Autor Thema: Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung  (Read 5636 times)

MoinMoin

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #45 am: 19.10.2023 14:25 »
In DV steht "Sofern dienstliche Gründe nicht dagegen stehen, entscheidet Mitarbeiter*in zu welchen Zeiten das Zeitguthaben abgebaut wird. Hierzu können max. 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage genommen werden. Dies ist mindestens 5 Tage vorher zu beantragen" Keine Unterscheidung TZ/VZ.

Eine TZ-Beantragung gab es in diesem Fall nicht. Habe mich auf eine TZ-fähige-Stelle mit 30 Stunden beworben.
Wenn mir die Diskrepanz zwischen mündlicher Aussage und DV bekannt gewesen wäre, hätte ich eine schriftliche Vereinbarung zur Voraussetzung für den Stellenantritt gemacht.

Ich fürchte PR wird hier keine große Hilfe sein.

Direkter Vorgesetzter besteht nur auf die Vormittage. Daher werde ich es vorerst so weiterleben wie bisher. Ich habe noch keine offizielle Ansage erhalten.
EBEN1
Denn damit geht es doch ohne Problem mit der DV, dass du morgens 6 h arbeitest (8:30-14:30), damit dein Zeitgutabhaben aufbaust, welches du taggleich nachmittags abbaust (also nicht mehr um 14:30 arbeitest).
Da es die letzten Monate ohne Probleme ging, gibt es keine dienstlichen Belange, die dem entgegen stehen und Nörgler können sich gehackt legen und der AG kann nicht abmahnen!

Gleiches gilt für den VZ Menschen, der um 6 anfängt und um 14:30 geht.

ITheini

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #46 am: 19.10.2023 16:54 »
In dem geschilderten Fall wären ja Teilzeitverträge unterhalb von 28 Stunden nicht möglich. Dem ist wahrscheinlich nicht so. Sprich: auch in der Verwaltung wird es sicherlich Teilzeitbeschäftigungen geben, die unter 28 Stunden liegen.

Man hat nun mehrere Möglichkeiten. Entweder man regelt das in jedem Arbeitsvertrag einzeln oder es gibt eine generelle Regelung im Haus, die z.B. besagt, dass nur für die Vormittagsstunden eine "Anwesenheitspflicht" gilt. Eine generelle Regelung, auch gesetzlich, kann es ja gar nicht geben. Es gibt ja viel zu viele Arten von Arbeitsverträgen und Branchen. Im TVöD gibt es sicherlich auch oftmals einen Wachdienst oder andere Bereiche, in denen es eben wichtig ist, dass die Nachts oder zu ganz speziellen Zeiten arbeiten. Sollen die dann auch tagsüber "anwesend" sein?!