Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung in EG 9a im TV-L - Hat schon jemand eine NACHZAHLUNG erhalten?

<< < (6/10) > >>

Lo sa:
Sonstiger Bezug.
Ist gemäß Steuerrecht auch richtig.

Dass der Arbeitgeber aber über viele Jahre hinweg nicht und nunmehr
geballt zahlt, führt aber letztlich zu einem Steuerschaden.
Diesen kann man geltend machen (hier muss ein Steuerberater vorher konkret berechnen und beziffern, was man an Steuern gezahlt hätte, wäre es monatlich und pünktlich gekommen und mit der Steuersumme vergleichen, die man nun wegen der Einmalzahlung zahlen muss). Diese Differenz kann sich der Arbeitnehmer zurückfordern ggf. im Klageweg.

Milchshake:
Hat jemand neue Erkenntnisse aus Sachsen?

IT404:
Genau vor dieser steuerlichen Frage stehen wir aktuell auch, aufgrund der Nachzahlung meiner Frau. Bin gespannt, was der Steuerberater daraus macht; vielleicht hat jemand hierzu Erkenntnisse.

Sciro:
Wichtig:
Ich habe eine Datei von verdi angehängt, die man aufmerksam lesen sollte. Es könnte sein, dass es noch eine Nachzahlung geben könnte bezüglich der Jahressonderzahlung! Man sollte umgehend Widerspruch einlegen und Nachzahlungen geltend machen.

Sylvia81:
Diese Mitteilung haben wir auch erhalten. Hat jemand ein Musterformular?
Ich wäre für ein solches sehr dankbar.
LG

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version