Hallo Splex,
grundsätzlich lässt sich, aus meiner Sicht, sagen, dass man mit den beihilfekonformen Tarifen "in der Regel" nichts grob falsch machen kann. Die meisten sind ja so ausgelegt, dass diese die Beihilfe im jeweiligen Bundesland zumindest soweit spiegeln, dass man 100% "im Sinne der Beihilfevorschriften" erhalten sollte.
Es ist aber in aller Regel angenehmer, wenn man darauf achtet, dass der jeweilige Tarif zumindest keine "selbstauferlegten Beschränkungen" hat, wie Kataloge oder Höchstsummen. Also offene Hilfsmittelkataloge oder fehlende Begrenzungen sind immer gut.
Die Beihilfe "kann" sich gegebenenfalls (zum guten oder schlechten) sich an die Umstände anpassen, der Versicherungsvertrag in der Regel nicht, außer man wechselt in einen Tarif der diese neuen Regelungen gegebenenfalls mit dabei hat - man muss aber dann für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung ablegen und wohl dann Mehrbeitrag + ggf. zggl. Risikozuschlag zahlen (also nur für die Mehrleistungen).
Da ist es grundsätzlich einfacher, wenn der Tarif "von Anfang an" nach allen Richtungen so gut wie möglich offen ist, das erleichtert auch unter Umständen das ziehen des § 199 VVG, wo man dann wegfallende Beihilfeleistungen mit einer Leistungssteigerung der PKV einschließlich Mehrbeitrag für diese Leistungssteigerung ausgleichen kann. Hier ist es dann aus meiner gedanklichen Sicht hilfreich wenn dann für solche fälle keine Kataloge oder ähnliche Beschränkungen "im Weg stehen".
In aller Regel gibt es grundsätzlich zwei große Fragestellungen die uns bei den beihilfekonformen Tarifen wohl bewegen
a) Risikozuschlag? Ja? Wie hoch? (Und möglichst ohne Öffnungsaktion) sowie
b) Beihilfeergänzungstarif, wenn man ihn bekommt, was leistet der alles?
Zu deiner Frage des "einfrieren des Gesundheitszustandes", ich bin mir nicht sicher was du da konkret nicht verstehst. Wenn du dich für einen Versicherer bzw. einen Tarif entschieden hast, dann kann man - wenn der Versicherer das anbietet - dann entweder eine Anwartschaft von Anfang an oder eben einen Optionstarif abschließen.
Diese Optionstarife haben bei den Versicherern verschiedene Laufzeiten, die reichen von 2 Jahren bis zu 50 Jahren und haben noch zudem verschiedene Voraussetzungen. Also wenn du 2025 verbeamtet wirst, solltest dann da erkundigen welche Laufzeit der Optionstarif drin hat ... 2 Jahre also bis 2025 sollten "locker" drin sein.
Sobald man also diesen Optionstarif hat, zu welchem man auch die Gesundheitsfragen beantwortet und diese dann bei Abschluss positiv beschieden worden sind. Genau ab dem Zeitpunkt wo man den Versicherungsschein in der Hand hat - ab da sind alle "nachfolgenden" Gesundheitheitlichen Auswirkungen irrelevant für das aktivieren des Optionstarifs in den richtigen Wunschtarif.
Plastisches Beispiel, heute am Montag (16.10.2023) den Antrag gestellt. Die Versicherung stellt den Versicherungsschein bzw. den Start des Optionstarif auf Montag nächste Woche aus (23.10.2023) und hat somit deinen Versicherungsantrag angenommen.
Einen Tag später, am 24.10.2023 verlierst du unglücklicherweise ein Bein, für deinen späteren Versicherungsbeginn etwa am 01.01.2025 im Versicherungstarif ist dieser Verlust des Beins "mit abgesichert" und die Versicherung übernimmt hier alle regulären Leistungen bzw. erhebt nur den Beitrag so wie wenn der Tarif abgeschlossen wäre dass man das Bein nie verloren hat.
Hättest du das mit dem Optionstarif nicht davor gemacht oder es erst später nach dem Verlust des Beins ausgestellt, hätte die Versicherung für das fehlende Gliedmaß als "erhöhtes Risiko" in jedem Falle einen entsprechend kalkulierten Risikozuschlag erhoben bzw. nur eine Aufnahme nach der Öffnungsaktion in Aussicht gestellt.
Das ist vereinfacht als plastisches Beispiel damit gemeint, dass man den Gesundheitszustand "einfriert". Anstelle des Beins kann man natürlich auch jede Erkrankung oder Diagnose nehmen, die gegebenenfalls ein "erhebliches Risiko" für den Versicherer darstellen würde, was nicht gerade eine übliche Erkältung im Winter ist.
Für eigene anonyme Risikovorabfragen verweise ich mal auf meine Beiträge:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121532.msg313389.html#msg313389und
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121738.msg317200.html#msg317200und
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121738.msg317684.html#msg317684