Frust so hoch ist. Gratulation.
--- Zitat ---Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor
--- End quote ---
Doch liegt sie. Nur hat das BArbG das ganze torpediert.
Ein wenig Einlesen hilft hier.
Lo sa:
Das BAG hat lediglich klargestellt, wie der Arbeitsvorgang richtig zu bewerten ist, mehr nicht. Das war ein hausgemachtes Problem der TdL. Die Konsequenz der richtigen Bezahlung folgt nunmal daraus! Diese Sache hat 2018 begonnen und endete 2022 mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der TdL und Berlin. Wenn sich jetzt daraus Schieflagen ergeben oder Gerechtigkeitsbedenken von Gruppenleitern auftun, mögen diese doch auch klagen, wenn nach ihrem Dafürhalten die Bezahlung nicht stimmt oder sie müssen solange warten, bis sich bei der EntGO was ändert. Die Geschäftsstellen, die ihr korrektes Entgelt 2018 einforderten, haben teilweise erst 2023 (nach 5 Jahren!) ihr Geld erhalten, wenn überhaupt!
Das heißt aber nicht, dass jetzt andere Bereiche dadurch automatisch mehr bekommen, weil angeblich irgendwas ungerecht erscheint. Damit wendet man sich dann bitte an die Parteien, die für die EntGO zuständig sind und Tarifverträge aushandeln! Und das sind nicht die Personalverantwortlichen in den Behörden, sondern die Finanzminister der Länder und die Gewerkschaften!
cyrix42:
--- Zitat von: VaPi am 24.10.2023 20:58 ---Du zeigst perfekt auf, warum der Frust so hoch ist. Gratulation.
--- End quote ---
Also, wenn du frustiert bist, weil dich jemand darauf hinweist, dass dein Problem nur eingebildet ist, dann solltest du vielleicht mal hinterfragen, ob du tatsächlich im Recht bist...
--- Zitat ---
--- Zitat ---Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor
--- End quote ---
Doch liegt sie. Nur hat das BArbG das ganze torpediert.
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Nein, liegt sie offenbar nicht. Denn sonst würde sie ja zu einer höheren Eingruppierung führen. o.O
Und das hat immer noch nichts damit zu tun, dass jemand in einer höheren Stufe mehr erhält als jemand in einer niedrigeren. Und dies war ja das, was hier manche als "ungerecht" empfinden...
--- Zitat ---Ein wenig Einlesen hilft hier.
--- End quote ---
Keine Sorge; ich habe den TV-L und auch den Anhang A dazu (die Entgeltordnung) durchaus gelesen. Und jetzt frage ich dich, weshalb du der Meinung seist, dass es ein Problem wäre, wenn jemand in einer höheren Stufe ein höheres Tabellenentgelt erhält als jemand in einer niedrigeren.
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