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[BE] Voraussetzungen Amtsunabhängige Mindestversorgung Berlin

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Saxum:
Hi Hariette,

vermutlich, wie wir alle, aus dem Gesetz über die Versorgung von Beamt*innen des Landes Berlin.

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BeamtVGBEV16P4

§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm Satz 2 LBeamtVG

Wie es schon Big T und clarion angesprochen haben, beide widersprechen sich nicht.

Voraussetzung ist "eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren" [...] und diese wird "vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet" [....]

Die von Big T erwähnte § 6 Abs. 2 LBeamtVG ist zwar auch relevant, aber eine mEn unnötige Zusatzinformation und betrifft nur Fälle wenn man sich Dienstvergehen zuschulden kommen lassen hat.

Dass man versucht hat es mit dem Wort "Bezüge" zu vermitteln, soll wohl ein Hinweis darauf sein, dass es um "aktive Dienstzeit" handeln muss und nicht etwa zB um "Beurlaubung ohne Bezüge" o.ä. (§ 6 Abs. 1 Satz 2 ff LBeamtVG).

Anderes ausgedrückt, seit du Beamt*in auf Widerruf bist, also 03/2018 sind die seither geleisteten aktiven Dienstzeiten berücksichtigungsfähig. Das sind jetzt mittlerweile rund 5 Jahre, also "JA" nach aktuellen Informationen hast du bereits Anspruch auf die Mindestpension.

Hier sind Big T, clarion und ich offenkundig gleicher Meinung.
Oder anderes gefragt, welcher Passus in der Regelung erscheint nicht eindeutig?

HHarrer:
Danke Saxum und all die anderen, da war ich wohl etwas zu schnell und habe da wohl was überlesen. Dann ist das jetzt ja geklärt. War verunsichert weil die aus er Dienstzeit resultierenden Dienstbezüge ja als Anwärter, als Anwärterbezüge deklariert werden. Und ja dann nicht zur Dienstzeit gerechnet würden. Aber offensichtlich überwiegt hier das nahtlose, B. auf Wiederuf -> B. auf Probe und dann auf Lebenszeit.

Dann fällt ja die Absicherung durch  meinen Versicherer doch deutlich günstiger aus.

Danke vielmals

Hariette
 

Saxum:
Ja, wobei in der Regel meiner Kenntnis nach bei Beamt*innen die Dienstunfähigkeitsversicherungen durch den Versicherer gedeckelt wird, etwa beispielsweise durch festgelegte Absicherungshöhen verbunden mit der jeweiligen Eingruppierung.

Das Wort "Bezüge" suggeriert ja dass man generell eine Besoldung erhalten hat. Ob es Anwärter- oder Dienstbezüge handelt ist nicht relevant, beides sind wie nach vor Bezüge was ja wiederum auf eine "aktive Tätigkeit" gegen Besoldung hinweist im Gegensatz etwa zur Beurlaubung ohne Bezüge.

Freut mich aber, dass wir dir weiterhelfen könnten. Einen sicheren Dienst dir und den Kolleg*innen.

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