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Eingruppierung Erzieher und Sozialpädage
Johnrocafella:
Hallo,
Ich arbeite in einer Jugendhilfe-Einrichtung als Erzieher im Gruppendienst. Die Einrichtung leider gerade unter hoher Fluktuation und kann die freien Stellen nicht immer mit Erziehern besetzen (sind aber ganz klar für Erzieher konzipiert). Meine neue Kollegin ist Sozialpädagogin und auf die exakt gleiche Stelle eingestellt wie ich, nur in einer anderen Gruppe. Eingruppierung bei mir S8b, bei ihr S12. Stellenbeschreibung und Tätigkeiten exakt gleich. Zählt hier gleicher Lohn für gleiche Tätigkeit? Oder hab ich keine Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall? Der Träger ist katholisch aber an den TVöD angelehnt (Bayern).
Lg
MoinMoin:
Normalerweise gilt:
Eingruppierung richtet sich nach den übertragenden auszuübenden Tätigkeiten.
Und man bekommt eine EG weniger, wenn man Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt (also z.B. die Ausbildung nicht hat).
Man wird nicht in einer Gruppe eingestellt, sondern man ist eingruppiert Kraft der Tarifautomatik
PiA:
Im TVöD-SuE-Bereich gibt es die "Besonderheit", dass die Eingruppierung oft nach Ausbildung und "entsprechender Tätigkeit" erfolgt.
Außerdem gibt es statt der von MoinMoin genannten allgemeinen Regelung "ohne Ausbildung eine EG tiefer"mit der EG S04 Fallgruppe (FG) 3 und der EG S8b FG 3 spezielle Eingruppierungsregelungen für "Beschäftige in der Tätigkeit von...".
Du bist Erzieher und übst nach deiner Beschreibung eine dem Berufsbild entsprechende Tätigkeit mit Heraushebungsmerkmal aus, so dass Du vermutlich in die EG S8b FG 1 eingruppiert bist.
Die Kollegin ist ebenfalls nach ihrer Ausbildung und (unterstellter) entsprechender Tätigkeit mit Heraushebungsmerkmal in die EG S12 eingruppiert - und da wird es dann wieder kompliziert:
Wenn die Tätigkeit keine (auch) dem Berufsbild der Sozialpädagogin, sondern eine "nur" dem Berufsbild der Erzieherin entsprechende wäre, müsste sie - wenn man dem Erzieher "gleichwertige Fähigkeiten" als der Ausbildung zum Sozialpädagogen inkludiert ansieht (wofür objektiv einiges spricht, da es dabei neben der Ausbildung zum Sozialarbeiter um "das" auf dem Erzieherberuf aufbauende Studium handelt) - wie Du eingruppiert werden. Negierte man die Fähigkeiten, landete sie "sogar" nur in der S04 FG 3.
Umgekehrt wärst Du aber - sofern Eure Tätigkeit (dann nicht "auch", sondern "ausschließlich") eine dem sozialpädagogischen Berufsbild entsprechende ist - auch dann wegen EG S8b FG 3 weiterhin in der "richtigen" Entgeltgruppe - und wärst in dieser FG bis Oktober 2024 noch auf Stufe 4 "gedeckelt".
Heißt im Ergebnis meiner groben Ferndiagnose:
Du bist (rechtlich) korrekt eingruppiert, die Kollegin eventuell zu hoch.
VG PiA
Johnrocafella:
Hallo Leute,
Schonmal vielen Dank für die vielen Antworten. Also würde ich demnach keine Chance auf eine höhere Eingruppierung haben sondern (sofern ich mich an den Personalrat wende) der neuen Kollegin schaden?
Lg
Hans1W:
Die Änderung der Eingruppierung ist nicht ohne Zustimmung der Kollegin machbar. Du kannst also zum PR gehen.
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