Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Unterschiede Kündigungsfrist unbefristet und befristet?

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zit:
Servus,

ich bin für 2 Jahre angestellt, hab 1,5 Jahre hinter mir.

Wenn ich jetzt kündigen möchte, welche Kündigungsfrist gilt?

Danke.

Gruß

McOldie:
Erfolgt die Befristung mit sachlichem Grund oder ohne sachlichen Grund (stehtdazu evtl. etwas im Arbeitsvertrag?)

zit:
Doppelbefristung mit Sachgrund und max. 2 Jahre.

McOldie:
Ich gehe einmal davon aus, dass hier eine Zeitbefristung und keine Zweckbefristung erfolgt ist.
Insoweit kann das Arbeitsverhältnis mit den in § 30 Abs. 5 Satz 2 TV-L festgelegten Kündigungsfristen gekündigt werden, also jeweils nach einer Gesamtdauer
von insgesamt mehr als sechs Monaten   vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr   sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren   drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren   vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

zit:
Es gibt die Kombi-/Doppelbefristung Zweck und Zeit.

Betrifft TvÖD-VKA.

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