Autor Thema: Eingruppierung in EG 9a im TV-L - Hat schon jemand eine NACHZAHLUNG erhalten?  (Read 11091 times)

Sciro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Noch nicht, aber morgen haben wir mit Sicherheit ein Formular erstellt  :)
Dies könnte man dann weiterreichen und evtl noch ergänzen.
Vielleicht existiert schon eins. Warten wir die Antworten ab.

Sylvia81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Das wäre super. Wir haben auf Nachfrage nur die Mitteilung erhalten, der Verdi beizutreten 🤷🏼‍♀️

Sciro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Musterschreiben
« Antwort #32 am: 04.04.2024 21:23 »
Ein Musterschreiben als Dateianhang, aber ohne Garantie bezüglich des Inhalts! Ein gleichlautendes Schreiben habe ich für den Arbeitgeber erstellt.
 :D

Sylvia81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Super. Vielen Dank

Milchshake

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Mir liegt bis heute keine Entscheidung bzgl. der Überprüfung über die Eingruppierung vor. Gibt es Möglichkeiten dies voranzutreiben?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,593
Ja, Entgelt einfordern und Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.

LeniD

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo, ich bin neu hier und hab eine Frage zur Nachzahlung der Höhergruppierung. Ein Kollege hat bereits eine Nachzahlung bekommen und nun auch den Lohnzettel, dieser ist allerdings sehr unübersichtlich. Beginnt mit 2018 ....
Wer hat solch eine Auflistung ebenfalls erhalten und versteht diese womöglich?

Vg LeniD

Putzibuh

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).

In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 106
In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).

In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.

Das könnte etwas mit dem § 37 TV-L zu tun haben?!  ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!