Bei uns in der Behörde haben es Teilzeitkräfte deutlich besser, unabhängig davon, ob sie ihre wöchentliche Arbeitszeit nur ganz geringfügig reduziert haben oder nur halbtags arbeiten. Für Vollzeitmitarbeiter gelten Kernarbeitszeiten bis 15 Uhr (außer freitags) und ab 9 Uhr (außer montags), aber Teilzeitbeschäftigte haben gar keine Kernarbeitszeiten. In einer vorherigen Behörde gab es überhaupt keine Arbeitszeit mehr, auch nicht für Vollzeitbeschäftigte. Man musste mindestens 2 Stunden täglich arbeiten, ansonsten konnte man in Absprache mit Kollegen kommen und gehen, wann man möchte.