Autor Thema: Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung  (Read 8638 times)

RsQ

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #15 am: 14.10.2023 18:12 »
Wenn der AG für diese Zeit keine Arbeit für dich hat, ist es genauso bekloppt dich bezahlt rumsitzen zu lassen.
Ja, klar. Aber erstaunlich, dass Leute sich darauf einlassen. Denn diese "Zwischenzeit" kann man ja kaum (dauerhaft) für irgendwann "Sinnvolles" nutzen ... man bleibt letztlich immer im Stand-by für den Job.

MoinMoin

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #16 am: 14.10.2023 18:23 »
Wenn der AG für diese Zeit keine Arbeit für dich hat, ist es genauso bekloppt dich bezahlt rumsitzen zu lassen.
Ja, klar. Aber erstaunlich, dass Leute sich darauf einlassen. Denn diese "Zwischenzeit" kann man ja kaum (dauerhaft) für irgendwann "Sinnvolles" nutzen ... man bleibt letztlich immer im Stand-by für den Job.
Korrekt, aber es gibt nun mal solche Jobs und solange es AN gibt, die keine andere Wahl haben (oder meinen zu haben).
Ist in der pW natürlich klassisch im Gastro (Frühstück und Abendessen, zubereiten und servieren)
Pflege (Aufsteh und zu Bettbringhilfe)
Einzelhandel mit längeren Mittagspausen (1-2 h, damit Cheffe zuhause essen kann)
Oder dort wo mediterran  gelebt wird..... ::)

FearOfTheDuck

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #17 am: 14.10.2023 19:23 »
Und dann fährt man zwischendurch nach Hause oder gammelt 2 Std. am Arbeitsplatz rum? Das ist doch bekloppt, da es einem reale Freizeit nimmt.

Evtl. besteht ja die Möglichkeit Mehrstunden zu machen. Man macht seine gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 min und den Rest baut man zu gegebener Zeit wieder ab.

Nichtsdestotrotz ist die vorliegende Regelung unglücklich für Teilzeitkräfte und wenn Schmitz deswegen zum Mitbewerber geht, stand sich der AG selbst im Weg.

Elur

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #18 am: 15.10.2023 00:38 »
Bei uns in der Behörde haben es Teilzeitkräfte deutlich besser, unabhängig davon, ob sie ihre wöchentliche Arbeitszeit nur ganz geringfügig reduziert haben oder nur halbtags arbeiten. Für Vollzeitmitarbeiter gelten Kernarbeitszeiten bis 15 Uhr (außer freitags) und ab 9 Uhr (außer montags), aber Teilzeitbeschäftigte haben gar keine Kernarbeitszeiten. In einer vorherigen Behörde gab es überhaupt keine Arbeitszeit mehr, auch nicht für Vollzeitbeschäftigte. Man musste mindestens 2 Stunden täglich arbeiten, ansonsten konnte man in Absprache mit Kollegen kommen und gehen, wann man möchte.

MoinMoin

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #19 am: 15.10.2023 09:02 »
Das eine Teilzeitkraft die Lage ihrer Arbeitszeiten mitbestimmen kann und eben nicht den Regelungen der Vollzeitkraft unterliegt ist Tariflich und gesetzlich festgelegt.

§11 TV
"4Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen beziehungsweise
betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen."

 und TzBfg §8
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Wenn Arbeitnehmer das nicht machen oder gemacht haben, dann sollte sie anfange sich ihrer Rechte bewusst zu werden.

Und da die VZ Kollegen von Schmitz ebenfalls zwischen 12:30 und 14:30 Uhr arbeiten dürfen, darf dies der TZ Kraft nicht pauschal untersagt werden.
Wenn man jedoch Pförtner ist und von 12:30-14:30 die Türen abgeschlossen sind, dann sieht es anders aus.

BAT

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #20 am: 15.10.2023 10:56 »
Da bin ich immer noch nicht überzeugt davon, dass man da als Teilzeitkraft arbeiten kann, wann man will. Das dürfte erst greifen, wenn die Kernarbeitszeiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Alles andere wäre Unsinn. Da könnte man ja auf 38 Stunden runtern und machen, was man will.

Aber der Verweis auf die Arbeitsmöglichkeiten der Vollzeitkräfte in der Mittagszeit scheint mir einschlägig zu sein.


SusiE

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #21 am: 15.10.2023 11:21 »
Diese Diskussionen gibt es bei uns auch immer wieder. TZ in meinem Sachgebiet wird nur bis zur Kernarbeitszeitgrenze genehmigt, 30h und man hat zu dieser Zeit anwesend zu sein. Sicherlich flexibel ist da nichts mehr, aber andersherum kann es ja auch nicht sein, dass die 2 langen Tage immer an den selben VZ hängen bleiben.
Eskaliert ist der Zank, als einer VZ das Abfeiern zum Geburtstag des Kindes untersagt wurde, weil an dem Tag nur TZ da gewesen wären, die 14Uhr nach Hause wollten.

Schmitz

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #22 am: 15.10.2023 12:06 »
Da bin ich immer noch nicht überzeugt davon, dass man da als Teilzeitkraft arbeiten kann, wann man will. Das dürfte erst greifen, wenn die Kernarbeitszeiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Alles andere wäre Unsinn. Da könnte man ja auf 38 Stunden runtern und machen, was man will.

Aber der Verweis auf die Arbeitsmöglichkeiten der Vollzeitkräfte in der Mittagszeit scheint mir einschlägig zu sein.

Für mich steht außer Frage, dass die Kernarbeitszeit von 8:30 bis 12:30 für mich verbindlich ist. Wenn die Zeit danach auch verbindlich wäre, hätte ich entweder eine Zwangspause oder ich müsste zwangsweise Überstunden machen inkl. 30 Minuten Pause, die ich sonst nicht gemacht hätte. So oder so wäre mein Hauptgrund für die Teilzeit dahin: Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Stelle war explizit ausgeschrieben als "für Teilzeitkräfte geeignet". Da finde ich es schon etwas grotesk Kernarbeitszeiten, die fast einer Vollzeitstelle entsprechen vorzugeben.

Bei dienstlicher Notwendigkeit sehe ich da kein Problem. So muss ich auch öfter mal an Abendveranstaltungen teilnehmen. Aber mir im Alltag sachgrundlos VZ-Kernzeiten aufzuerlegen übersteigt dann doch mein Verständnis.

BAT

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #23 am: 15.10.2023 12:07 »
Das ist nicht tarifkonform. Es besteht ein Anspruch auf Teilzeit, zur Not auch mit einer Stunde die Woche.

Die Lage der Arbeitszeit ist auch tariflich bestimmt, dürfte aber halt die Kernzeiten abdecken müssen. Da wird aber in der Praxis wohl in 99 Prozent der Fälle aber ein Auge zugedrückt.

BAT

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #24 am: 15.10.2023 12:24 »

Für mich steht außer Frage, dass die Kernarbeitszeit von 8:30 bis 12:30 für mich verbindlich ist.


Nein, warum? Das können - und müssen aus der täglichen Praxis - auch mal die Nachmittage sein.

Wir haben hier ein Sachgebiet mit neuen Kräften, alle auf Teilzeit. Da gibt es Nachmittage, wo KEINER von neun anwesend ist.

 

MoinMoin

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #25 am: 15.10.2023 13:10 »
Da bin ich immer noch nicht überzeugt davon, dass man da als Teilzeitkraft arbeiten kann, wann man will. Das dürfte erst greifen, wenn die Kernarbeitszeiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Alles andere wäre Unsinn. Da könnte man ja auf 38 Stunden runtern und machen, was man will.

Aber der Verweis auf die Arbeitsmöglichkeiten der Vollzeitkräfte in der Mittagszeit scheint mir einschlägig zu sein.
Nicht wie man will, aber die Belange der TZ Kraft müssen berücksichtigt werden und können nicht pauschal via DV weggebügelt werden, da es einer individueller Prüfung bedarf.
Sondern können nur abgelehnt werden, sofern sie im Rahmen der dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Möglichkeiten nicht möglich sind (Pförtnerbeispiel)

MoinMoin

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #26 am: 15.10.2023 13:15 »
Bei dienstlicher Notwendigkeit sehe ich da kein Problem. So muss ich auch öfter mal an Abendveranstaltungen teilnehmen. Aber mir im Alltag sachgrundlos VZ-Kernzeiten aufzuerlegen übersteigt dann doch mein Verständnis.
und meinem Rechtsverständnis.
Offenbar habt ihr einen scheiß PR, der das nicht klärt.

Wie ist bei euch die Gleitzeitregelung?

BTW: Kernarbeitszeit ist doch auch nur bei Publikumsverkehr noch angebracht.
Wir haben Funktionszeiten, damit wird sichergestellt, dass Telefon und Email bedient werden, eine knallharte Anwesenheitspflicht nicht mehr besteht, und damit die einzelne Person sich innerbetrieblich beliebig die Zeiten einteilen kann (natürlich immer in Absprache mit der Leitung).

BAT

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #27 am: 15.10.2023 17:47 »

Nicht wie man will, aber die Belange der TZ Kraft müssen berücksichtigt werden und können nicht pauschal via DV weggebügelt werden, da es einer individueller Prüfung bedarf.


Die persönlichen Belange beziehen sich nur auf die Teilzeit nach Abs. 1, nicht für die Teilzeitler nach Abs. 2. Wir reissen da also innerbetrieblich eine neue Mauer auf. Die ganze Sachlage ist nicht befriedigend.


Schmitz: nach welchem Absatz ist Teilzeit vereinbart?

Schmitz

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #28 am: 15.10.2023 21:11 »

Schmitz: nach welchem Absatz ist Teilzeit vereinbart?

Nicht näher definiert.

"Schmitz wird ab dem XX als Teilzeitbeschäftigter mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden eingestellt

Umlauf

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #29 am: 16.10.2023 01:55 »
Zum einen: Wenn das Tagessoll erreicht ist, ist Schicht im Schacht, egal was die Kernarbeitszeit sagt.

Mit den konkreten Regelungen wird es sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen Behörden sein. Da spielt die Art und Quantität des Kundenkontakts sowie der grobe Anteil der Teilzeitkräfte eine Rolle.


Als wir noch eine Kernarbeitszeit hatten, waren Teilzeitkräfte davon komplett ausgenommen.
Deswegen waren bei uns Teilzeitquoten größer 90% nicht möglich.
Tarifbeschäftigte hatten damit die größte Flexibilität. Beamte mussten eine individuelle Kernzeit vereinbaren. Deren Anteil kann ich schon gar nicht mehr benennen.


Entweder ist bei euch die Regelung einfach handwerklich schlecht aufgestellt worden oder eurer Landen ist extrem Familienunfreundlich oder ihr habt großen Kundenkontakt mit den genannten Zeiten.