ich habe eine Frage zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht.
Ich habe eine Kollegin, die seit früher über 20 Jahre bei 2 Krankenkassen beschäftigt war und dort nach einem Ersatzkassentarifvertrag (EKT) bei der BARMER bzw. bei der BKK (vor Ort bzw. Viactiv) nach dem BKK-Tarifvertrag vergütet wurde.
Sie fragt an, ob sie von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit ist.
Nach Vorbemerkung Nr. 7 Absatz 5 gilt eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem vom Geltungsbereich des TVöD (oder eines vergleichbaren Tarifvertrages) erfassten Arbeitgeber oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Die Ausnahmeregelung erfordert keine zwanzigjährige Berufserfahrung im Geltungsbereich des TVöD, sondern eine mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Die zwanzigjährige Berufserfahrung muss daher bei diesen Arbeitgebern, jedoch nicht im Geltungsbereich des TVöD erbracht worden sein. Es sind somit auch Zeiten zu berücksichtigen, bei denen der BAT oder ein anderer Tarifvertrag Anwendung gefunden hat, solange diese Zeiten bei einem der vorgenannten Arbeitgeber erbracht worden sind.
Soweit ich weiß, kommt es hierbei nicht auf eine entsprechende Tätigkeit an.
Ich weiß nicht, ob ich hier total falsch liege. M.E. ist die Kollegin von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit.
Vielleicht kann mir jemand helfen
Norbert