Autor Thema: [NW] Verbeamtung Eintritt PKV  (Read 6536 times)

Splex89

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[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« am: 16.10.2023 12:40 »
Hallo zusammen, Stand jetzt werde ich Anfang 25 Verbeamtet. Wohnhaft bin ich NRW und zum Zeitpunkt der Verbeamtung werde ich 36 sein.
Jetzt meine Frage zur PKV, wo genau sollte man bzw. muss man ein Augenmerk drauflegen?
Einfach mal zu den Versicherern gehen und sich ein Angebot machen lassen?
Man sagte mir auch das man jetzt schon eine Art „Anwartschaft“ machen soll, um seinen jetzigen Gesundheitszustand "Einfrieren" zu lassen ?!

Für Tipps bin ich dankbar

Grüße
« Last Edit: 16.10.2023 14:56 von Admin2 »

MB NRW

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Antw:Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #1 am: 16.10.2023 13:42 »
Hallo,
Am Besten nimmst Du einen Makler. Die Versicherungen selber sind nicht objektiv.
Empfehlenswert wäre z. B. Schlemann.
LG

Jimbo

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Antw:Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #2 am: 16.10.2023 13:58 »
Ich habe mich Online weitreichend selber informiert (was das einfrieren des Gesundheitszustandes angeht weiß ich jedoch nicht Bescheid) und letztlich durch Vergleiche die Ottonova ausgewählt. Das Ganze geht mit etwas einlesen und Vergleichen (bspw. CheckXX [weiß nicht ob ich das hier nennen darf]) recht einfach, einen Makler habe ich hier nicht als notwendig erachtet.

Viele Grüße

Splex89

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Antw:[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #3 am: 16.10.2023 15:06 »
Danke für eure Antworten.
Die gängigen Vergleichsportale hab ich schon durchgeschaut. Dann heißt es wohl vergleichen und ein bisschen Bauchgefühl ;-)

Danke

Saxum

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Antw:[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #4 am: 16.10.2023 23:11 »
Hallo Splex,

grundsätzlich lässt sich, aus meiner Sicht, sagen, dass man mit den beihilfekonformen Tarifen "in der Regel" nichts grob falsch machen kann. Die meisten sind ja so ausgelegt, dass diese die Beihilfe im jeweiligen Bundesland zumindest soweit spiegeln, dass man 100% "im Sinne der Beihilfevorschriften" erhalten sollte.

Es ist aber in aller Regel angenehmer, wenn man darauf achtet, dass der jeweilige Tarif zumindest keine "selbstauferlegten Beschränkungen" hat, wie Kataloge oder Höchstsummen. Also offene Hilfsmittelkataloge oder fehlende Begrenzungen sind immer gut.

Die Beihilfe "kann" sich gegebenenfalls (zum guten oder schlechten) sich an die Umstände anpassen, der Versicherungsvertrag in der Regel nicht, außer man wechselt in einen Tarif der diese neuen Regelungen gegebenenfalls mit dabei hat - man muss aber dann für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung ablegen und wohl dann Mehrbeitrag + ggf. zggl. Risikozuschlag zahlen (also nur für die Mehrleistungen).

Da ist es grundsätzlich einfacher, wenn der Tarif "von Anfang an" nach allen Richtungen so gut wie möglich offen ist, das erleichtert auch unter Umständen das ziehen des § 199 VVG, wo man dann wegfallende Beihilfeleistungen mit einer Leistungssteigerung der PKV einschließlich Mehrbeitrag für diese Leistungssteigerung ausgleichen kann. Hier ist es dann aus meiner gedanklichen Sicht hilfreich wenn dann für solche fälle keine Kataloge oder ähnliche Beschränkungen "im Weg stehen".

In aller Regel gibt es grundsätzlich zwei große Fragestellungen die uns bei den beihilfekonformen Tarifen wohl bewegen a) Risikozuschlag? Ja? Wie hoch? (Und möglichst ohne Öffnungsaktion) sowie b) Beihilfeergänzungstarif, wenn man ihn bekommt, was leistet der alles?

Zu deiner Frage des "einfrieren des Gesundheitszustandes", ich bin mir nicht sicher was du da konkret nicht verstehst. Wenn du dich für einen Versicherer bzw. einen Tarif entschieden hast, dann kann man - wenn der Versicherer das anbietet - dann entweder eine Anwartschaft von Anfang an oder eben einen Optionstarif abschließen.

Diese Optionstarife haben bei den Versicherern verschiedene Laufzeiten, die reichen von 2 Jahren bis zu 50 Jahren und haben noch zudem verschiedene Voraussetzungen. Also wenn du 2025 verbeamtet wirst, solltest dann da erkundigen welche Laufzeit der Optionstarif drin hat ... 2 Jahre also bis 2025 sollten "locker" drin sein.

Sobald man also diesen Optionstarif hat, zu welchem man auch die Gesundheitsfragen beantwortet und diese dann bei Abschluss positiv beschieden worden sind. Genau ab dem Zeitpunkt wo man den Versicherungsschein in der Hand hat - ab da sind alle "nachfolgenden" Gesundheitheitlichen Auswirkungen irrelevant für das aktivieren des Optionstarifs in den richtigen Wunschtarif.

Plastisches Beispiel, heute am Montag (16.10.2023) den Antrag gestellt. Die Versicherung stellt den Versicherungsschein bzw. den Start des Optionstarif auf Montag nächste Woche aus (23.10.2023) und hat somit deinen Versicherungsantrag angenommen.

Einen Tag später, am 24.10.2023 verlierst du unglücklicherweise ein Bein, für deinen späteren Versicherungsbeginn etwa am 01.01.2025 im Versicherungstarif ist dieser Verlust des Beins "mit abgesichert" und die Versicherung übernimmt hier alle regulären Leistungen bzw. erhebt nur den Beitrag so wie wenn der Tarif abgeschlossen wäre dass man das Bein nie verloren hat.

Hättest du das mit dem Optionstarif nicht davor gemacht oder es erst später nach dem Verlust des Beins ausgestellt, hätte die Versicherung für das fehlende Gliedmaß als "erhöhtes Risiko" in jedem Falle einen entsprechend kalkulierten Risikozuschlag erhoben bzw. nur eine Aufnahme nach der Öffnungsaktion in Aussicht gestellt.

Das ist vereinfacht als plastisches Beispiel damit gemeint, dass man den Gesundheitszustand "einfriert". Anstelle des Beins kann man natürlich auch jede Erkrankung oder Diagnose nehmen, die gegebenenfalls ein "erhebliches Risiko" für den Versicherer darstellen würde, was nicht gerade eine übliche Erkältung im Winter ist.

Für eigene anonyme Risikovorabfragen verweise ich mal auf meine Beiträge:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121532.msg313389.html#msg313389

und

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121738.msg317200.html#msg317200

und

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121738.msg317684.html#msg317684
« Last Edit: 16.10.2023 23:18 von Saxum »

Splex89

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Antw:[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #5 am: 19.10.2023 07:19 »
Danke für die durchaus ausführliche Antwort. Habe jetzt die ersten Angebote der Versicherer bekommen. Montaliche Unterschiede bis ca 100 Euro. Bei augenscheinlich gleichen Leistungen. Krass was es dort für Unterschiede gibt 😵

Max

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Antw:[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #6 am: 20.10.2023 16:10 »
100 Euro unterschied bei fast gleichen Leistungen halte ich für sehr unwahrscheinlich.

was_guckst_du

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Antw:Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #7 am: 22.10.2023 13:14 »
Hallo,
Am Besten nimmst Du einen Makler. Die Versicherungen selber sind nicht objektiv.
Empfehlenswert wäre z. B. Schlemann.
LG
...der Makler auch nicht... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Opa

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Antw:[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #8 am: 22.10.2023 18:10 »
Der Unterschied zwischen Makler und unabhängigem Berater wurde hier mehrfach erklärt…

Wozu haben wir eigentlich Admins, wenn niemand die Schleichwerbung löscht?

Poincare

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Antw:[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #9 am: 24.10.2023 08:45 »
Danke für die durchaus ausführliche Antwort. Habe jetzt die ersten Angebote der Versicherer bekommen. Montaliche Unterschiede bis ca 100 Euro. Bei augenscheinlich gleichen Leistungen. Krass was es dort für Unterschiede gibt 😵

Bei mir hat der Makler geholfen, die Beitragshistorie mit darzustellen. Manche PKVen erhöhen sehr regelmäßig, andere eher Sprunghaft. Bei meiner Verbeamtung wäre die Debeka günstiger gewesen, hat aber in den folgenden Jahren ihre ausstehenden Beitragserhöhungen so deutlich nachgeholt, dass sie jetzt teurer ist.

Die aktuellen Beiträge sind quasi ein Ausschnitt aus dem Beitragsverlauf, und wenn es lange keine Anpassung gab, steht ggf. eine bevor. Daher lohnt es sich in meinen Augen mehr, nach den Leistungen zu entscheiden und falls nötig den Beitragsverlauf miteinzubeziehen.

Saxum

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Antw:[NW] Verbeamtung Eintritt PKV
« Antwort #10 am: 24.10.2023 09:02 »
Den Beitragsverlauf mit einzubeziehen ist "nett", aber halte ich von der Relevanz eher untergeordnet. Zumindest wenn man sich an den Top-Tarifen orientiert, welche in der Regel stabiler kalkuliert sind als die früheren "Lockangebote" die sich vornehmlich an frische Selbstständige Menschen, Anwärter*innen oder ähnliche Personen gerichtet waren und die quasi für den einen Euro PKV Leistungen anboten.

Jede Versicherungsgesellschaft wird die Beiträge anpassen, das wird durch die Auslösung von § 203 VVG herbeigeführt, in denen die Bedingungen für Beitragsanpassungen festgelegt sind. Ob eine Versicherungsgesellschaft also jetzt gleich beispielshaft den Beitrag moderat anpasst oder erst in 10 Jahren dann einen größeren Beitragssprung vollzieht, runtergebrochen auf die Jahre sollten die Beitragssteigerungen relativ gleich ausfallen.