Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gruppenleiter Justiz
MoinMoin:
Und darum, sollte nach der gerichtlichen Klarstellung, flugs die Gewerkschaft sich dafür öffentlichkeitswirksam einsetzen, dass die EGO entsprechend angepasst wird.
VaPi:
--- Zitat ---Der Gruppenleiter hat Anspruch auf E9b nur dann, wenn ihm 10 Mitarbeiter unterstellt sind, sind es weniger, erhält er E9a. So die aktuelle Rechtsprechung. Somit hat der Gruppenleiter mit weniger als 10 das richtige Entgelt erhalten, die normalen Geschäftsstellen bis 2022 eben nicht, was nun korrigiert wurde.
--- End quote ---
Das ist bei uns am AG eh ein theoretisches Problem, da alle Gruppenleiter ausnahmslos Beamte sind.
--- Zitat ---dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen
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Das stand nie zur Debatte, sondern das dieser Umstand Frust verursacht und korrigiert werden sollte, wie auch von MoinMoin geschildert. Passieren wird wahrscheinlich wie immer erst mal Jahre nichts.
cyrix42:
--- Zitat von: VaPi am 25.10.2023 12:51 ---
--- Zitat ---dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen
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Das stand nie zur Debatte
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Ach nein? Es ging doch genau um
*) die Aussage, dass es Leute frustrierend finden, wenn sie in der gleichen Gruppe weniger erhalten als Leute mit höherer Erfahrungsstufe,
*) die Aussage, dass sich niemand finden würde, diese Aufgaben auszufüllen.
Ersteres ist Quatsch und zweiteres tritt nicht auf, da die Aufgabe einfach zugewiesen werden kann.
Wir stellen also fest, dass sich Lilith in ihrem Fall nicht zutreffend geäußert hat und du dies trotz wiederholter Behauptungen auch nicht richtigstellen konntest.
--- Zitat ---, sondern das dieser Umstand Frust verursacht und korrigiert werden sollte, wie auch von MoinMoin geschildert. Passieren wird wahrscheinlich wie immer erst mal Jahre nichts.
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Wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, ist offensichtlich eher Unverständnis der Tarif-Automatik das Problem. Denn die Entgeltordnung hat weder etwas mit dem ersten noch zweiten vorgebrachten falschen Punkt zu tun... Natürlich kann man der Meinung sein, dass Aufgaben X und Y unterschiedlich bewertet werden sollten; aber dadurch wird weder verhindert, dass eine junge Führungskraft ggf. weniger Entgelt erhält als ein altgedienter Mitarbeiter, noch ändert es etwas daran, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts Aufgaben aus der gleichen Entgeltgruppe einfach zuweisen kann, er also nicht auf die Suche nach Freiwilligen, die die Aufgabe übernehmen, gehen muss.
VaPi:
--- Zitat ---Wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, ist offensichtlich eher Unverständnis der Tarif-Automatik das Problem
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Das Thema ist längst erledigt und kann geschlossen werden.
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