In dem geschilderten Fall wären ja Teilzeitverträge unterhalb von 28 Stunden nicht möglich. Dem ist wahrscheinlich nicht so. Sprich: auch in der Verwaltung wird es sicherlich Teilzeitbeschäftigungen geben, die unter 28 Stunden liegen.
Man hat nun mehrere Möglichkeiten. Entweder man regelt das in jedem Arbeitsvertrag einzeln oder es gibt eine generelle Regelung im Haus, die z.B. besagt, dass nur für die Vormittagsstunden eine "Anwesenheitspflicht" gilt. Eine generelle Regelung, auch gesetzlich, kann es ja gar nicht geben. Es gibt ja viel zu viele Arten von Arbeitsverträgen und Branchen. Im TVöD gibt es sicherlich auch oftmals einen Wachdienst oder andere Bereiche, in denen es eben wichtig ist, dass die Nachts oder zu ganz speziellen Zeiten arbeiten. Sollen die dann auch tagsüber "anwesend" sein?!