Autor Thema: Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl  (Read 5855 times)

Schubidu

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Halli Hallo,

ich weiß ähnliche Themen gab es schon viele und ich habe sie auch gefühlt alle gelesen, trotzdem möchte ich euch wieder mit einer Frage zum Laufbahnaufstieg belästigen...

Es soll ein Laufbahnaufstieg von dem gehobenen technischen Dienst zum höheren technischen Dienst erfolgen.

Welche Voraussetzungen für einen Aufstieg erfüllt sein müssen und welche "Varianten" möglich sind, ist mir klar.

Ich habe "nur" noch ein Problem, den geeigneten Studiengang zu belegen. Da der Master privat absolviert werden muss, weil der Dienstherr kein offizielles Aufstiegsprogramm vorsieht, ist die richtige Wahl nicht ganz einfach.
Der Master ist schließlich zunächst mein privates Vergnügen, an dem die Hoffnung geknüpft ist, auch beruflich weiterzukommen.

Ich liebäugle zur Zeit mit dem Virtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik - VAWi von den Universitäten Bamberg und Duisburg-Essen (https://www.vawi.de/).
Der Master wird in der Variante mit 90 und 120 ECTS angeboten, je nach Bachelorabschluss und setzt eine einjährige Berufserfahrung voraus.

Auf Grund meines Bachelorabschlusses kann ich keinen konsekutiven Master im Bereich der Informatik besuchen.
Ich arbeite jedoch im IT-Bereich, fühle mich in diesem Bereich äußerst wohl und möchte dort auch bleiben. Daher spricht mich der Weiterbildungsstudiengang so an.

Meine Eigentliche Frage ist daher, weiß hier zufällig jemand, ob ein nicht-konsekutiver Weiterbildungsstudiengang im technischen Bereich den bildungsseitigen Anspruch an die Laufbahn des höheren technischen Dienstes erfüllt?

Vielen Dank für das lesen und ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Grüße Schubidu

Organisator

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #1 am: 10.10.2023 15:51 »
Schau mal dazu und für weitere Hintergründe in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung. Da solltest du fündig werden.

Unknown

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #2 am: 10.10.2023 15:57 »
Ich würde mir die aktuellen Stellenausschreibungen deines Dienstherrn anschauen. Des Weiteren würde ich mit der Personalabteilung sprechen, welche Richtung im Master sinnvoll ist und dich weiterbringt.
Ein nicht konsekutiver Master kann den Zugang zum htD ermöglichen, wenn er akkrediert ist und der Dienstherr es möglich macht. Es gibt jedoch mittlerweile auch Beispiele wo ein konsekutiver Master gefordert wird und ohne dem kein Aufstrieg möglich ist.

Hans1W

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #3 am: 10.10.2023 16:09 »
Du brauchst einen konsekutiven Master für den h.D. auch als techniker.
Aber BLV noch mal genauer lesen, und dich beraten lassen.

Unknown

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #4 am: 10.10.2023 16:14 »
Du brauchst einen konsekutiven Master für den h.D. auch als techniker.
Aber BLV noch mal genauer lesen, und dich beraten lassen.
Hast du eine Quelle für deine Aussage?
In der BLV steht nichts von einem konsekutiven Master, da ist lediglich aufgeführt, wieviel CP ein Master haben könnte in Verbindung mit der Dauer der Laufbahnbefähigung.

Schubidu

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #5 am: 10.10.2023 17:19 »
Mit meiner Personalführung habe ich zu dem Thema schon gesprochen. Da bekam ich als Antwort "Hauptsache Technik".
Ob der Studiengang dann tatsächlich anerkannt werden würde, würde dann erst der zuständige Sachbearbeiter entscheiden, nach vorliegenden Master. Eine vorab Prüfung wäre nicht möglich (gewollt)

Daher meine Frage hier im Forum, ob es vielleicht Erfahrungswerte dazu gibt?

Achso ich hätte nach dem Master natürlich insgesamt 300 CP.

Asperatus

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #6 am: 10.10.2023 17:39 »
Die AVwV zur BLV sagt in Artikel 1, zu den §§ 7 und 8:
Zitat
"Wurde ein Masterstudium absolviert, das fachlich nicht auf einem Bachelorstudium aufbaut, ist für die fachliche Zuordnung die Ausrichtung des Masterstudiengangs maßgebend.

Beispiel: Einen Bewerber mit Bachelorabschluss im Bereich Architektur, der einen Masterstudiengang in Betriebswirtschaft absolviert und anschließend zwei Jahre und sechs Monate als Betriebswirt in einem Bauunternehmen gearbeitet hat, kann die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst anerkannt werden."

Demnach scheint es (mittlerweile) kein Problem zu sein.

Außerdem heißt auch dort:
Zitat
Im Hinblick auf den sog. Weiterbildungsmaster ist folgendes anzumerken: Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach dem Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 4. Februar 2010 nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen deshalb in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen muss in der Akkreditierung festgestellt worden sein.

Demnach scheint man die Frage bejahen zu können, dass ein nicht-konsekutiver Weiterbildungsstudiengang im technischen Bereich den bildungsseitigen Anspruch an die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes erfüllt.

An der TU Chemnitz gibt es übrigens einen Studiengang Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler (allerdings nicht berufsbegleitend).

amy1987

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #7 am: 10.10.2023 20:17 »
Mit Wirtschaftsinformatik wäre ich vorsichtig, je nach Schwerpunkt wirst du da schnell dem nicht-technischen Dienst zugeordnet (s. Anlage 2 zur BLV).

2strong

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #8 am: 10.10.2023 22:47 »
Du brauchst einen konsekutiven Master für den h.D. auch als techniker.
Das stimmt doch überhaupt nicht! Nur weil einzelne Behörden das in einzelnen Ausschreibungen fordern, ist es weder die Regel, noch verallgemeinerbar und schon gar nicht Vorschrift.

@ Schubidu
An welche Behörde/n denkst Du denn vornehmlich mit Blick auf eine spätere Verwendung.
 

Schubidu

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #9 am: 11.10.2023 08:18 »

Die AVwV zur BLV sagt in Artikel 1, zu den §§ 7 und 8:
Zitat
"Wurde ein Masterstudium absolviert, das fachlich nicht auf einem Bachelorstudium aufbaut, ist für die fachliche Zuordnung die Ausrichtung des Masterstudiengangs maßgebend.

Außerdem heißt auch dort:
Zitat
Im Hinblick auf den sog. Weiterbildungsmaster ist folgendes anzumerken: Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach dem Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 4. Februar 2010 nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen deshalb in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen muss in der Akkreditierung festgestellt worden sein.

Demnach scheint man die Frage bejahen zu können, dass ein nicht-konsekutiver Weiterbildungsstudiengang im technischen Bereich den bildungsseitigen Anspruch an die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes erfüllt.

An der TU Chemnitz gibt es übrigens einen Studiengang Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler (allerdings nicht berufsbegleitend).

Vielen Dank, die AVwV hatte ich vergessen zu prüfen. Daraus geht es klar hervor, dass ein Weiterbildungsstudiengang kein Problem darstellt.


Mit Wirtschaftsinformatik wäre ich vorsichtig, je nach Schwerpunkt wirst du da schnell dem nicht-technischen Dienst zugeordnet (s. Anlage 2 zur BLV).

Ja das ist richtig. Ein ähnliches Thema gibt es auch z.B. beim Wirtschaftsingenieurwesen.
Der von mir angesprochene Studiengang lässt den Studenten komplett freie Wahl bei der Modul Zusammenstellung und zeigt transparent im Modulhandbuch die Gewichtung in die entsprechende Bereiche (Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Informatik und sonstige Qualifikationen). So kann ich bei der Modulwahl schon vorher einen Schwerpunkt auf Informatik legen und auch die Masterarbeit in dem Bereich schreiben.

@ Schubidu
An welche Behörde/n denkst Du denn vornehmlich mit Blick auf eine spätere Verwendung.

Ich bin im GB BMVg tätig und möchte auch gerne in diesem GB bleiben. Zum einen kann ich mit diesem GB identifizieren und zum anderen sind genügend Dienstposten zwischen Köln und Koblenz für technische Verwaltungsbeamte im gehobenen und auch höheren Verwaltungsdienst vorhanden.

Asperatus

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Antw:Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
« Antwort #10 am: 11.10.2023 16:54 »
Mit Wirtschaftsinformatik wäre ich vorsichtig, je nach Schwerpunkt wirst du da schnell dem nicht-technischen Dienst zugeordnet (s. Anlage 2 zur BLV).

Die fachliche Zuordnung zu den Laufbahnen folgt der Zuordnung der Studiengänge zu den Fächergruppen in der Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Anlage 2 ist lediglich eine Arbeitserleichterung.

Nach der Hochschulstatistik ist Wirtschaftsinformatik immer den Ingenieurwissenschaften zugeordnet. Bei Wirtschaftsingenieurwesen kommt es auf den Schwerpunkt an.

Angesichts ständiger Veränderungen bei den Zuschnitten von Ausbildungsgängen ist es aber nicht ausgeschlossen, dass – bei Hinweisen auf eine tatsächliche abweichende inhaltliche Ausrichtung – die Inhalte des Studiengangs individuell geprüft werden. Ggf. kann dies die Zuordnung einer anderen Laufbahn ermöglichen. In Zweifelsfällen erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat Auskunft zur Zuordnung von Studiengängen und Berufsausbildungen zu den Laufbahnen.