Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung in EG 9a im TV-L - Hat schon jemand eine NACHZAHLUNG erhalten?
MoinMoin:
Ja, Entgelt einfordern und Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.
LeniD:
Hallo, ich bin neu hier und hab eine Frage zur Nachzahlung der Höhergruppierung. Ein Kollege hat bereits eine Nachzahlung bekommen und nun auch den Lohnzettel, dieser ist allerdings sehr unübersichtlich. Beginnt mit 2018 ....
Wer hat solch eine Auflistung ebenfalls erhalten und versteht diese womöglich?
Vg LeniD
Putzibuh:
--- Zitat von: Lo sa am 21.12.2023 10:10 ---In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).
--- End quote ---
In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.
Wabi Sabi:
--- Zitat von: Putzibuh am 16.04.2024 15:19 ---
--- Zitat von: Lo sa am 21.12.2023 10:10 ---In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).
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In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.
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Das könnte etwas mit dem § 37 TV-L zu tun haben?! ;)
Sciro:
--- Zitat von: Sciro am 03.04.2024 20:15 ---Wichtig:
Ich habe eine Datei von verdi angehängt, die man aufmerksam lesen sollte. Es könnte sein, dass es noch eine Nachzahlung geben könnte bezüglich der Jahressonderzahlung! Man sollte umgehend Widerspruch einlegen und Nachzahlungen geltend machen.
--- End quote ---
Ich habe heute per Postzustellungsurkunde eine Mitteilung vom LBV NRW erhalten bezüglich meiner Einwände. Dort werden der Sachverhalt, die rechtliche Würdigung, die Verjährung, die Ausschlussfrist und die Auswirkung der Höhergruppierung aufgeführt.
Zitat der letzten beiden Absätze:
"Die Reduzierung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung ist korrekt erfolgt. Ihrem Anliegen kann nicht entsprochen werden.
Bezüglich der Verzugszinsen erhalten Sie ein gesondertes Schreiben."
Bei Interesse oder Bedarf kann ich noch mehr hier Text zur Verfügung stellen.
Jetzt muss ich abwarten, ob andere auch ein solches Schreiben erhalten haben und was weiter zu veranlassen ist oder nicht.
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