Autor Thema: Gruppenleiter Justiz  (Read 6313 times)

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #45 am: 25.10.2023 09:14 »
Zitat
Damit wendet man sich dann bitte an die Parteien, die für die EntGO zuständig sind und Tarifverträge aushandeln! Und das sind nicht die Personalverantwortlichen in den Behörden, sondern die Finanzminister der Länder und die Gewerkschaften!

Hier sollte man, auch im Sinne der Wertschätzung und Personalbindung, schnellstens eine Lösung finden. Denn Leute die weg sind, kommen in der Regel nicht wieder und die Arbeitsbelastung für den Rest wird noch höher.

troubleshooting

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #46 am: 25.10.2023 09:28 »
Also, wenn die Gruppenleitung, also Führungsaufgabe keinen Mehrwert im Sinne des TV-L darstellt, warum sollte sich dann überhaupt jemand dieses antun? Zeigt nur wieder, dass das weiter gelebte sture Festhalten einfach nur dämlich und ein ordentlicher teil des Problems fehlende Fachkräfte ist.

Aus eigener Vergangenheit hab ich eine Gruppenleitung dankend abgelehnt, weil das nur eine Änderung von TG 12 auf 13 gebracht hätte. Für 117€ brutto, wollte ich mir das def. nicht antun. Stelle wurde dann mit einer fachfremden Beamtin besetzt.

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #47 am: 25.10.2023 09:32 »
Also, wenn die Gruppenleitung, also Führungsaufgabe keinen Mehrwert im Sinne des TV-L darstellt, warum sollte sich dann überhaupt jemand dieses antun?

Die Person, die vom Arbeitgeber im Rahmen von dessen Direktionsrecht diese Aufgaben übertragen bekommt. Dazu muss er nicht fragen, eben weil es keine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeiten darstellt.

Zitat
Aus eigener Vergangenheit hab ich eine Gruppenleitung dankend abgelehnt, weil das nur eine Änderung von TG 12 auf 13 gebracht hätte. Für 117€ brutto, wollte ich mir das def. nicht antun. Stelle wurde dann mit einer fachfremden Beamtin besetzt.

Hier lag aber offenbar eine höherwertige Tätigkeit vor, denn sonst hätte es nicht zu einer Höhergruppierung geführt. Solche Tätigkeitsänderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmung, da sie eine Vertragsänderung darstellen. Insofern kann in einem solchen Fall auch die Übertragung dieser Tätigkeiten abgelehnt werden. Dies ist nur im hier diskutierten Fall nicht der Fall.

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #48 am: 25.10.2023 11:20 »
Zitat
Dies ist nur im hier diskutierten Fall nicht der Fall.

Ich bezog mich übrigens die ganze Zeit auf den Fall von Lilith und dort lag die höherwertige Aufgabe vor. Würde Sie nicht vorliegen, wäre Sie ja auch nicht ursprünglich mal besser bezahlt worden als die anderen Geschäftsstellen.

Lo sa

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #49 am: 25.10.2023 11:45 »
Die normalen Geschäftsstellen sind laut der Urteile "von Anfang an" in der E9a eingruppiert gewesen, bekamen nur das entsprechende Entgelt nicht. Nur weil der Gruppenleiter "richtig" bezahlt wurde, die Unterstellten aber nicht, ändert das nichts daran, dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen. Der Gruppenleiter hat Anspruch auf E9b nur dann, wenn ihm 10 Mitarbeiter unterstellt sind, sind es weniger, erhält er E9a. So die aktuelle Rechtsprechung. Somit hat der Gruppenleiter mit weniger als 10 das richtige Entgelt erhalten, die normalen Geschäftsstellen bis 2022 eben nicht, was nun korrigiert wurde.
Es ist nunmal so, dass das zustehende tarifliche Entgelt und das tatsächlich gezahlte nicht immer korrekt ist und hier ein Bewertungsirrtum vorlag.

MoinMoin

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #50 am: 25.10.2023 12:45 »
Und darum, sollte nach der gerichtlichen Klarstellung, flugs die Gewerkschaft sich dafür öffentlichkeitswirksam  einsetzen, dass die EGO entsprechend angepasst wird.

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #51 am: 25.10.2023 12:51 »
Zitat
Der Gruppenleiter hat Anspruch auf E9b nur dann, wenn ihm 10 Mitarbeiter unterstellt sind, sind es weniger, erhält er E9a. So die aktuelle Rechtsprechung. Somit hat der Gruppenleiter mit weniger als 10 das richtige Entgelt erhalten, die normalen Geschäftsstellen bis 2022 eben nicht, was nun korrigiert wurde.

Das ist bei uns am AG eh ein theoretisches Problem, da alle Gruppenleiter ausnahmslos Beamte sind.

Zitat
dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen

Das stand nie zur Debatte, sondern das dieser Umstand Frust verursacht und korrigiert werden sollte, wie auch von MoinMoin geschildert. Passieren wird wahrscheinlich wie immer erst mal Jahre nichts.

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #52 am: 25.10.2023 14:51 »
Zitat
dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen

Das stand nie zur Debatte

Ach nein? Es ging doch genau um
*) die Aussage, dass es Leute frustrierend finden, wenn sie in der gleichen Gruppe weniger erhalten als Leute mit höherer Erfahrungsstufe,
*) die Aussage, dass sich niemand finden würde, diese Aufgaben auszufüllen.

Ersteres ist Quatsch und zweiteres tritt nicht auf, da die Aufgabe einfach zugewiesen werden kann.

Wir stellen also fest, dass sich Lilith in ihrem Fall nicht zutreffend geäußert hat und du dies trotz wiederholter Behauptungen auch nicht richtigstellen konntest.

Zitat
, sondern das dieser Umstand Frust verursacht und korrigiert werden sollte, wie auch von MoinMoin geschildert. Passieren wird wahrscheinlich wie immer erst mal Jahre nichts.

Wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, ist offensichtlich eher Unverständnis der Tarif-Automatik das Problem. Denn die Entgeltordnung hat weder etwas mit dem ersten noch zweiten vorgebrachten falschen Punkt zu tun... Natürlich kann man der Meinung sein, dass Aufgaben X und Y unterschiedlich bewertet werden sollten; aber dadurch wird weder verhindert, dass eine junge Führungskraft ggf. weniger Entgelt erhält als ein altgedienter Mitarbeiter, noch ändert es etwas daran, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts Aufgaben aus der gleichen Entgeltgruppe einfach zuweisen kann, er also nicht auf die Suche nach Freiwilligen, die die Aufgabe übernehmen, gehen muss.

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #53 am: 25.10.2023 15:38 »
Zitat
Wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, ist offensichtlich eher Unverständnis der Tarif-Automatik das Problem

Das Thema ist längst erledigt und kann geschlossen werden.
« Last Edit: 25.10.2023 15:45 von VaPi »