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Gruppenleiter Justiz

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Annaalfabet:
Danke

Annaalfabet:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.10.2023 12:43 ---
--- Zitat von: Annaalfabet am 12.10.2023 12:33 ---Danke für die Antwort.

Bei uns sind viele TB Gruppenleiter und der Unmut ist groß. Dann werden wohl einige, die den Job gut machen, es nicht mehr machen. Den Ärger kann man sich sparen.

--- End quote ---
Den Ärger der Abmahnung, weil du nicht den Anweisungen des AGs folgst?
Wenn alle EG9a sind, sowohl Teamleiter als auch das Teammitglied, dann kann der AG dich einfach anweisen das du Teamleiter bist, ohne das du da was gegen machen kannst.
Direktionsrecht nennt man so was.

--- End quote ---

Das ist schon klar. Ich weiß nur dann wie ich den Job zu machen habe.

MoinMoin:

--- Zitat von: Annaalfabet am 12.10.2023 13:23 ---Das ist schon klar. Ich weiß nur dann wie ich den Job zu machen habe.

--- End quote ---
Weißt du es jetzt nicht?
Entsprechend deiner arbeitsvertraglichen vereinbarten Form.

Das du absichtlich Minderleistung machst ist dann natürlich was anderes.

Annaalfabet:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.10.2023 14:07 ---
--- Zitat von: Annaalfabet am 12.10.2023 13:23 ---Das ist schon klar. Ich weiß nur dann wie ich den Job zu machen habe.

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Weißt du es jetzt nicht?
Entsprechend deiner arbeitsvertraglichen vereinbarten Form.

Das du absichtlich Minderleistung machst ist dann natürlich was anderes.

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Doch das weiß ich... Viele Überstunden, Geschäftsverteilungen werden grundsätzlich Zuhause gemacht, weil im Büro keine Zeit ist. Viele Gespräche mit Kollegen die überlastet sind. Ist nicht so, dass ich nichts mache. Also hör auf über Minderleistung zu labern und sieh die Realität....

cyrix42:
Du hast eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von -- je nach Bundesland -- irgendwas zwischen 38,7 und 40,1 Stunden für eine volle Stelle. Weiterhin bist du tarifvertraglich verpflichtet, in dieser Zeit Arbeit "mittlerer Art und Güte" abzuliefern. Nicht mehr und nicht weniger. Sollten die dir übertragenen Aufgaben in dieser Zeit nicht sinnvoll zu erledigen sein, stellst du eine Überlastanzeige und forderst von deinem Dienstvorgesetzten eine Priorisierung der zu erledigen Aufgaben ein; das, was weniger wichtig eingeschätzt wird, bleibt dann liegen. Müssen die Dinge dennoch getan werden, kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen, mit allen Konsequenzen, die das dann hat (inkl. Vergütungspflicht bzw. Freizeitausgleich). Sollte dies dennoch nicht reichen, muss er mehr Personal dafür einstellen. Aber das ist ja nicht dein Problem, sondern das des Arbeitgebers.

Da dein Arbeitgeber dir gegenüber auch eine Vorsorgepflicht hat, müsste er dich bei der Übernahme unbezahlter Überstunden sogar abmahnen, da du damit deine Gesundheit gefährdest und damit langfristig ausfallen könntest.

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