Ich habe nochmal in die DV geschaut. Dort steht
"Innerhalb der folgenden Zeiten müssen alle Beschäftigten, ausgenommen Bürgerservice (längere Kernzeit), grundsätzlich anwesend sein, sofern die Abwesenheit nicht durch einen besonderen Grund gerechtfertigt ist."
In meinen Augen ist "Tagessoll erfüllt" ein besonderer Grund. Allenfalls dann, wenn das Tagessoll nicht nur dadurch erfüllt wird, wenn lange vor Kernzeit gestartet wird. Nun könnte man berechtigterweise argumentieren, dass der Donnerstag auch nicht mit VZ-Tagessoll erfüllt werden kann, aber bei TZ betrifft es 4 Tage. Und irgendwann müssen die Stunden wieder abgebaut werden. Die Überstunden reichen aus, um Freitags frei zu machen (wenn man davon ausgeht, dass "nur" 30 Minuten Pause verpflichtend sind). Dann hätte AG m.E. aber eine 4-Tage Woche vereinbaren müssen.
Die hiesige Situation hat sich diese Woche insoweit entschärft, dass mitgeteilt wurde, dass bei Vertretungsregelungen die Kernzeit nicht gänzlich eingehalten werden muss. Nun weiß ich aber, dass meine Vertretung demnächst ebenfalls in Teilzeit wechselt. Spätestens dann, aber auch bei Urlauben/Krankheit, besteht das Problem weiterhin.
Kann es Problem des AN sein, wenn zu wenig Vollzeitkräfte eingestellt werden? Insbesondere dann, wenn AN sich auf Stelle bewirbt, die ausdrücklich "für Teilzeitkräfte geeignet" ist? Es gab auch VZ-Bewerber*innen.