Autor Thema: Eingruppierung in EG 9a im TV-L - Hat schon jemand eine NACHZAHLUNG erhalten?  (Read 10828 times)

MeiLa95

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Guten Morgen  :)

Bei unserer Behörde (Oberlandesgericht) haben bereits alle die Nachzahlungen im November erhalten, auch die, die in Elternzeit sind oder die zwischenzeitlich verbeamtet sind aber damals den Antrag gestellt haben. 

spyv

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie arbeiten? Hier in Sachsen-Anhalt hat nach meinem Kenntnisstand noch niemand die Nachzahlung erhalten.

Susa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Bei uns in NRW Justiz wurden die kompletten Nachzahlungen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. 
Angeblich sagte Justizministerium sie müssten bis Ende des Jahres durch sein mit den Berechnungen und Neubewertungen der Stellen.

Selbst die 9a schon waren bekamen die Stufenbewertung neu rückwirkend ab Juli 2022 aber nur, da sie keinen Antrag gestellt haben.  D.h. alle kamen in die letzte Stufe 6 und die schon drin waren, haben halt Pech gehabt.

Die Stimmung ist wirklich jetzt super hier  ::)

MeiLa95

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie arbeiten? Hier in Sachsen-Anhalt hat nach meinem Kenntnisstand noch niemand die Nachzahlung erhalten.

In NRW :)

Lo sa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 78
In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).

Rotation81

  • Gast
Hallo,

bei uns in der Behörde (Sachsen) wird noch geprüft (seit Monaten). Laut einer Mitteilung kann dies noch bis mindestens Mitte 2024 dauern.
Es werden zuerst die leichten Fälle geprüft und dann die, die umfangreicher sind, sprich länger dabei sind.
Ich rechne mal nicht vor Ende 2024 damit. Ist natürlich nicht schön, wenn man sieht, dass die "Neuen" gleich mit der 9a beginnen..
Auch zu den Stufen kann man uns noch keine Auskunft geben, da dies ja bedeuten würde, man müsste die gesamte Personalakte durchsehen. Bei über 30 Jahre im Amt wohl keine leichte Aufgabe. Und die angegebene hohe Belastung für die Personalabteilung dadurch, muss man jetzt wohl so hinnehmen.

Sciro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Hat sich denn jemand die Zeit genommen und geprüft, ob die Nachzahlung (es geht bei einigen teilweise um Jahre) korrekt vorgenommen wurde? Wenn ja, wie kann man dies prüfen? Dankeschön 😃

spyv

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Dazu müsste es erst einmal zur Zahlung kommen. Hier in Sachsen-Anhalt ist noch nichts passiert. Es wurden lediglich einige Meldungen an die Bezügestelle vorgenommen. Jetzt ist durchgesickert, dass es wohl vor Mitte des Jahres zu keiner Zahlung kommen wird. Bei mir ist im Sommer des letzten Jahres ein Vergleich geschlossen worden, der das Land aber nicht wirklich zu interessieren scheint.

wassl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Mal ne Frage an die Wenigen, die die Nachzahlung erhalten haben. Wie wurde diese steuerlich berücksichtigt? Als sonstiger Bezug? Das sind ja größere Beträge, die einem allein deswegen verloren gehen.

wassl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Bei uns in NRW Justiz wurden die kompletten Nachzahlungen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. 
Angeblich sagte Justizministerium sie müssten bis Ende des Jahres durch sein mit den Berechnungen und Neubewertungen der Stellen.

Selbst die 9a schon waren bekamen die Stufenbewertung neu rückwirkend ab Juli 2022 aber nur, da sie keinen Antrag gestellt haben.  D.h. alle kamen in die letzte Stufe 6 und die schon drin waren, haben halt Pech gehabt.

Die Stimmung ist wirklich jetzt super hier  ::)


Darf ich fragen, wie die Nachzahlung steuerlich eingetragen wurde; als sonstiger Bezug?

Lo sa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 78
Sonstiger Bezug.
Ist gemäß Steuerrecht auch richtig.

Dass der Arbeitgeber aber über viele Jahre hinweg nicht und nunmehr
geballt zahlt, führt aber letztlich zu einem Steuerschaden.
Diesen kann man geltend machen (hier muss ein Steuerberater vorher konkret berechnen und beziffern, was man an Steuern gezahlt hätte, wäre es monatlich und pünktlich gekommen und mit der Steuersumme vergleichen, die man nun wegen der Einmalzahlung zahlen muss). Diese Differenz kann sich der Arbeitnehmer zurückfordern ggf. im Klageweg.

Milchshake

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Hat jemand neue Erkenntnisse aus Sachsen?

IT404

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Genau vor dieser steuerlichen Frage stehen wir aktuell auch, aufgrund der Nachzahlung meiner Frau. Bin gespannt, was der Steuerberater daraus macht; vielleicht hat jemand hierzu Erkenntnisse.

Sciro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Anrechnung Sonderzahlung Ausschlussfrist
« Antwort #28 am: 03.04.2024 20:15 »
Wichtig:
Ich habe eine Datei von verdi angehängt, die man aufmerksam lesen sollte. Es könnte sein, dass es noch eine Nachzahlung geben könnte bezüglich der Jahressonderzahlung! Man sollte umgehend Widerspruch einlegen und Nachzahlungen geltend machen.

Sylvia81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Diese Mitteilung haben wir auch erhalten. Hat jemand ein Musterformular?
Ich wäre für ein solches sehr dankbar.
LG