Hallo zusammen,
ich habe heute erst herausgefunden, das hessischen Beamten seit Juni diesen Jahres 8 Tage Sonderurlaub nach einer Geburt gewährt werden.
Hat jemand Erfahrung mit der Auslegung des Paragraphens?
Ich hatte nach der Geburt meines Sohnes im Januar Urlaub, besteht eine Chance das rückwirkend mit dem Sonderurlaub zu verrechnen oder hab ich einfach "Pech" gehabt, das es diese Regelung im Januar noch nicht gab?
Danke und liebe Grüße,
HansDieter